Hallo,
Ich wurd zu 12 Monaten Haft verurteilt ,muss die Haft in diesen Jahr 2008 antretten. Die Tat war am 1.1.2004
War in Berufung gegangen und das Jahr Haft ist geblieben.
Kann man noch Irgendwie versuchen , das man die 12 Monate Haft auf Bewährung
bekommen kann.Sich irgendwie mit der STA in verbindung setzen das man das 1 Jahr nicht absitzen muss?Es muss doch möglichkeiten geben ausser Haft.
Ich will das nicht noch mal durch machen, habe in Berlin gewohnnt , und dort Habe ich meine Familie verloren weil ich dort auch schon mal 20 Monate in Haft war ,wehgen Betrug.Wohne jetzt in Hagen , und eine Neue Familie.Bitte um Ratschläge ,um die Haft zu vermeiden.
12 Monate Haft !
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die beste Möglichkeit, nicht in Haft zu müssen, besteht darin, keine Straftaten zu begehen.
Ansonsten: Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Darüber hinaus kann man ein Gnadengesuch stellen. Die Erfolgsaussichten tendieren aber wohl gegen null.
--- editiert vom Admin
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Die Rechtsmittel sind augenscheinlich ausgeschöpft. Sie können bei der StA ein Gnadengesuch stellen, das aber wie schon gesagt gegen Null tendiert. Auch ich wüsste nicht warum ich gerade Ihnen Gnade gewähren sollte.
Finden Sie sich mit den 12 Monaten ab, vermutlich werden Sie in die JVA Bielefeld-Senne oder Attendorn geladen. Beides Anstalten des offenen Vollzuges. Deutlich besser als das was Sie vermutlich aus Berlin kennen.
Alles Wesentliche wurde gesagt.
Gerade wenn Sie schon sitzen mussten, ist es keinesfalls verwunderlich, dass keine Bewährung drin war.
Wie schon gesagt wurde: Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann die Strafe nur noch im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein Gnadengesuch hat aber keine Aussicht auf Erfolg, wenn das einzige Argument ist, dass man woanders wohnt und nicht ins Gefängnis möchte.
Was für Argument muss nan den Vorlegen, das der Erfolg auf ein Gnadengesuch grösser ist?
Oder um ein Haftaufschub zu bekommen , wenn die ladung kommt?
--- editiert vom Admin
Ich hoffe ich habe die §§ richtig im Kopf. Schauen Sie mal nach 455 und 456 StPO.
Machen Sie sich da aber bitte keine Hoffnungen.
Die Strafe wird anzutreten sein.
Hallo,
12 Monate,da liegt dann schon was vor.Vorher 20 Monate. da sagt sich jeder Richter dass Hopfen und Malz verloren ist.In Amerika kann man vielleicht dealen und sich seine freiheit erkaufen.Hier leider nicht.
Ich kann mich da nur anschließen, das Beste mittel um die haft drumherumzukommen ist,keine Straftaten zu begehen.Augen zu und durch und während des unfreiwilligen Aufenthaltes in der JVA ein Buch schreiben.
MFG
Frank
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