Huhu leute,
Nach einem küchenbrands der c.a 6 Monate her ist kam ein brief der Staatsanwaltschaft
an. Indem angeboten wird von der Klage durch 153a StPO abzusehen (zustimmung des gerichts ist bereits erfolgt).
Nun hat meine Mutter(verursacherin des brandes), bis zum 05.07.2019 zeit zuzustimmen, und bis zum 19.07.2019 zeit 450€ an ein Hospiz zu überweisen. Nun meine Frage ist es möglich ratenzahlung zu beantragen (trotz der frist bis zum 19.07.2019) da sie ALG 2 empfängerin ist und das geld so schon nur zum überleben reicht?
Wir könnten jedoch einmal die miete ausfallen lassen falls es wirklich nicht anders gehen würde.
Ich finde die strafe ziemlich milde als ich mir den sachschaden durchgelesen habe c.a 6500€ (verrauchter korridor etc)
Danke schon mal im vorraus für eure antworten
-- Editiert von Zwegaq am 25.06.2019 11:38
153a StPO ratenzahlung möglich?
Ja, ein Antrag auf Ratenzahlung ist möglich. Muss man mit der Staatsanwaltschaft klären.
Nun meine Frage ist es möglich ratenzahlung zu beantragen Allerdings muß die Auflage binnen 6 Monaten erledigt sein - das werden also recht hohe Raten.
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Danke für die antworten
Denkt ihr die Staatsanwaltschaft schickt mir ihre entscheidung über die ratenzahlung vor dem 19.07.2019 (bezahlungsfrist)? (Würde der zustimmung zur geldauflage eine bitte für die ratenzahlung hinzufügen in schriftlicher form)
Oder würde mein antrag diese frist aushebeln bis zur entscheidung?
Weiß die Staatsanwaltschaft, dass die Beschuldigte von ALG2 lebt? 450€ sind da ja nicht gerade ein Schnäppchen.
Ich vermute mal das die davon bescheid wissen, bei der polizei haben wir unsere finanzielle situation geschildert. Dies wurde auch im bericht aufgenommen aber nur grob angekratzt
Bis zum 19.7 wird in aller Regel über den Antrag entschieden sein. Man sollte ihn jetzt natürlich sehr zeitnah absenden.
Und jetzt?
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