§185 StGB Beleidigung von Bruder per SMS

8. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
artserv
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
§185 StGB Beleidigung von Bruder per SMS

Liebe Forumsmitglieder,
inzwischen habe ich weitere SMS erhalten. Der Absender dessen Nummer ich angezeigt bekomme, es ist mein Bruder schrieb mir: "Es ist abscheulich Deine Tochter in Deinen Dreck hinein zu ziehen. Soll es ihr so ergehen wie Dir:"
und "Selbst wenn Dir jemand glaubte, Du kennst Deine Lügen und sie machen Dich kaputt. Solls xxx (=meine Tochter) auch so gehen?. Tu was!"
Ich finde die SMS beleidigend. Kann ich deswegen rechtlich gegen meinen Bruder vorgehen.
Für sachlichen Rat wäre ich sehr dankbar da ich kein Geld habe einen Anwalt zu bezahlen.
Vielen Dank und LG


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Eine Beleidigung ist eine konkret geäußerte ehrverletzende Missachtung gegenüber einem anderen. Das vermag ich aus oben genannter sms nicht herauszulesen.

Letztendlich wird man damit aber ohnehin keinen Staatsanwalt hinterm Ofern hervorlocken, weil eine solche Anzeige sofort eingestellt, bzw. auf den Privatklageweg verwiesen wird.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Und willst du nun fünfmal am Tag hier im Forum fragen, weil du wieder eine neue SMS bekommen hast? Bekommt euren kindischen Kleinkrieg doch mal auf die Reihe wie Erwachsene, anstatt die Justiz mit sowas belästigen zu wollen.

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""

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