120ts, Hohe Geldstrafe.. Ratenzahlung möglich?

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)
120ts, Hohe Geldstrafe.. Ratenzahlung möglich?

Hallo,
Habe eine Frage, habe einen Strafbefehl erhalten 120ts und eine Geldstrafe von 2400 Eur. Nun, Ich befinde mich in Mutterschutz und mir ist es nicht möglich diese große Summe aufeinmal zu bezahlen, meinem Mann kann ich gar nichts davon erzählen er denkt mit der Aussage bei der Polizei damals hat sich die Sache schon erledigt. Die Polizei hat sich es auch notiert daß Ich ausser Kindergeld kein Einkommen habe, nur mein Mann. Meine frage ist nun, Ich habe gerade eben bei dem Amtsgericht angerufen von dene Ich den Strafbefehl erhielt um nur zu fragen an wem Ich schreiben soll, wegen diese Ratenzahlung, der Herr am Tel. war so etwas von unfreundlich, er sagte mir nur wohin ich den Brief schicken soll und dann der letzte Satz der mich so irrittiert: Ja aber das heißt nicht dass Sie es in Raten bezahlen können wie es iHnen passt und ausserdem entscheidet es die Staatsanwaltschaft ob Sie ÜBERHAUPT in Raten bezahlen können....
Kann mir da jemand weiter helfen? Heißt es dass wenn Ich Pech habe dass Ich die große Summe aufeinmal bezahlen muß? Ich möchte auch in den Brief hinein schreiben dass Ich, kein Einkommen habe ausser Kindergeld. Was ist wenn Sie mir sagen: ja aber der Mann verdient doch.. Ich mußte damals angeben wieviel er verdient. Kann Ich auch schreiben wieviel Ich Monatlich zahlen könnte? Falls Sie mir eine Ratenzahlung genehmigen? Oder entscheiden die von der monatliche Rate? Kann Ich auch schreiben daß Ich gar kein Zugriff auf das Geld von meinem Mann habe und daß Ich allein dies abzahlen muß? Bitte um Hilfe, möchte so schnell wie möglich den Brief schreiben und dies abschicken.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

....habe gehört die Staatsanwaltschaft braucht beweise dass Ich nicht die ganze Summe bezahlen kann, nur in Raten. Was kann Ich den in meinem Fall schicken?

54x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

habe gerade gelesen daß unter 200,00 Eur gar keine Ratenzahlung genehmigt wird, stimmt das?

29x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Lassen Sie sich nicht durch einen unfreundlichen Justizangestellten einschüchtern.

Sie müssen gegenüber der Staatsanwaltschaft Ihre Einkommensverhältnisse als Grundlage für die Beantragung der Ratenzahlung darlegen. Die Raten müssen noch so hoch sein, daß sie ihren Strafcharakter behalten, dürfen jedoch auch zu keiner existenziellen Gefährdung führen. Deswegen müssen die Einkommensverhältnisse Berücksichtigung finden.

Das Einkommen Ihres Mannes wird hierbei mitberücksichtigt, wobei bis zu 50% des Familieneinkommens zur Bestimmung Ihres Einkommens zugrundegelegt werden. Ihr Mann muß Ihnen zur Seite stehen.

Sie können natürlich einen Ratenvorschlag anbieten. Sprechen Sie im Zweifel doch einfach mit der zuständigen Staatsanwaltschaft.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

Vielen Dank. Werde jetzt einen Brief schreiben und der Staatsanwaltschaft meine Lage schildern, dann mal abwarten was Ich für eine Antwort bekomme. Danke nochmals!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Ich möchte auch in den Brief hinein schreiben dass Ich, kein Einkommen habe ausser Kindergeld.

Ich denke, Kindergeld dafür bestimmt, dem Kind zu helfen und dürfte insofern nicht als Einkommen zählen.

quote:
Das Einkommen Ihres Mannes wird hierbei mitberücksichtigt, wobei bis zu 50% des Familieneinkommens zur Bestimmung Ihres Einkommens zugrundegelegt werden. Ihr Mann muß Ihnen zur Seite stehen

Sippenhaft gibt es zum Glück nicht, insofern kann man den Mann wohl kaum direkt zur Zahlung verpflichten, sondern allenfalls die Verurteilte in den Rahmen, indem er ihr zu Unterhalt verpflichtet ist, wobei der Unterhalt für das Kind noch vorgehen dürfte. Wenn der eigene Unterhaltsanspruch weniger als 600 Euro im Monat sind, sollte man unbedingt Widerspruch gegen die Höhe der Tagessätze einlegen. Aber auch wenn es bei den 2400 Euro bleibt, müßte es eigentlich möglich sein, Raten von 100 (mir wurden in einem allerdings nie rechtskräftig gewordenen Strafbefehl von 30 Tagessätzen zu 20 Euro Raten von 25 Euro angeboten) oder gar 50 Euro zu bekommen, die Staatsanwaltschaft dürfte kaum ein Interesse daran haben, überhaupt und erst recht nicht gegen eine Mutter mit kleinem Kind eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken, wenn das nicht unvermeidbar ist.

Ich weiß nicht, wie sowas auf die zuständigen Leute wirkt, aber vielleicht sollte man einfach erklären, dass man nicht bereit sei, sein Kind wegen dieser Geldstrafe zu vernachlässigen und das eine Ersatzfreiheitsstrafe wohl unvermeidbar wäre, wenn auf Raten von mehr als 50 Euro (die Vollstreckungsverjährung tritt frühestens nach 5 Jahren ein, also sollte das durchaus möglich sein) bestanden wird und dass man in diesem Fall um eine heimatnahe Unterbringung mit der Möglichkeit das Kind mitzunehmen bittet.

-- Editiert von danielB am 02.01.2007 18:30:47

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#6
 Von 
guest-12324.03.2009 21:47:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
ich hatte damals 2200 euro strafe bekommmen und habe 100 euro mtl. zu zahlen...
Die haben mit sich reden lassen , aber nun sind es doch 75 euro mtl. weil die darauf bedacht sind das es in mind. 2 jahre komplett bezahlt ist.. habe uach anden staaatsanwalt geschrieben damals...
ich drück dir die daumen
lg Blümchen

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#7
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

Danke,
Ich habe gerade den Brief geschrieben und auch gesagt daß Ich höchsten 100,00 Eur zahlen kann, falls die damit einverstanden sind....mal sehen was für eine Antwort ich bekomme. Ich möchte nicht mein Mann da rein ziehen. Ich hoffe die Staatsanwaltschaft kommt mir entgegen, habe auch gesagt dass ich keinerlei zugriff auf das Gehalt meines Mannes habe. Meine Strafe möchte ich aufjedenfall bezahlen das habe ich auch rein geschrieben, jetzt mal sehen was sie mir antworten ob sie mir überhaupt eine Ratenzahlung genehmigen und wenn ja dann wieviel. Hoffentlich habe Ich so viel Glück wie Du, grad mit den 100,00Eur

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.03.2009 21:47:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

darf ich mal fragen um wass es bei dir ging? (weil die strafe auch sooo hoch ist)
lg

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#9
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

Das war ladendiebstahl auf arbeit, ich hatte während meinem Erziehungsurlaub einen nebenjob. Ich hatte paar mal was geklaut, das war ein wiederholter ladendiebstahl

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.03.2009 21:47:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja war der wert so hoch? bei mir war es ladendiebstahl, aber der Wert war zu hoch , deswegen die hohe strafe.. aber mir war das echt ne Lehre..
lg

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#11
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

ja das war wert von 1300 eur die ich aber auch zurück gezahlt habe, noch an meinem Chef, die Quittung hat die Polizei auch der Staatsanwaltschaft bei gelegt, trotzdem so hohe strafe plus die 120ts, bin jetzt vorbestraft. Mir ist das auch eine lehre, meine ganze zukunft ist kaputt, schon allein das wort vorbestraft, wenn ich könnte würde ich sofort alles rückgängig machen

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#12
 Von 
guest-12324.03.2009 21:47:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das kenn ich .. ich habe 90TS bekommen.. hab ich noch damasl glück gehabt.. hab auch einen sohn und schäme mich nun komplett...
naja uns passiert das wohl nimmer... sicher

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

ich weiß gar nicht wie ich damit umgehen soll...vorbestraft... weißt Du vielleicht was genau damit gemeint ist? heißt es wenn ich z.b urlaub flige daß die am Flughafen an der Passkontrolle über Computer was mitbekommen? was sehen oder so? Für mich ist das ganz schlimm ich fühle mich von jedem beobachtet

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#14
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

Ich habe auch Angst um meinen richtigen Job den ich im Mai wieder antretten soll, habe hier schon mal gefragt ob meine Firma davon was mitkriegt ob vielleicht der Staatsanwalt oder wer auch immer meine Firma benachrichtigt, das wäre ja mein ende, noch dazu meinen festen job zu verlieren

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12324.03.2009 21:47:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nein das machen die nicht soweit ich weiß.. es ist nur gespeichrt falls weitere vorfälle kommen... keine angst

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
marie85
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 86x hilfreich)

Hoffentlich, ich habe so große angst was noch alles auf mich zu kommt...und weiter vorfälle wird es sicher nicht geben, denn die ganze sache war es nicht wert!!!!! Gerade ich als Mutter möchte dem kleinen nur das gute und beste bei bringen und die eigene Mutter baut so ein Mist...ich schäme mich sehr.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@marie85:
Einen Unterschied macht das mit den über 90 Tagessätzen nur gegenüber solchen Behörden, die keine vollständige Auskunft aus dem Zentralregister bekommen, siehe dazu §41 BZRG (zu finden bei <a href=http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__41.html> http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__41.html</a>) die anderen bekommen ohnehin nur auf einen Antrag Auskunft. Das der Zoll bei einer verdachtsunabhängigen Grenzkontrolle die Daten für die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten benötigt, erscheint mir doch eher zweifelhaft. Ich würde eher davon ausgehen, dass die Polizeidatenbanken der Kontrollen durchführenden Stelle und des BKA abgefragt werden, in letzterer ist zu dir mangels schwerer oder überregionaler Straftaten vermutlich nichts eingetragen. Die Polizei deines Bundeslandes weiß aber Bescheid und kann bei jeder Personalienfeststellung über Funk zu dem Ergebnis kommen, dass du schon auffällig warst.

Insofern ist das "vorbestraft" für dich vermutlich eher unwichtig, es sei denn du sollst in den nächsten 3 Jahren ab Urteilsdatum ein Führungszeugnis vorlegen.

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