200g Cannabis gefunden + Verpackungsmaterial

6. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.08.2023 16:15:02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
200g Cannabis gefunden + Verpackungsmaterial

Person A hatte eine Hausdurchsuchung auf Verdacht und gefunden wurden ca200g Cannabis + Verpackungsmaterial,allerdings hat Person A keine Vorstrafen es wurden keine Waffen oder Bargeld gefunden,hat einen festen Arbeitsplatz einen 1,5Jahre alten Sohn und einen festen Wohnsitz dafür wurde aber sein Handy mitgenommen wo man sehen kann das er öfter mal gedealt hat . Die Plastiktüten weisen darauf hin größere Mengen besitzt zu haben .
Hat Person A eine Chance auf Bewährung oder hat sich das schon erledigt ?
Danke im Vorraus !

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von Morecht123):
Hat Person A eine Chance auf Bewährung

Wenn man mal davon absieht, das Chancen ja bei 0,00001 beginnen, sollte man sich mit einer tragfähigen Verteidigung beschäftigen. Falls man keine soliden juristischen Kenntnisse hat, sollte man überlegen, einen versierten Fachanwalt zu beauftragen.



Zitat (von Morecht123):
Die Plastiktüten weisen darauf hin größere Mengen besitzt zu haben

Da wäre dann interessant, was die Auswertung der Daten ergibt. Es ist schon ein unterschied, ob man nachweislich 1kg oder 2 Tonnen verkauft hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33377 Beiträge, 17425x hilfreich)

Da wäre dann interessant, was die Auswertung der Daten ergibt. Exakt - ohne zu wissen, was nachher in der Anklageschrift steht, ist eine Prognose gar nicht möglich.
hat einen festen Arbeitsplatz einen 1,5Jahre alten Sohn und einen festen Wohnsitz Das ändert alles nichts daran, dass Strafen von mehr als 2 Jahren gar nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Und die liegen im Bereich des Möglichen - allein der ja schon nachgewiesene Besitz einer "nicht geringen Menge" bringt mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe...
Falls man keine soliden juristischen Kenntnisse hat, sollte man überlegen, einen versierten Fachanwalt zu beauftragen. Das muss man ohnehin, da man eines Verbrechens angeklagt werden wird, und in dem Fall ist ein Anwalt schlicht vorgeschrieben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das muss man ohnehin, da man eines Verbrechens angeklagt werden wird, und in dem Fall ist ein Anwalt schlicht vorgeschrieben.

Richtig, aber den Anwalt sollte man in dem Falle besser schon jetzt einschalten.
Und es ist schon ein Unterschied ob ich einen Anwalt nehme oder einen versierten Fachanwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33377 Beiträge, 17425x hilfreich)

Richtig, aber den Anwalt sollte man in dem Falle besser schon jetzt einschalten. Ja - das war im Sinne von "früher oder später muss man, also besser gleich" gemeint.
Und es ist schon ein Unterschied ob ich einen Anwalt nehme oder einen versierten Fachanwalt. Auch da sind wir einer Meinung...


Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Die Vorredner liegen völlig richtig.

Meine Frage wäre: wie alt war man denn zum Zeitpunkt der Durchsuchung bzw. zum Zeitpunkt des letzten, nachweisbaren Deals?

Zitat (von Morecht123):
hat [..] einen 1,5Jahre alten Sohn
Guter Input, aber in erster Linie sehr schade für den Sohn eines Vaters, der schwere Straftaten begeht und dabei billigend in Kauf nimmt, das Wichtigste in seinem Leben - sein Kind - nicht aufwachsen zu sehen.

Zitat (von Morecht123):
keine Vorstrafen es wurden keine Waffen oder Bargeld gefunden
..ist schon einmal günstig. Nun gehen wir vom - nach den bisherigen Schilderungen - ungünstigsten Fall aus, dass der Beschuldigte > 21 Jahre alt ist und die BtM gewerbsmäßig an Personen < 18 Jahre abgibt oder diese in nicht geringer Menge einführt. Dann befänden wir uns (es gibt noch weitere Konstellationen, aber diese scheinen mir eher naheliegend) in einem Bereich, der nicht mehr bewährungsfähig wäre, sofern kein minder schwerer Fall vorliegt.

Wie auch die Vorredner empfehle ich die Mandatierung eines Fachanwalts mit BtM-Schwerpunkt.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1142x hilfreich)

Zitat:
hat einen festen Arbeitsplatz einen 1,5Jahre alten Sohn und einen festen Wohnsitz
Das hat ihn ganz offensichtlich nicht von der Begehung eines Verbrechens abgehalten. Je nach Beruf geht dieser im Laufe des Strafverfahrens sowieso verloren.

Wohnt der Sohn überhaupt bei dem Täter im Haushalt? Wenn nicht, dann kann das ein Indiz dafür sein, dass die sozialen Verhältnisse gar nicht so stabil sind. Wenn doch, dann stellt sich die Frage, wo der andere Elternteil wohnt und ob dieser nicht Mittäter (zumindest bezüglich des Besitzes) ist. Ganz allgemein würde es die Frage nach der Erziehungsfähigkeit aufwerfen, wenn das Elternhaus zugleich Drogenhort sein sollte.

Zitat:
es wurden keine Waffen oder Bargeld gefunden
Wo ist die Drogenkohle denn dann gelandet und welche Hinweise geben Kontobewegungen? Wenn die Auswertung unter anderem des Telefons die finanziellen Ausmaße des Verkaufs ergibt, muss der Täter sich auf die Einziehung einstellen.

Wo kamen die Drogen her? Ist der Täter mit weiteren Personen gemeinsam vorgegangen? An wen wurden die Drogen abgegeben?

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