[color=red]Hallo, kann mir einer sagen wie ich 150 Sozialstunden in eine Geldstrafe umwandeln kann. Verurteilt wurde ich nach Jugendstrafrecht und ich habe noch keine Post vom Gericht bekommen. Der Richter hat mir nur Verbal mitgeteilt, dass ich bis zum 30.11.12 / 150 Sozialstunden abzuleisten habe. Danke ![/color]
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150 Sozialstunden in Geldstrafe umwandeln
Hallo, kann mir einer sagen wie ich 150 Sozialstunden in eine Geldstrafe umwandeln kann
Gar nicht, wenn es eine Weisung nach § 10(1)4 JGG
ist. Wenn es eine Auflage nach § 15(1)3 JGG
ist, könnte theo der Jugendrichter sie umwandeln, wird das aber in aller Regel nicht tun, da er sich schon überlegt hat, warum er eine Arbeitsauflage verhängt hat und keine Geldauflage. Siehe auch § 15(2)1 JGG
. Falls es eine Bewährungauflage ist, gilt dasselbe wie für § 15(1)3 JGG
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
und woher weiß ich um welche Weisung es sich handelt ?
wurde das im Gerichtssaal gesagt ?
kann ich die Sozialstunden bei einer belibigen Firma machen?
MfG
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quote:<hr size=1 noshade>und woher weiß ich um welche Weisung es sich handelt ?
wurde das im Gerichtssaal gesagt ? <hr size=1 noshade>
Ja, davon ist wohl auszugehen
Außerdem müssen Sie doch wissen, ob Sie zu einer Haftstrafe auf Bewährung mit zusätzlicher Auflage, also §§ 21 , 23 JGG , verurteilt wurden, oder ob Sie nicht zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurden ?! Um das nicht mitzubekommen, müßte man schon im Tiefschlaf gelegen haben während der Verhandlung.
Wenn es keine Haftstrafe zur Bewährung war, bleiben -bei einer Verurteilung- nur die genannten Möglichkeiten des § 10 oder § 15 JGG . Was es davon ist, wurde -wie gesagt- in der Verhandlung gesagt (entweder war von "Weisung" die Rede oder von "Auflage" - Weisung wäre § 10, Auflage § 15)
quote:<hr size=1 noshade>kann ich die Sozialstunden bei einer belibigen Firma machen? <hr size=1 noshade>
Nein, nur bei einer sozialen Einrichtung in Sinne von §§ 52 ff. AO , also z.B. Krankenhaus, Altenheim, Tierheim, Naturschutzbund, gemeinnützige Beratungsstellen verschiedenster Art, usw.
Für die Vermittlung der Stelle ist die Jugendgerichtshilfe zuständig. Die ist dem Jugendamt angegliedert. Zu denen sollten Sie Kontakt aufnehmen, bzw. es war ja wahrscheinlich auch jemand von denen bei der Verhandlung dabei, oder nicht?
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Ok, Danke. Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Sozialstunden bei einer bestimmten Einrichtung machen muss. Ich ziehe aber schon nächste Woche in eine andere Stadt. Kann ich mir da dann eine Stelle bei einer Sozialeinrichtung suchen ?
Bekomme ich eigentlich einen Eintrag ins Führungszeugnis ?
Wenn ich einen bekommen sollte... verschwindet der dann auch wieder nach ein paar Jahren ?
-- Editiert jugo am 29.07.2012 09:09
quote:<hr size=1 noshade>Kann ich mir da dann eine Stelle bei einer Sozialeinrichtung suchen ? <hr size=1 noshade>
Das müssen Sie mit der Jugendgerichthilfe dort vor Ort klären. Normalerweise wird man Ihren Wünschen aber entsprechen, wenn es nicht z.B. nach "Kungelei unter Verwandeten" aussieht.
quote:<hr size=1 noshade>Bekomme ich eigentlich einen Eintrag ins Führungszeugnis ? <hr size=1 noshade>
Nein, Verurteilungen nach Jugendgericht kommen dort nur hinein, wenn es sich um eine Haftstrafe ohne Bewährung handelt.
Bei einer Auflage/Weisung nach §§ 10 , 15 JGG kommt nur ein Eintrag ins Erziehungsregister. Der verschwindet am 24. Geburtstag.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Kann ich dann theoretisch noch zur Polizei gehen und oder bei einer
Behörde arbeiten ? (ich habe nur 150 Sozialstunden und keine Bewehrung)
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Polizei wird wohl nichts mehr werden. Andere Behörden sind kein Problem.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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