100 Tagessätze 2* Führungszeugnis Bitte Um eine Antwort. würdet mir sehr dabei helfen Danke.

2. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
lightgun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
100 Tagessätze 2* Führungszeugnis Bitte Um eine Antwort. würdet mir sehr dabei helfen Danke.

Guten Tag.

Und zwar es geht um das Führungszeugnis & um das Bundeszentralregister.

Am 21.04.2010 (Rechtskräftig) zu 100 Tagessätzen zu je 25 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

& Am 04.07.2013 (Rechtskräftig) auch zu 100 Tagessätze zu je 15 Euro verurteilt worden..

Meine Fragen ist jetzt wie lange steht das noch im Führungszeugnis & im Bundeszentralregister.

3 Jahre oder 5 Jahre? ich bedanke mich schon mal im vor raus für die Antworten

-- Editier von lightgun am 02.08.2016 17:15

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Aus dem Führungszeugnis ist es seit knapp 4 Wochen raus.

Im Bundeszentralregister steht es noch bis 2023.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

3 Jahre oder 5 Jahre? Weder noch. Es steht gar nicht mehr im FZ, weil die Frist (3 Jahre) abgelaufen ist. Und im BZR steht es bis 2023 (oder länger, falls eine weitere Verurteilung dazukommt).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lightgun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

ich hab da noch eine frage und zwar ich bevor ich ihr auf das forum gestoßen bin habe ich gegoogelt und ich habe mir das ihr durch gelesen.

(Bei Verurteilungen zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten beträgt die Frist 3) Jahre. Die Frist zur Tilgung beträgt ebenfalls 3 Jahre bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr 1 Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen wurde und im Register keine weiteren Eintragungen vorhanden sind. Die dreijährige Tilgungsfrist gilt zudem bei Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr sowie Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.



und ich hab ja 100 sind ja (100 tage)Tagessätze & das sind ja über 3 Monate oder rechne ich das nicht richtig aus? ich versteh das nicht so richtig Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Da steht aber nicht "Geldstrafe bis 90 TS oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten", da steht "Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten". Und Geldstrafen werden nun mal nicht in Monaten berechnet, was Ihnen eigentlich auch klar sein sollte - Tagessätze kennen Sie doch. Und da da keine Grenze für Geldstrafen steht, sind alle Geldstrafen gemeint.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Man muss es so lesen:

Zitat:
Bei Verurteilungen zu

a) einer Geldstrafe oder

b) einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten

beträgt die Frist 3 Jahre.

3x Hilfreiche Antwort

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