Hallo
ich bin 17 Jahre alt und habe vor kurzem zu eigenen Zwecken 2 Digitalkameras (Wert ca. 250 Euro) in einem Laden (Karstadt) gestohlen. Ich bin Ersttäter, habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen. Ich habe in dem Laden noch nichts zahlen müssen.
Die haben mir nur gesagt das ich in 4 - 6 Wochen einen Brief erhalten würde. Ich bin momentan im 2. Lehrjahr einer hießigen Firma. Ich wohne in Bayern. Meine Ausbildungsvergütung beläuft sich bei etwa 660 Euro. Ich bereuhe den Vorfall sehr.
Außerdem bin ich momentan dabei den Führerschein zu machen.
Könnte mir bitte jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen:
Benötige ich einen Anwalt?
Wie höch könnte die Geldstrafe ausfallen?
Könnte mich die Sache meinen Job kosten?
Könnte es sein das ich meinen Führerschein nicht machen darf?
Wie geht das jetzt überhaupt von statten?
Bitte schreibt mir schnell, ich fühle mich wirklich schlecht.
Dominik M.
17 Jahre, Ladendiebstahl, Ersttäter...Hilfe!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
In Berlin würde die Tat mit einer Verwarnung evtl. mit einigen Freizeitarbeiten geahndet. Wie die "Tarife" in Bayern sind kann ich leider nicht sagen. Der Arbeitgeber würde von einer Verurteilung nichts erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Calsow
Rechtsanwalt
Könnte ich bitte eine etwas genauere Auskunft von jemanden bekommen, der weis wie das in Bayern abläuft?
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Hallo ,
ich brächte eure Hilfe
Ich bin in der letzen Woche dabei erwischt worden,wie ich in einem Einkleidungsgeschäft(Takko) eine "Kleinigkeit " (5 Euro) entwendet habe.
Die Leitung des Marktes hat mich drauf angesprochen und ich gab die Tat auch zu.
Meine Personalien wurden von der Polizei aufgenommen und ich wollte fragen welche Strafen auf mich zukommen , da ich 17 Jahre alt bin & mir noch nichts weites zu ´Schulden haben kommen lassen.
liebe gruesse.
@ melissa,
lies doch einfach mal ein paar andere Beiträge zum Thema.
@ Dominik,
1. Nein, Du brauchst keinen Anwalt.
2. Es gibt keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht. In seltenen Fällen werden Geldauflagen erteilt, klassisch sind eher Sozialstunden, die Du dann am WE erbringen müßtest. Auch die oben erwähnte Verwarnung ist möglich. Genau kann Dir das aber keiner sagen.
3. Nein. Für die Verhandlung müßtest Du dann allerdings Urlaub nehmen.
4. Nein.
5. Vorladung zur Jugendgerichtshilfe (hingehen!), Anklageschrift, Verhandlung, Sozialstunden schrubben.
Gruß vom mümmel
@ mümmel:
Die Tat von Dominik ist im übrigen bereits verjährt, da die Tat Anfang 2003 begangen wurde.
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