2. Mal Ladendiebstahl + Hausverbot Missachtet

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
go411772-40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Mal Ladendiebstahl + Hausverbot Missachtet

Ich bin 17 Jahre alt und komme aus Niedersachsen und ich wurde heute zum 2. mal beim Ladendiebstahl erwischt. Das erste mal ist ca 2 Monate her und ich habe deshalb noch keine bestätigung, dass dieses Eingestellt wurde, wovon ich aber mittlerweile ausgehe. Bei meiner ersten Tat habe ich sachen im Wert von ca 45 € geklaut, welches in einem Saturn Markt war. Heute wurde ich im selben Einkaufszentrum wieder erwischt, mit einem Warenwert von ca 7€. Anzeigen gingen beide raus, nur wurde mir heute vorgeworfen, dass ich bei meiner ersten Tat ein Hausverbot für das ganze Einkaufszentrum bekommen hätte, doch mir war nur eins von dem jeweiligen Saturn Markt bekannt. Nun soll ich zu meiner Anzeige wegen Diebstahl noch eine wegen Hausfriedensbruch bekommen. Ich habe kein Dokument erhalten, welches besagt, dass ich Hausverbot für das gesamte Einkaufscenter habe, bekommen.

Meine Fragen wären:
- wie sieht meine Strafe ungefähr aus
- komm ich um die Anzeige wegen Hausfriedensbruch irgendwie drum rum ?
- was für Einträge bekomme ich und wie lange stehen die dort (Führungszeignis etc.)

-- Editier von go411772-40 am 07.04.2015 20:36

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Hausverbot für das ganze Einkaufszentrum bekommen hätte, doch mir war nur eins von dem jeweiligen Saturn Markt bekannt.
Wer hat dieses Hausverbot denn damals ausgesprochen? Solange das kein Mitarbeiter vom Elektroladen war, darf man ja getrost davon ausgehen, dass dieses für das gesamte Einkaufszentrum gilt. Es wird ja wohl kaum ein Außenstehender gesagt haben: "Da gehste nicht mehr rein, nur noch da und da." Sollte es doch ein Mitarbeiter vom Elektroladen gewesen sein, dann müsste man sich fragen, wie der Sicherheitsdienst an die Infos über dieses Hausverbot gelangt ist und wieso der Elektroladen für die gesamte Einkaufspassage Hausverbote erteilen kann.
So oder so, um die Anzeige kommen man nicht herum und das muss mit dem Staatsanwalt geklärt werden, beziehungsweise mit den lieben Eltern. Wirklich ins Gewicht fallen sollte das bei der zu erwartenden Strafe aber sowieso nicht.

Zitat:
keine bestätigung, dass dieses Eingestellt wurde
Kam denn da jemals Post von der Polizei? Kann ja auch nur eine leere Drohung des Kaufhausdetektivs gewesen sein. Ansonsten aber sind 2 Monate noch keine lange Zeit über eine Einstellung ergeht regelmäßig eine Mitteilung. 45€ bei einem Jugendlichen sind auch kein Wert mehr, bei dem man fest mit einer Einstellung rechnen sollte. Wenn da jetzt noch das andere Verfahren offen ist, macht sich die zweite Anzeige natürlich richtig schick. Selbst wenn zwischenzeitlich eingestellt wurde, ändert das aber nichts.

Was da für Einträge kommen, hängt von der Strafe ab. Diese Strafe liegt realistischerweise bei ein paar Sozialstunden. Mit einem unverschämten Maß an Glück wird das wieder eingestellt. Das würde ich aber bei dem gebotenen Maß an Dreistigkeit ausschließen. So kurze Zeitabstände und nur ein Geschäft weiter, das erkennt der Staat schnell Erziehungsbedarf.

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