14jähriger beim versuchten Diebstahl erwischt

16. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)
14jähriger beim versuchten Diebstahl erwischt

Hallo, wer kann mir Auskunft geben? Mein 14jähriger Sohn ist heute Nacht mit 2 Freunden (16 + 14 Jahre)dabei erwischt worden, einen Roller zu stehlen. Die beiden anderen sind entwischt, mein Sohn wurde zur Wache gebracht(3.15 Uhr). Als mich die Polizei heute morgen auf der Arbeit anrief, und alles schilderte, war ich mit den Nerven am Ende, da ich dachte, mein Sohn würde bei einem Freund übernachten. Die beiden anderen sind nun auch gestellt.Ich weiss, dass nun eine Anzeige folgt...Aber was folgen noch für konsequenzen für meinen Sohn? Ist er dann auch vorbestraft? Was kann für eine Strafe folgen und wer ist für den Schaden haftbar?
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar....

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Also bei dem Versuch einen Roller zu klauen wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren wohl nicht mehr einstellen.
Es wird am Ende wohl die Ableistung von Sozialstunden bei rumkommen, dies wird dann auch ins Erziehungsregister eingetragen. Darauf haben aber nur wenige Stellen zugriff. Im Führunszeugniss (was man bei Bewerbungen vorlegt) steht kein Eintrag.
Der Eintrag im Erziehungsregister wird mit 24 gelöscht, wenn keine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Arrest eingetragen sind.


-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#2
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Herr Conert. Der "reuige Sünder" ist im Moment bei seinem Vater. Ich weiss, dass mein Sohn einen riesenfehler gemacht hat. Aber ist die Polizei berechtigt, bei der Ergreifung handgreiflich zu werden? Sprich Ohrfeige, damit er die anderen 2 verrät...Immerhin ist er noch ein Kind! Das tut einer Mutter verdammt weh!!!Auf dem Rücken hat er blaue Flecke und Male, wie ich von meinem Ex-Mann
erfahren habe. Ich selber habe noch nicht mit meinem Sohn gesprochen, da mein Ex-Mann ihn auch von der Polizeiwache abholte. Und warum haben die mich nicht schon heute Nacht bei der Ergreifung benachrichtigt? Erst um ca. 9. 00 uhr, also 6 Stunden später...
Für jede Antwort bin ich dankbar.....

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#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

wenn er sich der Verhaftung wdersetzt, dann darf der Polizeibeamte die Verhaftung auch unter Einsatz von Gewalt durchführen (vernünftiger Gewalt natürlich - gleich Erschießen geht zum Beispiel nicht)

Schlagen, damit er ein geständnis ablegt, ist natürlich nicht erlaubt.

Aber oft genug (gerade bei Kindern) ist das auch frei erfunden.
Sollte er aber wirklich geschlagen worden sein, dann empfiehlt sich der Gang zu einem Arzt - der kann dann nämlich die verletzungen feststellen - sonst steht man bei einer Klage ohne Beweise und zeugen da

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#4
 Von 
Leenchen
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

...vielen Dank für die prompten Reaktionen....Das hat mir im Moment schon sehr weitergeholfen...nochmals danke.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Oh, Das war ja wieder genau der richtige Thread für Leenchen.

Gleich vorab: Sollte das stimmen, was das Kind erzählt hat, stimme ich dir 100%ig zu, soweit sind wir uns absolut einig!!!!

ABER: Vernünftig den Sachverhalt aufklären, beide Seiten anhören und erstmal rausfinden, was WIRKLICH geschehen ist, käme für dich wahrscheinlich nicht in Frage.

Dein Urteil steht von vorne herein fest. Du glaubst sofort einer bestimmten Aussage, weil Du solche Aussagen am liebsten hörst, wahrscheinlich, weil Sie in den Weltbild passen.

Ich kann nur hoffen, daß Leute wie Du niemals wirksame Urteile (egal in welchem Zusammenhang) über Menschen fällen dürfen.
Ein fairer Prozess wäre für dich ein Fremdwort. Du würdest Dich verhalten, wie in einer diktatorischen Gesellschaft und Urteile nur aus dem Bauch heraus oder aufgrund einer politischen Ansicht fällen.

Leute wir Du sind für die Gesellschaft extrem gefährlich. Hoffentlich lernen wir alle noch aus unserer Geschichte. Hoffentlich kommt diese Denkweise nie wieder an die Macht.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, habe jetzt Post von der Polizei bekommen, dass ich für den entstandenen Sachschaden am Zaun bei der Festnahme meines Sohnes ca. 275,00 € zahlen soll. Belege könnte ich anfordern....

Da ich mich überhaupt nicht auskenne, wollte ich eigentlich nur mal wissen, ob man sowas seiner Haftpflichtversicherung melden kann??!

Oder hätte ich mich selber mit dem Geschädigten in Verbindung setzen sollen, um evtl. selber den Zaun reparieren zu lassen.....( bei der Widersetzung klammerte sich mein Sohn an dem Jägerzaun fest, und er fiel um....)

Über eine antwort würde ich mich sehr freuen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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