2 ladendiebstahl

15. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
2 ladendiebstahl

wollte gerne wissen was pasieren kann gelstrafe oder gefängnis .bitte um hilfe

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28 Antworten
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#1
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Kann noch keiner sagen.
Was ist denn überhaupt passiert?
Schildere doch bitte den Fall was Du angestellt hast.

-----------------
" GTR 1000"

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#2
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe aus denn geschäft im wert von 15,00 euro was geklauet und vom hausdetektiv erfischt.

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#3
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Ok Pelikan 123, dann werden wir häppchenweise schauen, ob die Frage zu beantworten ist.
Wenn Du keine Vorstrafen hast und nicht unter Jugendstrafrecht fällst, wird vermutlich eine Geldstrafe fällig sein.
Da 15,00 € theoretisch geringfügig sind könnte eine einstellung möglich sein.
Da hier aber von 2 Diebstälen die Rede ist,werde bitte etwas präziser.

Keine Angst, hier reißt Dir keinen den Kopf ab. :engel:

-----------------
" GTR 1000"

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#4
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

ok das erste mal hatte ich eine gelsstrafe von 100 euro gehabt ;und weiss nicht was mich das 2 mal gerieten hat das zu machen aber es ist passiert und wollte wissen was auf mich zukommt .ich falle nicht unter jugendstrafe .

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#5
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

StGB § 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gehe mal von einer Geldstrafe aus, Höhe und Tagessätze können dabei variieren.

Und reiße Dich bitte in Zukunft zusammen!
Es könnte sonst noch schlimmer kommen!
(guter rat aus eigener erfahrung!!!gehe auf seite2, dann weißt du was ich damit meine)

-----------------
" GTR 1000"

-- Editiert von gtr1000 am 15.09.2008 17:15:37

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#6
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

ok das werde ich jetzt bestimmt nicht mehr machen habe aus meiner blöder erfahrungen damit gelertnt .aber einiger massen genau üngefähr wieviel was kommt kann man nicht sagen .

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#7
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Hängt letztendlich auch von Deiner Aussage ab.
Rechne mal mit einer Geldstrafe, die höher sein wird als die erste.
Glaube nicht das die Vorstrafengrenze erreicht wird.

Pauschal würde ich Dich Steine klopfen lassen, aber ich halte lieber meine Füße still. :grins:
:devil:

-----------------
" GTR 1000"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

WOLLTE SAGEN WIR SIND ARBEITSLOS KANN ICH DAS SAGEN ODER WAS SOLL ICH SAGEN .WIE HOCH GENAU .

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#9
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Die genaue Höhe kann Dir keiner im Voraus sagen, lediglich das damit zu rechnen ist, das die zweite Geldstrafe höher ausfallen kann/ wird als die erste, da dieses eine Wiederholungstat ist.

Da bei Euch momentan ein sehr geringes Einkommen ist, wird es bei der Strafbemessung mitberücksichtigt.
Abhängig vom Nettoeinkommen, werden die Tagessätze berechnet.
Dein Nettoeinkommen teilen durch 30 Tage =
Betrag eines Tagessatzes.

Hinzu kommt wie gesagt, Deine Aussage zur Sache, warum gestohlen wurde.
Wie man sich dabei verhält, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.
Wenn einer Beispielsweise mit verschränkten Armen auf dem Stuhl lümmelt und meint "ist halt so", hat dieser schlechtere Karten, als jemand der sich einsichtig zeigt und seine Tat bereut.

Da ich bei Dir davon ausgehen kann, daß Du zur einsichtigen Gattung Mensch gehörst, mache Deine Angaben zum Sachverhalt so wie es passiert ist, weise ruhig auf die derzeitigen Einkommensverhältnisse hin
und sei bitte ehrlich in punkto REUE.

Vieleicht hast du Glück und es kommt eine sehr geringe Strafe auf Dich zu.

Fühle Dich bitte nicht persönlich angegriffen, aber als kleinen Tip:
Wenn Fragen sind ist es immer von Vorteil
schon im ersten Beitrag möglichst genau zu schildern worum es geht, das vereinfacht die Sache ungemein.

Zerbreche Dir jetzt nicht den Kopf wegen der blöden Sache,ich hoffe für Dich, daß es relativ gut ausgehen wird.


-----------------
" GTR 1000"

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#10
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

ok ich bereue es aber das muss ich noch der polizei erzählen und das ist ein wenig schwierig aber ich hoffe ich pack es . vielen dank für die auskunft und ich melde mich noch wenn ich denn brief von der statsanwaltschaft erhalte.unser einkommen ist 1200 euro .wie wiel wird dann weg berechnet.

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#11
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

könnte ich noch bei der polizei sagen das ich drei kinder habe und das die mich noch brauchen und was soll ich noch sagen.ich will nicht ins gefängnis gehen

-- Editiert von Pelikan 123 am 15.09.2008 19:27:45

-- Editiert von Pelikan 123 am 15.09.2008 19:30:21

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#12
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Hy, sieht so aus als ob Du in einer Kriese steckst.

Wenn der Anhörungsbogen kommt, vereinbare einen Termin zur persönlichen Anhörung.
Schildere den Fall, so wie er passiert ist und warum der Diebstahl begangen wurde, die Gründe dafür weist Du besser als ich.
Schildere ruhig die derzeitige Lebenssituation, keine Arbeit, evtl. finanzielle Probleme. Verschweige nichts, was Deiner Ansicht nach wichtig sein könnte.
Bei den Angaben zur Person wird man auch gefragt, welchen Familienstand man hat( ledig, verheiratet), ob man Kinder hat, auch ob Schulden vorhanden sind.
Bei mir kam z.B. auch die Frage zu meinem Einkommen.

Ich weiß jetzt nicht, ob es gegen die Forenregeln verstößt, aber ich biete Dir die Möglichkeit, mich persönlich auf einer gesonderten E- Mailadresse zu kontaktieren, welche ich zu diesem Zweck neu einrichte.
Werde Dir behilflich sein beim verfassen Deiner Aussage.


i.pogrzeba@freenet.de

-- Editiert von gtr1000 am 15.09.2008 22:23:01

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

wenn man Kinder hat und nicht ins Gefängnis will, ist es ganz nützlich, keine Straftaten zu begehen. Bei einem Diebstahl von 15 Euro müßten Sie aber schon sehr viele Vorstrafen haben,um dafür in den Knast zu gehen - insofern müssen Sie sich da (noch) keine Sorgen machen.
Was das Einkommen angeht - Sie sprechen immer von -unserem Einkommen-. Das Gericht will Ihr persönliches Einkommen wissen, nicht das Gesamteinkommen Ihrer Familie. Schließlich haben Sie geklaut und nicht Ihr Gatte/Gattin.

Gruß vom mümmel

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#14
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

würde mir jemand sagen wie mann sich bei der polizei verhalten soll und aussagen soll.wir sind arbeitlos und durch blödheit bin ich bein 2 ladendiebstahl erwischt worden .ich habe angst ins gefängnis zu landen

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#15
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

War das erste denn wirklich eine Geldstrafe (Strafbefehl von oder Verhandlung beim Gericht)? Der Betrag von 100 Euro klingt für mich eher nach einer Einstellung (§153a StPO ), oder war das einkommen damals deutlich niedriger? Wie lange ist das her? War es in demselben Bundesland?
Wenn das Verfahren zuvor gemäß §153a StPO von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde (und dass der Justiz auch bekannt ist), würde ich jetzt mit einer Geldstrafe so um die 20 Tagessätze rechnen.

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

und bei der Polizei sagen Sie einfach die Wahrheit, nicht wahr? Sie müssen da nicht aussagen, aber wenn Sie es tun, dann sagen Sie:"Ja, ich habe geklaut, das war blöd von mir" - so in der Art. Auf die genaue Formulierung kommt es nicht an.

Gruß vom mümmel

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#17
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

würde gerne wissen was passiert mit mir bin ich jetzt vorgestraft und muss ich bei einer arbeitssuche angeben ,das ich 2 ladendiebstähle gemacht habe .

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#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

na, im Moment sind Sie ja noch nicht verurteilt. Und wenn Ihre Strafe unter 91 Tagessätzen liegt, was sehr wahrscheinlich ist, steht sie auch nicht im Führungszeugnis. Dann dürfen Sie auch auf Nachfrage sagen, Sie seien nicht vorbestraft.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

wollte wissen wie lange bleiben die diebstahl anzeigen bei der polizei ,lebenslänglich oder ein paar jahren.weiss da jemand bescheit .

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#20
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hängt vom Bundesland ab, bei geringwertigem Diebstahl sollte die Aussonderungsprüffrist in Hamburg z.B. 5 und in Hessen 3 Jahre sein, wie die Fristen in den anderen Bundesländern für kleinere Fälle sind, weiß ich nicht, mehr als 10 Jahre werden es aber nicht sein. Um die Fristen für die eigenen Einträge zu erfahren, kann man die zuständige Landespolizei um Auskunft über die gespeicherten Daten bitten, <a href=https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft>https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft </a>
bitten. Ob zu diesem Zeitpunkt tatsächlich gelöscht wird, hängt davon ab, ob man in der Zwischenzeit neue Straftaten begangen hat.

-- Editiert von danielB am 22.09.2008 18:27:38

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#21
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

wollte gerne wissen wie lange dauert es bis mann brief vom statsanwalt bekommt .

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#22
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Post von der Staatsanwaltschaft gibt es nur, wenn das Verfahren eingestellt wird. Das mag beim letzen Mal passiert sein (wie gesagt 100 Euro klingt für mich eher nach §153a StPO denn einer Verurteilung), wenn man aber davon ausgeht, dass das letzte Verfahren bekannt ist, wird hier wahrscheinlich Anklage erhoben, vermutlich indem ein Strafbefehl beantragt wird. Der kommt dann vom Amtsgericht. Mit 4 bis 9 Monaten ab Tatdatum würde ich dafür schon rechnen.

-- Editiert von danielB am 24.09.2008 10:55:15

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe nicht für 100 euro gestohlen sondern die 1 strafe war 100 euro .was ich geklaut habe war ein wert von 15 euro .kommt es immer noch vom amtsgericht oder von der statsanwaltschaft.bitte um auskunft.was ist ein strafbefehl

-- Editiert von Pelikan 123 am 24.09.2008 11:09:37

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#24
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Mit den 100 Euro meinte ich schon den zu zahlenden Betrag. Wie gesagt, glaube ich aber nicht so recht, dass es sich dabei um eine Geldstrafe handelt, da eine solche in Tagessätzen verhängt wird und Geldstrafen von nur 5 oder 10 Tagessätzen absolut Seltenheitswert haben dürften. Stattdessen gehe ich davon aus, dass es sich um eine Einstellung unter Auflagen. Letztere bekommt man von der Staatsanwaltschaft angeboten, sie erfordert die Zustimmung des Beschuldigten - zur Zustimmung könnte vielleicht auch schon die Zahlung des Geldbetrages genügen. Ein solches Einstellungsangebot wird meines Wissens üblicherweise als Standardbrief verschickt, Absender wäre die Staatsanwaltschaft.

Ein Strafbefehl ist demgegenüber eine gerichtliche Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung zu Geldstrafe oder Verwarnung unter Strafvorbehalt. Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen, wobei 30 Tagessätze einem Nettomonatseinkommen entsprechen. Auch eine Bewährungsstrafe ist im Strafbefehlsverfahren zurlässig, aber nur, wenn der Angeklagte anwaltlich vertreten ist. Strafbefehle werden üblicherweise als förmliche Zustellung in meist gelben Umschlägen vom Amtsgericht verschickt.

Ob das erste eine Einstellung oder Verurteilung ist, ist übrigens auch insofern von Bedeutung, als das zumindest eine weitere Geldstrafe - wenn das erste eine Verurteilung war - ins Führungszeugnis aufgenommen wird, auch wenn die neue Strafe wohl deutlich unter 90 Tagessätzen liegen wird. Dann wäre man im landläufigen Sinne vorbestraft. Auch für die Höhe der nun drohenden Strafe wäre es von Bedeutung, ob das erste eine Einstellung oder ein Strafbefehl war; gab es schon eine Geldstrafe, so wird als nächstes eine erhöhten Geldstrafe folgen, wurde eingestellt, dann gibt es die Geldstrafe noch zum Einstiegstarif.

-- Editiert von danielB am 24.09.2008 11:33:35

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

es war so ich habe den ersten brief von der statsanwaltschaft erhahlten und da war geschrieben ich müsste 100 euro an die statsanwaltschaft überweisen und dann ist die sache erledigt .es war eine einstehlung

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#26
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Dann würde ich mit einer Geldstrafe zwischen 15 und 25 Tagessätzen rechnen. 30 Tagessätze wären ein Monatsnettoeinkommen, selbstverständlich zählt nur Ihr Einkommen (einschließlich solcher Sachen wie Unterhalt durch den Lebenspartner)

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#27
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

mein einkommen ist das arbeitslosengeld und das zusammen mit mann und kinder .ich habe selber kein anderes einkommen .wie ist es dann .

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Pelikan 123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

habe vom laden noch kein brief von der fangprämie bekommen es ist 2 wochen her .wie lange dauert so was

0x Hilfreiche Antwort

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