1.Ladendiebstahl

16. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Narja
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
1.Ladendiebstahl

Tja wie soll ich das sagen.
Peinlich ist es mir ja schon, da mir das ja eh keiner glaubt.
bin 21 Studentin. (hab kein eigenes einkommen)
War gestern bei meinen Eltern und dann einkaufen.
hatte den Wagen zur hälfte voll und wollte auch noch einen Lippenstift kaufen (7.95€).
hab ihn aus schusseligkeit in die handtasche gesteckt anstelle ihn in den wagen zu legen, (muss dazu sagen, das mir solche sachen schon oft aus dem wagen gefallen sind, weil die Wagen kaputt waren).
ich wollt ihn ja nicht klauen (hört sich wahrscheinlich wie eine Ausrede von vielen an).
dann kam ein anruf auf mein handy.
ich stand an der kasse, mich grüßte wer und promt hab ich vergessen das der Lippenstift noch in der Tasche ist.
Als ich fast draußen war, wurde ich vom Ladendedektiv angesprochen. Er meinte das ich das etikett abgerissen hätte und ihn eingesteckt hätte. (hab es nicht abgerissen, kann mir nur vorstellen, das es vielleicht shcon lose war und abgefallen ist)
da ist es mir dann auch wieder eingefallen.
hab dann die 50€ Fangprämie bezahlt, da es ja eh keine anderen weg gab. in seinen augen hab ich es ja wohl gestohlen, kann ihn ja auch verstehen.
Was wird denn nun auf mich zukommen und womit hab ich zu rechnen?
Der Ladendedektiv meinte ich könnte mit einer Geldstrafe bis zu 200 € Rechnen die ich dann spenden muss.

Wie gesagt, bin noch nie straffällig geworden.

danke für eine rasche Antwort.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)



Ladendiebstahl und einfacher Diebstahl geringwertiger Sachen nach ErwachsenenstrafR

Sollten Sie nach Erwachsenenrecht geurteilt werden, so gilt bei einem Ladendiebstahl für Sie das folgende:

(1) Anhörungsbogen:
Als erstes werden Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten. Auf diesen können Sie Ihre Version zur Tat schildern. Persönliche Daten müssen geschildert werden, Angaben zur Tat hingegen nicht. Angaben zum Einkommen sind auch freiwillig. Sollten Sie keine Angaben zum Vermögen machen, so wird das Gericht Ihr Einkommen schätzen, was sich gegebenenfalls nachteilig für Sie auswirken könnte.

(2) Geringfügigkeit:
Sollte der Wert, der von Ihnen gestohlenen Sache bis zu €50 betragen, so wird in der Regel von den Staatsanwaltschaften die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit eingestellt.

(3) Vorbestrafung:
Sollten Sie bereits vorbestraft sein, so können Sie nicht mehr so einfach mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft rechnen. Desweiteren erhöhen sich die Geldstrafen je nach Ihrem Grad der Vorbestraftheit (Anzahl der Delikte und Art der Delikte etc.).

Man gilt dann nicht mehr als Ersttäter, wenn schon ein Eintrag im Bundeszentralregister vorliegt, und nicht erst bei einer "Vorstrafe" im eigentlichen Sinn (= Führungszeugnis-Eintrag).

(4)Ersttäter:
Sollten Sie Ersttäter sein und sollte der Wert der von Ihnen gestohlenen Sachen keinen allzugroßen Wert haben und sollten Sie keinen besonders schweren Fall des Diebstahls begangen haben, so können Sie mit einer Einstellung des Verfahrens (gegen Auflage) rechnen. Dieses nennt man Ersttäterbonus.

(5) Einträge:
Sollte die Verurteilung unter 90 Tagessätzen bleiben und sollten Sie noch keinen Eintrag im Bundeszentralregister haben, so wird kein Eintrag im Persönlichen Führungszeugnis vorgenommen, jedoch ein Eintrag im Bundeszentralregister.

Jede Verurteilung über 90 Tagessätze wird im Persönlichen Führungszeugnis eingetragen. Sollten Sie bereits einen Eintrag im Bundeszentralregister haben, so wird auch eine Verurteilung unter 90 TS im Persönlichen Führungszeugnis eingetragen.

Eingestellte Verfahren werden in keinem Register eingetragen (außer im Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, in welches jedoch nur begrenzt Personen Einblick haben). Freisprüche werden nicht eingetragen.

(6) Geldstrafe:
Sollte eine Geldstrafe verhängt werden, ist diese immer von den Einzelheiten Ihres Falles abhängig und vom Ermessen des Richters. Desweiteren ist die Rechtssprechung von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern und Baden-Würtemberg sind die Urteile vom Strafmaß im Durchschnitt höher als im restlichen Bundesgebiet. Eine Prognostizierung ist somit nicht möglich.

(7) Strafbefehl:
Ein Strafbefehl ist eine Verhängung einer Strafe, ohne der Durchführung einer Hauptverhandlung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft kann dieses durch schriftlichen Antrag bei Vergehen beantragen. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erfolderlich erachtet. Ob Geldstrafe oder ob sogar eventuell eine Einstellung gegen Auflagen (z.B. Sozialstunden) liegt im Ermessen des Gerichtes



-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Dieser obenstehende Beitrag wurde von meinem Forumskollegen BOBO verfasst.
Ehre, wem Ehre gebührt ;)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Narja
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal sorry, das smily sollte da nicht rein.


Wie gesagt,
es war ein Lippenstift im Wert von knapp 8€.
Ich bin nicht vorbestraft, hab keine Einträge etc.
Habe kein eigenes Einkommen, bekomme nur von meinen Eltern ca. 400 € im Monat um die Studentenwohnung, Telefon, Essen und Kleidung bezahlen zu können.

Wie lange kann sowas dauern bis so der Anhörungsbogen kommt und bis ich danach besheid bekomme, ob es eingestellt wurde, oder was ich zahlen muss?
Das kommt doch alles per Post oder? Ich muss da nicht irgendwie vor Gericht, das da auch noch Gerichtskosten auf mich zukommen würden?

Auch nehm ich an das ich besser sagen sollte, das ich es war und das ich es bereue, da die Geschichte wie es wirklich war, sich selbst in meinen Ohren wie eine Ausrede anhören würde, wenn es mir nicht so passiert wäre.

Danke für eure Antworten, weiß nämlich echt nicht weiter und hab eigentlich tierische Angst meine Eltern damit verletzt zu haben.
Auch wenn sie sagen, dass sie mir glauben, und das es wirklich absolut schusselig von mir war.

Es tut mir ja auch wansinnig leid, bin ja nicht mit vorsatz da reingegangen.

Und mit anderen Worten kann ich nur hoffen, das es eingestellt wird, oder die Geldbuße nicht zu hoch ist?
Wenn es eingestellt wird, gibt es dann irgendwo einen Eintrag?

danke schon mal

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Hallo, Narja.

Ja, wenn es Deine erste Straftat war, sind die Chancen recht hoch, daß die Sache eingestellt wird. Einen Eintrag in einem Register (das von Belang ist) bekommst Du dann nicht.

Ich denke, daß Du innerhalb von 4 Wochen den Anhörungsbogen bekommen wirst. Die ganze Geschichte wird im schriftlichen Verfahren abgewickelt werden. Eine Gerichtsverhandlung würde es nur geben, wenn ein Strafbefehl erlassen würde, und Du gegen diesen Einspruch einlegst, oder die StA von vornherein eine Hauptverhandlung beantragt (passiert zu 99,9% nicht).

Ich würde an Deiner Stelle auch alles zugeben, und Reue zeigen.



-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Narja
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, werd ich dann machen, ich mein ich sag ja selber wenn ich solch eine Geschichte höre würd ich sie wahrscheinlich selber nicht glauben.
das problem ist nur mein vater ist beamter und er meint e ich soll es so erzählen wie es war und nicht was zugeben was ich nicht tun wollte (aber im endeffekt ja getan habe)
aber naja es tut mir ja auch leid und i´ch hab ja auch nicht vor es wieder zu tun. (hatte es ja auch nie vor)
hab mich außerdem noch nie so schlecht gefühlt wie jetzt.
dann heißt es jetzt nur noch hoffen und warten.

danke für eure ratschläge.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Danke Bob! :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Narja
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab da noch mal kurz eine Frage
und zwar zu Punkt 2

>(2) Geringfügigkeit:
>Sollte der Wert, der von Ihnen gestohlenen >Sache bis zu €50 betragen, so wird in der >Regel von den Staatsanwaltschaften die >Ermittlungen wegen Geringfügigkeit
>ingestellt.

Der Ladendedektiv behauptet ja ich hätte das Etikett von dem Lippenstift abgerissen (wenn ich mich recht entsinne klebt da immer ein Strichcode drauf)
Ist damit die Geringfügigkeit aufgehoben?

Was schreibt er überhaupt in die Anzeige?
Diebstahl schreibt er ja rein.
Wird da jetzt aufgeführt Lippenstift im Wert von 7.95€ oder steht da jetzt nur Diebstahl?
steht da drin da sich das etikett abgerissen haben soll?

Würde mich noch mal über eine Antwort freuen, hab nämlich absolute Panik das da eine horende Summe bei rauskommt, die ich zahlen muss. Denn ich weiß nicht wo ich das Geld hernehmen soll bei den 400 Euro die ich im Monat bekomme, wo so ca 300 für miete telefon und nahrung bei draufgehen.

danke für eine schnell eantwort

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Morgen,

die Geringfügigkeit hat nichts mit dem Vorhandensein eines Preisschildes zutun, sondern mit dem Wert der gestohlenen Sache. Wenn dieser Wert unter bis zu €50 betragen, so besteht die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit (geringer Wert) der Diebstahlssache einzustellen.

In der Anzeige wird der Tathergang auch dargelegt, d.h. wie Sie gestohlen haben, wie er Sie erwischt hat etc. Da wird dann auch der Diebstahlswert erwähnt, da die Staatsanwaltschaft ja schliesslich wissen muss, worum es genau geht.

Ihre finanzielle Situation wird natürlich vom Gericht berücksichtigt. Sie können aber nicht erwarten, dass die Geldstrafe, sollte es eine geben, dann unbedingt so niedrig ausfallen wird, dass Sie diese nebenbei (also neben laufenden Kosten) bezahlen können. Denn letztlich soll es ja eine Strafe sein. Ratenzahlung wird oft bei Geldstrafen gewährt.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Narja
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort.
dann kann ich also nur weiter hoffen, dass es in dem Rahmen bleibt, den der Dedektiv erwähnt hat.
Er meinte ja so etwas von 100-200 € an eine gemeinnützige Organisation.
Oder aber das wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Ich weiß Strafe muss bei dieser schusseligkeit wirklich sein.
Ich mach mir halt nur Sorgen, da ich am studieren bin und es da nicht ganz so gut läuft hatte ich in erwägung gezogen vielleicht doch eine Ausbildung zu machen.
Ein Bekannter meinte zu mir das ich das dann wohl vergessen kann, falls ich einen Eintrag bekomme.
Welcher Eintrag wäre das und wann wird sowas wieder gestrichen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Wenn Sie Ersttäterin sind (also noch keine weitere Verurteilung haben), dann haben Sie gute Chancen, dass die Ermittlungen in Ihrem Fall eingestellt werden. Einen Eintrag ins Persönliche Führungszeugnis (PFZ) werden Sie nicht bekommen. Einen Eintrag ins Bundeszentralregister nur, wenn Sie verurteilt werden. Einstellungen werden in kein Führungszeugnis eingetragen.

Natürlich kommt es darauf an, was für eine Ausbildung Sie genau machen wollen. Die Anforderungen z.B. bei der Bewerbung für eine Ausbildung bei den Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Institutionen, sind natürlich höher anzusetzen.

Jedoch ist es falsch pauschal zu sagen, dass Sie mit einem Bundeszentralregistereintrag keine Chance für eine Ausbildung haben. Hier kommt es, wie bereits erläutert, auf die genauen Umstände des Einzelfalls an.

Bezüglich der Löschungsfristen befragen Sie bitte meinen Forumskollegen Bob, der dafür hier unser Experte in Sachen PFZ und BZR Angelegenheiten ist.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Narja
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, noch ne frage zu punkt 4

>sollten Sie keinen besonders schweren Fall >des Diebstahls begangen haben,

was heißt denn das? Was versteht man darunter?

Ist das der Fall bei mir, da der Dedektiv ja felsenfest behauptet, das ich das Etikett (Strichcode) abgerissen habe?
Und den Lippenstift in meine Tasche gesteckt habe?

Danke für eine rasche Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nein, "schwerer Diebstahl" ist etwas anderes.
Z.B. wenn Du ein Auto aufbrichtst. "aufbrechen" wäre hier das Stichwort.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Narja
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
i.hesse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob!

Bin 25, berufstätig und habe trotzdem einen Ladendiebstahl begangen. Das ganze ist am 18.09. passiert. Leider überschreite ich die 50Euro Grenze. Da ich vor 4,5 Jahren schon einmal gestohlen habe und das ganze auch zur Staatsanwaltschaft ging, das Verfahren aber eingestellt worden ist, habe ich Angst was jetzt kommen wird.
Ich habe heute keinen Widerstand geleistet und auch gleich die Vertragsstrafe in Höhe von 25Euro bezahlt. Der Supermarkt wird mir 1Jahr Hausverbot erteilen.
Wie sieht der Beamtenweg weiter aus ?
Kommt die Post zum mir (2.Wohnsitz) oder zu den Eltern ?
Wie kann ich auf die Post einfluß nehmen ?
Was wird auf mich zukommen ?
Was versteht man unter Tagessätzen ?
Bekommt mein Arbeitgeber den Eintrag ins Führungszeugnis mitgeteilt ?
Was passiert wenn ich trotzdem weiterhin in den Filialen einkaufen gehe ?
Kann ich auf die Strafe Einfluß nehmen ?

Vielen Dank für Deine Hilfe...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Bin 25, berufstätig und habe trotzdem einen Ladendiebstahl begangen. Das ganze ist am 18.09. passiert. Leider überschreite ich die 50Euro Grenze. Da ich vor 4,5 Jahren schon einmal gestohlen habe und das ganze auch zur Staatsanwaltschaft ging, das Verfahren aber eingestellt worden ist, habe ich Angst was jetzt kommen wird.
Ich habe heute keinen Widerstand geleistet und auch gleich die Vertragsstrafe in Höhe von 25Euro bezahlt. Der Supermarkt wird mir 1Jahr Hausverbot erteilen.
Wie sieht der Beamtenweg weiter aus ?


Das wird jetzt schwierig eine 2. Einstellung des Verfahrens zu erreichen, weil Du keinen Ersttäterbonus mehr hast. Ich habe das geschafft, aber nur mit Anwalt und Gründen die berufliche Schwierigkeiten bedeuteten und dann auch eine Einstellung gegen Geldauflage.
Kommt aber auch auf die Höhe des Wertes an, der hier von Dir ja nicht genau beziffert ist.

Kommt die Post zum mir (2.Wohnsitz) oder zu den Eltern ?

Wo kommt denn sonst der Rest Deiner Post an? Hast Du einen Nachsendeauftrag an Deinen 2. Wohnsitz?

Wie kann ich auf die Post einfluß nehmen ?

Nachsendeauftrag?

Was wird auf mich zukommen ?
In den nächsten 14 Tagen wird ein Anhörungsbogen kommen in dem Du Stellung nehmen kannst, danach entscheidet die Staatsanwaltschaft ob sie einstellt oder ein Verfahren einleitet. Ggf. Strafbefehl mit Tagessätzen im schriftlichen Verfahren erlässt.


Was versteht man unter Tagessätzen ?
Verurteilung im Strafbefehlsverfahren. Berechnung: Nettolohn / 30 = 1TS


Bekommt mein Arbeitgeber den Eintrag ins Führungszeugnis mitgeteilt ?
Ruhig bleiben, ein Eintrag ins polizeiliche Führungzeugnis erfolgt erst bei einer Verurteilung ab 90 TS. Das ist bei einem "normalen" Diebstahl (auch wenn es der 2. ist) in dieser Höhe nicht anzunehmen. Ob Dein AG eine Mitteilung wegen eines anhängigen Strafverfahrens bekommt, musst Du mal in den anderen Threads nachlesen, dort haben schon öfter andere Beamte etc. danach gefragt. Kommt aber auch auf die Tat und Verurteilung an.

Was passiert wenn ich trotzdem weiterhin in den Filialen einkaufen gehe ?

Würd ich für das eine Jahr nicht machen, wenn Dich einer wiedererkennt (kann ja immer sein, auch wenn es ein grosser Laden ist) kann man Dich wegen Hausfriedensbruch anzeigen, und dann hast Du die nächsten Schwierigkeiten am Hals.

Kann ich auf die Strafe Einfluß nehmen ?

Zeig Reue und habe den Mut Dich schriftlich beim Laden zu entschuldigen. Dieses Schreiben legst Du dann auch Deiner Stellungnahme an die Polizei bei. Könnte ggf. die Strafe mildern.

Weitere Infos auch in folgendem Thread:
<a href="http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=6714" target="_blank"> Ladendiebstahl nach Erwachsenenstrafrecht</a>

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr gut Sinje!

Gruß,

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo BOBO,

vielen Dank :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sehr gut Sinje!

<small>Gruß,

von BOBO - 18.09.2003 16:12:42
Status: Unsterblich (1250 Beiträge)

</small>
<center>Kann mich nur anschliessen :)


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen