15, jahre ladendiebstahl im wert von 250 euro

17. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
j cvw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
15, jahre ladendiebstahl im wert von 250 euro

ich bin 15 und habe einen ladendiebstahl im wert von 250 euro begangen

ich bereue den vofall sehr und habe vorher noch nie so etwas getan-bin also ersttäter

ich habe ziemlich schiss vor dem was auf mich zukommt

wie wird wohl eine strafe/bußgeld ausfallen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

bitte lesen Sie sich meinen Rechtsartikel Diebstahl und seine Konsequenzen im Rechtsratgeber unter folgendem Link hier bei 123Recht.net durch:

<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1 >Link: Diebstahl und seine Konsequenzen</a>

Durch eine erst kürzliche komplette Überarbeitung ist der Artikel mit vielen weiteren Informationen versehen worden, so dass dieser Sie umfassend informiert und alle wichtigen Fragen beantwortet.

An der rechten Seite finden Sie eine Seitenübersicht (1-15).



Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

http://www.123recht.net/article.asp?a=7417
Wenn nach der Lektüre dieses Artikels noch fragen sind, dann gerne stellen

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

:)

Wollte den Link auch posten, aber das ist ja nu reichlich geschehen! ;)

Gruß Holger

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#4
 Von 
j cvw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

so eine geldstrafe wie siht die denn dann aus (ich weiss kann man nicht so genau sagen )
aber so von bis

es ist so, dass ich den laden ohne diebstahlabsicht betrat-ist das eher günstig der polizei zu erzählen oder eher nicht?

vielen dank schonmal

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
j cvw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

achja nochwas

was bringt es mir wenn ich auf dem bogen der mir zugeschickt wurde zur äusserung angebe, dass ich damit einverstanden bin, dass das verfahren gegen einen geldbuße eingestellt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Hi @jcvw,
ein eingestelltes Verfahren hat jedenfalls keinen Eintrag im Bundeszentralregister zur Folge, solltest Du m.E. wirklich annehmen.
Solltest Du verurteilt werden, kann Dir solch ein Eintrag bei der Berufssuche und anderswo noch Schwierigkeiten machen.

Schoenen Gruss, Olli.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
j cvw
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und wie sieht das aus

ist es besser sich schriftlich zu äußern und reue zu zeigen

oder eher mündlich bei der polizei?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
ist es besser sich schriftlich zu äußern und reue zu zeigen

oder eher mündlich bei der polizei?{/quote]


Ist eigentlich gehüpft, wie gespungen, wie man so zu sagen pflegt, mein lieber `j cvw´!




0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
ist es besser sich schriftlich zu äußern und reue zu zeigen

oder eher mündlich bei der polizei?



Ist eigentlich gehüpft, wie gespungen, wie man so zu sagen pflegt, mein lieber `j cvw´!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:

so eine geldstrafe wie siht die denn dann aus (ich weiss kann man nicht so genau sagen )
aber so von bis


Es lohnt sich schon den Artikel von Herrn Roenner genau zu lesen. Im Alter von 15 Jahren ist die Anwendung von Jugendstrafrecht zwingend, dort sind Geldauflagen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen vorgesehen. Ich würde in diesem Fall, solange du nicht vorher in ähnlicher Weise aufgefallen bist, mit der Verhängung von Sozialstunden rechnen. Für Wiederholungstäter käme auch Jugendarrest in Betracht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

eine Verurteilung im Jugendstrafrecht wirkt sich für den weiteren Lebensweg nicht nachteilig aus, da Weisungen und Zuchtmittel (also Sozialstunden, Jugendarrest, richterliche Weisungen usw.) weder im Führungszeugnis noch im BZR stehen. Mit schlimmerer Strafe ist nicht zu rechnen.

Gruß vom mümmel

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