2/3 Jahre auf Bewährung

1. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jennycharline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
2/3 Jahre auf Bewährung

ich kenne jemanden die jetzt 2oder 3 Jahre auf Bewährung wär nun ist sie fast durch damit und hat nun Bescheid bekommen das sie ein Haftbefehlt von 2012 hat. Was kommt auf sie zu und was hat das allgemein zu bedeuten für sie ? Worauf muss sie sich einstellen ?
Lg

-- Editiert von Moderator am 02.07.2015 16:48

-- Thema wurde verschoben am 02.07.2015 16:48

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat:
Worauf muss sie sich einstellen ?

Nach den derzeitigen Informationen auf eine Verhaftung.
Der Haftbefehl scheint ja noch gültig zu sein.


Ansonsten benötigt man mal mehr infos, was für ein Bescheid genau, was für ein Haftbefehl (weswegen etc.).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14005x hilfreich)

Wenn ein strafrechtlicher Haftbefehl in der Welt ist, dann muss sie damit rechnen, dass sie verhaftet wird. Was denn sonst?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

hat nun Bescheid bekommen das sie ein Haftbefehlt von 2012 hat Unfug. Niemand verschickt "Bescheide" mit Haftbefehlen. Wenn die Polizei einen Haftbefehl gegen eine Person hat, dann kommt sie und holt die Person - haben Sie bestimmt schon mal im Fernsehen gesehen. Aber todsicher verschickt sie keinen "Bescheid".

-- Editiert von muemmel am 02.07.2015 22:10

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jennycharline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich kenne mich wie gesagt nicht damit aus ! Sonst würde ich kaum hier rein schreiben also wenn du nichts hilfreiches hast lass einfach das kommentieren.! Vielen Dank

Zitat (von wirdwerden):
Wenn ein strafrechtlicher Haftbefehl in der Welt ist, dann muss sie damit rechnen, dass sie verhaftet wird. Was denn sonst?
wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jennycharline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie hat einen Brief bekommen vom Gericht das ein Haftbefehl auf sie zu kommen wird. Der von 2012 ist. Selber steht aber nichts weiter drin!! Denke mir sowas doch nicht aus . " Bescheid" war nur ein Wort was ich benutzt habe damit jeder versteht was ich meine.das nur zu Info.

Zitat (von muemmel):
hat nun Bescheid bekommen das sie ein Haftbefehlt von 2012 hat Unfug. Niemand verschickt "Bescheide" mit Haftbefehlen. Wenn die Polizei einen Haftbefehl gegen eine Person hat, dann kommt sie und holt die Person - haben Sie bestimmt schon mal im Fernsehen gesehen. Aber todsicher verschickt sie keinen "Bescheid".
-- Editiert von muemmel am 02.07.2015 22:10

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat:
also wenn du nichts hilfreiches hast lass einfach das kommentieren.!

Was pampst Du hier rum?

Deine Frage war:
Zitat:
Was kommt auf sie zu und was hat das allgemein zu bedeuten für sie ? Worauf muss sie sich einstellen ?

Und da ist der Schilderung nach "Verhaftung" nun mal das was auf sie zukommt.
Wenn diese (korrekte) Info nicht hilfreich war, was können wir dafür???



Ansonsten kannst Du ja mal den genauen Wortlaut mitteilen der in dem Schreiben stand.
Kann kann man das antworten etwas verfeinern ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Ansonsten kannst Du ja mal den genauen Wortlaut mitteilen der in dem Schreiben stand. Dazu müßte das Schreiben ja erstmal existieren...

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14005x hilfreich)

Das ist fein beobachtet. Dafür hast Du von mir eine Streicheleinheit bekommen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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