Reines Interesse weil ich mit Jugendlichen arbeite.
Wie ist so ein Urteil möglich?
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bayreuth-doppelmord-von-mistelbach-lange-freiheitsstrafen-verhaengt-a-a64d0a55-d343-4564-a285-3a86b9b58ed8
13,5 Jahre Haft für einen wirklich schlimmen Mord nach Jugendstrafrecht, für einen 19 jährigen.
Meines Wissens ist die Strafe für Mord schlicht lebenslänglich, nicht unter 15 Jahre für Erwachsene und Jugendliche können maximal für 10 Jahre in den Knast gehen, wobei das Gericht am Ende der Strafe und nach erfolgloser Resozialisierung/Erziehung eine Sicherungsverwahrung verhängen kann.
Dann wäre dieses Urteil juristisch unhaltbar.
Da das Volljuristen verfasst haben eher unwahrscheinlich.
Was ist an mir vorüber gegangen im Jugendsstrafrecht, dass solche Urteile möglich sind?
-- Editiert von User am 23. Januar 2023 21:29
13,5 Jahre Jugendstrafe für Mord???
23. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 23. Januar 2023 | 21:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
13,5 Jahre Jugendstrafe für Mord???
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#1
Antwort vom 23. Januar 2023 | 21:45
Von
Status: Unbeschreiblich (32823 Beiträge, 17248x hilfreich)
An Ihnen vorbei ging schlicht das Recht, hier konkret in Form von § 106(1) JGG - einfach mal lesen...
-- Editiert von User am 23. Januar 2023 21:52
-- Editiert von User am 24. Januar 2023 16:06
#2
Antwort vom 23. Januar 2023 | 21:47
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 20x hilfreich)
§ 105 Abs. 3 JGG:
Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.
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#3
Antwort vom 23. Januar 2023 | 21:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank an Beide!
Sowohl 105 als auch 106 waren mir in der Tat nicht bekannt.
Für mich galt bislang immer Jugendstrafe=Maximal 10 Jahre
Also danke für die passenden Paragraphen!
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