19jährige Ersttäterin klaut in zwei Läden - Wert 300 Euro

19. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jenny-1989
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
19jährige Ersttäterin klaut in zwei Läden - Wert 300 Euro

Hallo, ich hoffe hier einige Antworten zu bekommen, denn ich mache mir echt vor Angst in die Hosen.
Ich bin heute beim Klauen erwischt worden.
Ich wurde mit Klamotten im Wert von 160 Euro erwischt. In meiner Tasche befanden sich außerdem noch zwei Jeans im Wert von nochmal ca. 170 Euro, die aus einem anderen Laden gestohlen worden waren (hier hatte ich die Sicherungen rausgerissen, d.h. die Jeans wurden auch noch beschädigt...)
Deswegen wurde auch gleich die Polizei gerufen, die alles aufnahm. Ich bin Ersttäterin, hab mir noch nie was zuschulden kommen lassen. Ich wohne bei meinen Eltern, bin Schülerin, aber habe einen 400 Euro Job.
Was droht mir im schlimmsten Fall??

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Wenn's nach Erwachsenenstrafrecht geht, dann von Geldstrafe bis fünf Jahre
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

Falls noch Jugendstrafrecht angewendet wird, muss man schau'n. Sozialstunden werden im Jugendstrafrecht gerne mal genommen, kommt aber auf die Verhandlung bzw. eben auf die Umstände an.

Zusätzlich natürlich noch Schadenersatz für die beschädigte Ware und evtl. weiteren Aufwand im Zusammenhang mit dem Diebstahl. Das muss logischerweise - unabhängig vom Strafmaß - ersetzt werden, klar.

Gruß
Xavienne

-- Editiert von xavienne am 20.06.2008 01:01:21

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

Schülerin und bei den Eltern wohnen - das spricht für Jugendstrafrecht. Der Wert des Diebesgutes ist allerdings erheblich - rechnen Sie mit diversen Sozialstunden, evtl. auch Wochenendarrest.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jenny-1989
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wieviele sozialstunden könnte ich denn etwa bekommen? und was genau ist wochenendarrest?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

die Zahl der Sozialstunden kann man nicht vorhersagen. WE-Arrest ist Inhaftierung in einer Jugendarrestanstalt von Samstag, 7 Uhr, bis Sontagabend oder Montagmorgen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen