11880 die Nummer die Verbindet für 51 Euro

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Thomas75RT
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)
11880 die Nummer die Verbindet für 51 Euro

Hallo,

ich bin völlig deprimiert! In letzter Zeit häuft sich bei mir unnötiger Ärger.

Eine Freundin von mir kann nicht wirklich mit dem Telefon umgehen. Ständig waren hohe Rechnung da und die hälfte hat sie noch nicht mal selbst verursacht sondern Nachbars "Töchterlein" die 16 Jahre alt ist und das Telefon meiner Freundin als öffentliche Telefonzelle Mißbraucht. Weil meine Freundin nicht "nein" sagen kann habe ich mich hingesetzt und einen "Kriesenplan" aufgestellt. Der Handyvertrag wurde gekündigt und eine Prepadekarte zugelegt. Das Festnetz wurde mit dem "Sicherheitspaket Plus" ausgestattet und die Anwahl sämtlicher Nummern die mit 01 oder 09 beginnen gesperrt. Somit ist die Anwahl aller Handy, Telvot und 0900er-Nummern nicht mehr möglich.

Jetzt ist nachbars Tochter so abgewichst (sorry) und hat die Gutmütigkeit meiner Freundin ausgenutzt und im wissen um die Handyanwahlsperre einfach die Auskunft angerufen und sich zu einem Handyanschluss weiter vermitteln lassen. Sie hat die Rufnummer noch nicht mal erfragt sondern angerufen und sich unter Angabe der Handynummer weitervermitteln lassen. Das ganze ist 8x passiert innerhalb von 2 Tagen. Das Ergebnis ist eine rechnung von 51 Euro für diese Telefonate.

Frage: Ich fühle mich zum einem ein wenig verantwortlich weil ich meiner Freundin gesagt habe dass keine weiteren Kosten mehr entstehen können da alle Handy und Mehrwertdienste gesperrt sind. An die Auskunft habe ich nun nicht gedacht. Zum anderem finde ich die Art und Weise wie meine freundin hier ausgenutzt und verarscht wurde absolut dreißt! Kann ich eine Anzeige wegen Betruges erstatten mit dem Hintergrund dass die Handysperre absichtlich umgangen wurde und direkt um Vermittlung an ein und die selbe Handynummer gebeten wurde?

Für einige mag das kleinlich klingen aber ich finde das derart frech und dreißt die Freundschaft auf eine so mieße Art auszunutzen! Meiner Freundin hat sie immer gesagt sie rufe Festnetz an.....

Ich bin stink sauer!

Sorry für eventuelle Entgleißungen in meinem Beitrag!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Das mit dem Betrug ist ja witzig.
Schlaue Nachbarstochter haben Sie da übrigens :grins:

Im Ernst, ich würde mich darüber auch aufregen. Das Verhalten geht gar nicht, aber da gleich eine Anzeige abstarten? Ausser Unruhe in der Nachbarschaft bringt die nichts ein.

Reden Sie der Nachbarstochter und Ihrer Freundin nochmal deutlich ins Gewissen.

Vielleicht beteiligt sich die Nachbarin ja an Ihren Mehrkosten.

PS: Zu meiner Jugendzeit gab es noch Telefone wo man die Wählscheibe abschliessen konnte, kein Witz, jetzt weiß ich auch wofür das gut war :grins:

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Könnte man hier nicht die Bezahlung der Rechnung mit Verweis auf die mangelnde Geschäftsfähigkeit der 16-jährigen verweigern? Immerhin lag eindeutig keine Erlaubnis vor, diesen Vertrag mit der Vermittlung einzugehen.

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#3
 Von 
CottonEyeJoe
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Vorab: Betrug (eine Straftat) liegt hier sicher nicht vor.

Dass die Telefonate ohne explizites oder implizites Einverständnis Deiner gutmütigen Freundin geführt wurden, wird sich auch in anderer Hinsicht kaum belegen lassen (und erscheint mir ehrlich gesagt auch nicht besonders plausibel).

Gutmütigkeit wird gelegentlich ausgenutzt, dagegen hilft leider keinen Bereuen, sondern allein die konsequente Verwendung des Wortes NEIN.

Wie wäre es denn, wenn Deine Freundin einfach das Geld direkt von der Nachbarstochter zurückfordern würde? Und bei einer Sechzehnjährigen darf man auch mal deren Eltern zu Rate ziehen. Etwas Anstand vorausgesetzt, springen spätestens dabei die 51 EUR raus.

Zukünftig ihre Interessen wahren zu lernen wird das Deiner Freundin dennoch nicht ersparen.

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#4
 Von 
Thomas75RT
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Statements...

Nachbars Tochter... ja, das ist so ne Sache...
Keinen Schulabschluss, keine Arbeit, Harz4 wegen fehlender Mitwirkung gekürzt und auf die Telefonrechnung angesprochen kam der Spruch "Du kannst paar aufs Maul kriegen". Als ich davon Kentniss bekommen habe, habe ich auch versucht mit der Mutter zu reden, aber nach dem ersten Satz war klar das selbst die Mutter mit der Tochter völlig überfordert ist.

Ich habe meiner Freundin die Sperre eingerichtet weil wir einfach erreichen wollten, dass unnötige Telefonate nicht mehr geführt werden können. Aber so paranoid habe ich nun nicht gedacht auch die Nummern der Auskunft zu sperren! Moralisch gesehen bin ich für die Telefonrechnung verantwortlich weil ich mich um diese Anrufsperren gekümmert habe. Rechtlich gesehen, habe ich nichts damit zu tun, aber ich werde meiner Freundin die 50 Euro geben weil ich ein mega schlechtes Gewissen habe. Ich kannte die Nachbarin nicht - hätte ich gewußt was das für ne Göre ist, hätte ich meiner Freundin sicher grundsätzlich davon abgeraten sie telefonieren zu lassen.

Selten habe ich mich so geärgert wie über diesen mißt... so völlig unnötige und irrsinnige Kosten....

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Somit ist die Anwahl aller Handy, Telvot und 0900er-Nummern nicht mehr möglich.

Freunde in Nürnberg, Nördlingen, Esslingen usw. darf Sie sich aber auch nicht zulegen, denn deren Vorwahlen beginnen auch mit 09 ;)

Aber im Ernst: Man sollte die *Freundschaft* (ich würde sowas --> *Du kannst paar aufs Maul kriegen* <-- nicht Freundschaft nennen) zu der Nachbarstochter sofort beenden.

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#6
 Von 
Thomas75RT
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)

Die ist zum Glück gekündigt.... Der Schaden bleibt und ich würde am liebsten Anzeige erstatten

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

...Anzeige erstatten

Wie die anderen schon sagten: Eine Strafbarkeit liegt nicht vor.

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#8
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Denke solche Nummern wie 11880 kann man auch sperren lassen

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#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wie die Vorposter schon berichteten wird eine Stafbarkeit kaum in Betracht kommen, es sei Denn Du könntest handfest beweisen, dass die Nachbarin Dich absichtlich geschädigt hat.
Die werden sich aber dumm stellen.

Bleibt nur der zivilrechtliche Anspruch gegenüber der 16-jährigen.
Könnte per gerichtlichem Mahnbescheid eingereicht werden, ab dem 18ten könnte vollstreckt werden.
Aber einer nackten Frau kann man bekanntlich nicht in die Tasche greifen. Bleibt zu hoffen dass innerhalb von 30 Jahren was zum Vollstrecken da ist...

Ob die Mühe lohnt steht auf einem anderen Blatt, welches sich gerade nicht auffinden lässt...

Das einzige was noch bleibt ist demnach ein Hausverbot.

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#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Mich würde interessieren, ob Betrug tatsächlich ausscheidet?

Beispielsfall:

A sagt B (Anschlussinhaber) ich rufe Festnetz an kostet 1 EUR

Tatsächlich wird 0900-Nummer angerufen mit Kosten von 40 EUR.

Wäre dies straflos?

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#11
 Von 
Thomas75RT
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe folgendes aufgesetzt:

Mein Strafanzeige begründe ich wie folgt:

Aufgrund regelmäßig hoher Telefonrechnungen habe ich mich am 30.11.2007 für das sog. „Sicherheitspaket Plus“ bei der DTAG entschieden (Siehe Anlage I). Durch das Sicherheitspaket Plus wurden folgende Sperrnummern eingerichtet: 01 sowie 09. Mit dieser Sperre ist es nicht mehr möglich Handygespräche über meinen Anschluss zu führen da sämtliche Handynummern mit der Vorwahl 01….beginnen. Ebenso sind mit dieser Sperre sämtliche Mehrwertdienste die mit der Vorwahl 01… beginnen gesperrt (0137, 0180 etc.). Gleiches gilt auch für 0900er-Rufnummern deren Anwahl nicht mehr möglich ist da die Vorwahl 09 gesperrt wurde. Sobald die Ziffernfolge 01 oder 09 gewählt wird, erhält der Anrufer einen Besetztton und die Verbindung kommt nicht zustande.

Meine Nachbarin Xxxxxxxxxxx gegen die sich diese Anzeige richtet kam regelmäßig zu mir um anrufe zu tätigen da Ihre Handy-Prepaidekarte meist leer war. Oft kam Xxxxxxxxxxx zu mir und fragte ob sie kurz Festnetz anrufen könne. Bis zum 12.06.2008 blieb es auch bei diesen Telefonaten. Ich habe Xxxxxxxxxxx im Dezember 2007 darauf aufmerksam gemacht, dass von meinem Telefon aus keine Handygespräche mehr geführt werden können da ich besagte Anrufsperre einrichten ließ.

Am 12.- und 13.06.2008 kam Xxxxxxxxxxx wie oft bei mir an und wollte wieder zu Festnetzanschlüssen telefonieren. Im Wissen um meine Anrufsperre bezüglich der Handynummern hat Xxxxxxxxxxx jedoch an beiden Tagen meine Anrufsperre bewusst umgangen indem sie die 11880 angerufen hat und sich zu einer Handynummer vermitteln ließ (Siehe Anlage II). Vor den jeweiligen Gesprächen hat mir Xxxxxxxxxxx versichert dass es sich um Festnetzanschlüsse handelt die sie anrufen möchte die wiederum meine Festnetzflatrate abdeckt und somit kostenfrei sind.

Laut Auskunft des telegate AG Customer Care wurden bei den der in Anlage II vermittelten Gespräche gezielt die Vermittlung des Handygesprächs verlangt und nicht die Auskunft einer Rufnummer. Laut des telegate AG Customer Care werden auch sowohl vor jeder Rufnummernermittlung sowie vor der Vermittlung von Gesprächen die entsprechenden Gebühren angesagt die für das jeweilige Gespräch anfallen. Xxxxxxxxxxx musste daher bewusst sein das die von ihr geführten Gespräche keine „kostenfreien Festnetztelefonate“ sind die meine Festnetzfaltrate abdeckt sondern vielmehr erhebliche Mehrkosten verursachen. Xxxxxxxxxxx hat den für mich daraus resultierenden Finanziellen Schaden in betrügerischer Absicht in Kauf genommen.

Der Tatbestand des Betruges gem. § 263 StGB ist gegeben da Xxxxxxxxxxx mir gegenüber kostenfreie Telefongespräche vorgetäuscht hat und sich durch das bewusste umgehen meiner Handysperre einen Finanziellen Vorteil verschafft hat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

m.E. ja, da der Vorsatz nicht darauf zielt sich oder einem Dritten einen rechtswiderigen(!) Vermögensvorteil zu verschaffen ( = TB-Merkmal). Der Vermögensvorteil der T-Com ist nicht rechtswiderig, da die dafür die Leistung erbringt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Hier ist eine 16-jährige einen Vertrag eingegangen, ohne Zustimmung der Erziehungsdberechtigten.
Ich vermute, es dürfte leichter sein, die Gebühren erst gar nicht zu zahlen, als mit einer Betrugsanzeige durchzukommen.

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#14
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Es wird schon schwierig sein überhaupt zu beweisen das die Nachbarin bei der Auskunft angerufen haben soll.
Was machen Sie wenn die Nachbarin sagt sie war das nicht.

Lassen Sie doch den Blödsinn...

Schöne Grüße
DemIhm

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Thomas75RT
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist ja gut...

ich lasse das mit der Anzeige...

ich ärgere mich nur tierisch drüber...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Die Anzeige klingt gut, würde ich auf jedenfall machen, allein schon aus Erzieherischen Gründen.

Das Geld von der 16jährigen u. den Eltern anmahnen.

grüße
steffi

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