Hallo zusammen,
Habe gerade was spannendes gelesen, was ich hier gerne mal thematisieren möchte.
Und zwar habe ich gelesen es gibt Urteile nach denen eine zweite Blutentnahme Körperverletzung ist, sofern es keine Nachtrunk-Behauptung gibt.
Nachtrunk, wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet, dass nach der Tat weiter Alkohol getrunken würde. Und wenn ich es ebenfalls richtig verstanden habe darf die zweite Blutprobe nur dann entnommen werden, wenn ein Beschuldigter Nachtrunk behauptet.
Wer kann was tun Thema sagen?
Schönen Gruß aus Hamburg
Stefan