ich bin 15 und habe einen ladendiebstahl im wert von 250 euro begangen
ich bereue den vofall sehr und habe vorher noch nie so etwas getan-bin also ersttäter
ich habe ziemlich schiss vor dem was auf mich zukommt
wie wird wohl eine strafe/bußgeld ausfallen?
15, jahre ladendiebstahl im wert von 250 euro
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag,
bitte lesen Sie sich meinen Rechtsartikel Diebstahl und seine Konsequenzen
im Rechtsratgeber unter folgendem Link hier bei 123Recht.net durch:
<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1 >Link: Diebstahl und seine Konsequenzen</a>
Durch eine erst kürzliche komplette Überarbeitung ist der Artikel mit vielen weiteren Informationen versehen worden, so dass dieser Sie umfassend informiert und alle wichtigen Fragen beantwortet.
An der rechten Seite finden Sie eine Seitenübersicht (1-15).
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
http://www.123recht.net/article.asp?a=7417
Wenn nach der Lektüre dieses Artikels noch fragen sind, dann gerne stellen
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Wollte den Link auch posten, aber das ist ja nu reichlich geschehen!
Gruß Holger
so eine geldstrafe wie siht die denn dann aus (ich weiss kann man nicht so genau sagen )
aber so von bis
es ist so, dass ich den laden ohne diebstahlabsicht betrat-ist das eher günstig der polizei zu erzählen oder eher nicht?
vielen dank schonmal
achja nochwas
was bringt es mir wenn ich auf dem bogen der mir zugeschickt wurde zur äusserung angebe, dass ich damit einverstanden bin, dass das verfahren gegen einen geldbuße eingestellt wird?
Hi @jcvw,
ein eingestelltes Verfahren hat jedenfalls keinen Eintrag im Bundeszentralregister zur Folge, solltest Du m.E. wirklich annehmen.
Solltest Du verurteilt werden, kann Dir solch ein Eintrag bei der Berufssuche und anderswo noch Schwierigkeiten machen.
Schoenen Gruss, Olli.
und wie sieht das aus
ist es besser sich schriftlich zu äußern und reue zu zeigen
oder eher mündlich bei der polizei?
quote:
ist es besser sich schriftlich zu äußern und reue zu zeigen
oder eher mündlich bei der polizei?{/quote]
Ist eigentlich gehüpft, wie gespungen, wie man so zu sagen pflegt, mein lieber `j cvw´!
quote:
ist es besser sich schriftlich zu äußern und reue zu zeigen
oder eher mündlich bei der polizei?
Ist eigentlich gehüpft, wie gespungen, wie man so zu sagen pflegt, mein lieber `j cvw´!
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so eine geldstrafe wie siht die denn dann aus (ich weiss kann man nicht so genau sagen )
aber so von bis
Es lohnt sich schon den Artikel von Herrn Roenner genau zu lesen. Im Alter von 15 Jahren ist die Anwendung von Jugendstrafrecht zwingend, dort sind Geldauflagen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen vorgesehen. Ich würde in diesem Fall, solange du nicht vorher in ähnlicher Weise aufgefallen bist, mit der Verhängung von Sozialstunden rechnen. Für Wiederholungstäter käme auch Jugendarrest in Betracht.
Hi,
eine Verurteilung im Jugendstrafrecht wirkt sich für den weiteren Lebensweg nicht nachteilig aus, da Weisungen und Zuchtmittel (also Sozialstunden, Jugendarrest, richterliche Weisungen usw.) weder im Führungszeugnis noch im BZR stehen. Mit schlimmerer Strafe ist nicht zu rechnen.
Gruß vom mümmel
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