2. Ladendiebstahl - Muss ich einen Anwalt suchen?

11. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
nebenb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Ladendiebstahl - Muss ich einen Anwalt suchen?

Hallo, ich will unbedingt wissen womit ich rechnen muss...heute habe ich einen Brief von Staatanwaltschaft bekommen. Da steht,
Betr. Ermittlungsverfahren gegen Sie: Tatvorwurf Diebstahl.
Das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß 153 absatz 1 der Strafprozeßordnung eingestellt. Im Wiederholungsfallle können Sie nicht mit einer erneuten Einstellung rechnen.
Meine 1. tat war Mai. 2002. Die Tat wurde gegen Geldauflage eingestellt. Ich habe ca.780 euro bezahlt. Und jetzt wo mit muss ich rechnen? Werden die beide Taten ins Führungszeugnigs beantragen?
Muss ich einen Anwalt suchen?
Danke...

-- Editiert von nebenb am 11.03.2008 19:12:20

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)



Und jetzt wo mit muss ich rechnen?

Mit gar nichts mehr. Die Sache ist eingestellt. Steht doch in dem Schreiben.

Diesmal wurde sogar ohne Geldauflage eingestellt. Glück gehabt, dass die StA offenbar nichts mehr von der ersten Tat wußte.
Einstellungen kommen nicht ins Führungszeugnis.

Muss ich einen Anwalt suchen?

Nein, wozu?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Glück gehabt. Wenn die erste Tat gegen eine Geldauflage eingestellt wird wird die zweite eigentlich angeklagt und nicht gem. § 153 eingestellt. Für Sie ist die Sache jedenfalls erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nebenb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dann alles falsch verstanden...ich dachte, es kommt noch was schlimmes auf mich zu...ich bin mir sicher, dass ich NIEMALS diese Taten vergesen werde...
vielen dank.

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