2 Bewährung laufen zugleich

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)
2 Bewährung laufen zugleich

Hallo an alle da in Forum.
Ich habe eine Frage .
Wenn jemand 2 Bewährung zugleich laufen hat und es wird in die letzte Bewährung widerrufen wegen einer Auflage wird dann die erste Bewährung auch widerrufen wenn der jenige hinter Gitter ist oder lauft die dann ganz normal aus wenn nichts neues dazu kommt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn nur gegen eine Auflage aus der 2. Bewährung verstoßen wurde, wird die erste nicht widerrufen.

Wurde gegen eine Auflage verstoßen, die Auflage bei beiden Strafen war, entscheidet ggf. das Gericht ob die 1. auch widerrufen wird. Zwingend ist es nicht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Nee es wurde nur bei der 2 Bewährung die Auflage verstossen auser sie sehen es wieder anders rum das sie sagen das die Person ja in der Bewährungszeit wieder straffällig geworden ist.
Wie sieht es den damit aus.
Noch was die erste Bewährung haben sie um 1 Jahr verlängert wegen den das die Person wieder straffällig geworden ist.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es ist doch ein Unterschied, ob Sie erneut straffällig werden oder ob Sie gegen die Auflage aus einer der beiden Bewährungen verstoßen.
Das können "sie" auch nicht anders sehen.

Es ist, wie der Streetworker sagte: Widerrufen werden kann die Bewährung, gegen deren Auflage verstoßen wurde. Die andere läuft weiter.

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