2 mal Umtausch mit einem Beleg

11. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bkmoruk92
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
2 mal Umtausch mit einem Beleg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Person a kauft für Person b 2 Hosen, jedoch hat Person b schon vor paar Tagen exakt dieselben Hosen schon gekauft. Person a gibt die Hosen die er gekauft hat im laden j zurück. Da Person b die Hosen auch nicht gefallen haben hat Person a auch die Hosen umgetauscht die Person b sich selbst gekauft hat, da es auf dem Weg von Person a lag. Diesen Umtausch hat er jedoch aufgrund des Weges im laden k umgetauscht Unzwar mit exakt demselben Kassenbeleg wie , wie beim Umtausch im laden j. Dies war nicht mit Absicht . Es wurde versehentlich der selbe Beleg genommen. Alle Belege wurden dann Weg geschmissen.

Kann nun eine Anzeige wegen Betrug kommen ? Wenn ja, ist man wirklich schuldig wenn so etwas versehentlich gemacht hat und die Belege nicht mehr auffindbar sind ?
Was sind die Folgen ? Ein Eintrag ins Führungszeugnis ? Oder reicht eine Wiedergutmachung durch Rückgabe des Geldes als Entschädigung?
Kommt es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung ?

Um zahlreiche Antworten würde ich mich freuen ,

Mit freundlichen Grüßen

Bkmoruk92

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13 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Diesen Umtausch hat er jedoch aufgrund des Weges im laden k umgetauscht Unzwar mit exakt demselben Kassenbeleg wie , wie beim Umtausch im laden j.


Wie kann man im Laden K etwas umtauschen, mit einem Beleg vom Laden J ?

quote:

jedoch hat Person b schon vor paar Tagen exakt dieselben Hosen schon gekauft.


Wo? Bei J oder bei K?

Im Übrigen war es ja wohl auch kein "Umtausch" (z.B. in eine andere Größe), sondern eine "Rückgabe" gegen Auszahlung des Geldes.

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#2
 Von 
Bkmoruk92
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

In dieser Kette kann man etwas deutschlandweit umtauschen. Der Beleg wurde nachdem Person a in laden j die Hose gegen Rückgabe des Geldes zurück gegeben ohne Angabe einer Retoure auf dem Beleg . Somit wurde dieser beleg versehentlich zweimal genutzt für eine Retoure.

Die von Person b gekauften Hosen wurden im laden x gekauft . Store nicht bekannt.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
In dieser Kette kann man etwas deutschlandweit umtauschen.


Das sollte man dann natürlich dazu sagen, denn das kann hier ja niemand wissen.

quote:
Die von Person b gekauften Hosen wurden im laden x gekauft


Nächste Irritation:

B hat die Hosen also bei einem ganz anderen Laden gekauft (einem der nicht zur Kette von K und J gehört), oder wie? Oder gehört der Laden X auch zu der selben Kette?

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-- Editiert !!Streetworker!! am 12.10.2013 12:26

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#4
 Von 
Bkmoruk92
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Laden x gehört zur exakt der selben Kette .

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#5
 Von 
Bkmoruk92
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Jedoch lässt sich nicht belegen wo laden x genau war ... Person b hat beleg vom laden x verloren und Person b hat Ware aus laden x bei laden k zurückgegeben gegen Rückgabe des Geldes, jedoch versehentlich mit dem Beleg vom Kauf der Hosen aus laden j, wobei dieser Beleg ja bereits bei laden k schon genutzt wurde.

Hoffe alle Fragen sind jetzt geklärt eurerseits...

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

"Versehentlich" kann es ja kaum gewesen sein, wenn B den Beleg von Laden X verloren hat (im ersten Beitrag hieß es noch, er wäre weggeschmissen worden). Insofern wurde ja durchaus absichtlich der Beleg vom Laden J benutzt.

Es gibt eine relativ bekannte Betrugsmasche, die so aussieht, dass man etwas im Laden A kauft und anschliessend zurückgibt. Dann wird exact dasselbe nochmals geholt, allerdings gestohlen und dann mit dem alten Beleg ebenfalls zurückgegeben, um an Bargeld zu kommen. Man bekommt also 2mal Geld zurück für etwas, das man nur 1mal bezahlt hat. Das ist natürlich Betrug.

Wenn aber alle Hosen regulär bezahlt wurden und man tatsächlich in allen Filialen der Kette umtauschen darf, egal in welcher die Ware gekauft wurde, sehe ich hier den Tatbestand des Betruges nicht als erfüllt an (IMHO). Es fand zwar durch das Verwenden des alten Beleges eine Täuschung statt, aber es gibt weder einen Vermögensvorteil auf Käuferseite (der bekommt nur sein vorher gezahltes Geld zurück) noch einen Vermögensschaden auf Verkäuferseite (die Kette bekommt ihre Ware zurück, nur halt über eine andere Filiale als die, aus der sie stammt. Aber das soll ja der Schilderung nach so erlaubt sein --> deutschlandweiter Umtausch). Das "Recht" des Umtausches hängt ja nicht vom Beleg als solchem ab, sondern der Beleg erfüllt lediglich Beweisfunktion darüber, dass die Ware überhaupt bei der Kette erworben (und bezahlt) wurde.

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-- Editiert !!Streetworker!! am 12.10.2013 14:46

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#7
 Von 
Bkmoruk92
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn nun die geschäftsführer von laden j und k den kunden fragen woher er die zwei hosen hat, und der kunde nicht weiß WO dieser laden war, in welcher stadt, ist er dann trotzdem schuldig, weil er nicht mehr genau weiß, wo der laden x ist?
sprich ist er verpflichtet dazu zu wissen, wo er diese ware gekauft hat?

denn ein beleg wäre ja ein beweißmittel vom kauf der zwei hosen im laden x.
da jedoch auch keine beweiße von diebstahl vorhanden sind gibt es keine weiteren punkte indenen der kunde angeklagt werden kann, hab ich das soweit richtig verstanden?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
wenn nun die geschäftsführer von laden j und k den kunden fragen woher er die zwei hosen hat, und der kunde nicht weiß WO dieser laden war, in welcher stadt


...ist das natürlich absolut unglaubwürdig.

quote:
sprich ist er verpflichtet dazu zu wissen, wo er diese ware gekauft hat?


Nö, aber die Tatsache, dass man "nicht weiß wo man etwas gekauft hat", verstärkt natürlich den Verdacht, dass an der Sache was nicht ganz koscher ist...



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-- Editiert !!Streetworker!! am 12.10.2013 22:39

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es gibt eine relativ bekannte Betrugsmasche, die so aussieht, dass man etwas im Laden A kauft und anschliessend zurückgibt. Dann wird exact dasselbe nochmals geholt, allerdings gestohlen und dann mit dem alten Beleg ebenfalls zurückgegeben, um an Bargeld zu kommen. Man bekommt also 2mal Geld zurück für etwas, das man nur 1mal bezahlt hat. Das ist natürlich Betrug. <hr size=1 noshade>


Deshalb handhaben es doch alle mir bekannten Ketten, die bundesweiten Umtausch anbieten, doch mittlerweile so, dass der Beleg bei Umtausch vernichtet oder zumindest markiert wird, so dass man mit einem Beleg nicht zweimal umtauschen kann.
Insofern verwundert mich hier die Geschichte etwas.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#10
 Von 
Bkmoruk92
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:sprich ist er verpflichtet dazu zu wissen, wo er diese ware gekauft hat?

quote:Nö, aber die Tatsache, dass man "nicht weiß wo man etwas gekauft hat", verstärkt natürlich den Verdacht, dass an der Sache was nicht ganz koscher ist..

d.h. aber nicht dass es als beweisfunktion vor gericht dienen kann und somit zwar ein verdacht besteht, jedoch aufgrund mangelnder beweiße es zu einer einstellung kommen könnte, da es nämlich auch keinen beweis von diebstahl gab.


quote:

Deshalb handhaben es doch alle mir bekannten Ketten, die bundesweiten Umtausch anbieten, doch mittlerweile so, dass der Beleg bei Umtausch vernichtet oder zumindest markiert wird, so dass man mit einem Beleg nicht zweimal umtauschen kann.
Insofern verwundert mich hier die Geschichte etwas.

in laden j und k ist es üblich dass der beleg zu den unterlagen gelegt wird, indem von dem originalbeleg, der beim kunden bleibt, eine kopie gemacht wird.
seit bekanntheit dieses vorfalls werden artikel, die als retour genommen wurden, auf dem beleg durchgestrichen, sprich markiert.

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#11
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
ist man wirklich schuldig wenn so etwas versehentlich gemacht hat


Betrug kann man nur vorsätzlich begehen, nicht fahrlässig.

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#12
 Von 
Bkmoruk92
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

D.h indem Fall? Verurteilung ?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

In die Zukunft schauen kann hier niemand.

Fahrlässig kann es -wie bereits gesagt- schon deswegen nicht sein, weil der Beleg aus Laden J eben vorsätzlich benutzt wurde, da der aus Laden K ja:

nach Variante 1: von B weggeschmissen wurde
nach Variante 2: von B verloren wurde

Dennoch müßte nicht unbedingt ein Betrug vorliegen, wenn alle Hosen bezahlt worden sind (ursprünglich) - wie ich bereits im Beitrag vom 12.10.2013 um 14:46 erklärte.

Dass das der Fall ist, wird hier wohl kaum jemand mehr glauben nach den SV-Widersprüchen hier im thread, dem angebl. nicht erinnern können wo man etwas gekauft hat und dem Parallelthread mit dem Praktikum. Vielmehr liegt nahe, dass genau die von mir erwähnte Masche hier durchgezogen wurde.

Anyway - entscheidend wird sein, was StA und Gericht glauben. Wenn die StA Anklage erhebt, ist sie der Ansicht eine Verurteilung herbeiführen zu können (also genug Beweise dafür zu haben). Ob das dann so passiert, wird das Gericht entscheiden. Voraussehen läßt sich diese Entscheidung nicht.



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-- Editiert !!Streetworker!! am 14.10.2013 15:24

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