§242 StGB Diebstahl aus Büroraum

15. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
dolcesilvana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
§242 StGB Diebstahl aus Büroraum

Hallo liebe Forumgemeinde,
ich habe eine Vorladung gemäß §242 StGB bekommen, nach meiner Meinung habe ich ein echtes Problem. Ich binn momentan Arbeitslos und das Geld ist knapp, aber da ich gut mit dem Internet vertraut binn biete ich manchmal Internetdienste an.

Diese Dienste habe ich einen EX-Freund angeboten der einen Transportunternehmen hatte. Und er hat mich nicht bezahlt(ich habe leider nichts schriftlichen, es sind insgesammt 1200 Euro).
Ich habe mir vom Lagervermieter das Lager aufmachen lassen und habe den Computer geholt mit dem ich die ganze Zeit, im Lager, für Ihn gearbeitet hatte, es ist sein Computer gewesen. Ich habe von meinen EX-Freund 2 Monate nichts gehört, ich habe nur gehört das er jeden Geld schuldet und deswegen nicht ins Lager kommt.
Jetzt bekomme ich eine Anzeige wegen Diebstahl gemäß§242 StGB aus Büroraum. Er hat mich angezeigt wegen Diebstahl. Ich habe bestimmt 1000 mal angerufen, aber er ist nie drangegangen, selbst zuhause ist er nicht gewesen aus angst ich könnte mein Geld einfordern, vor ein paar tagen habe ich ihn erreicht. Ich habe ihn gesagt was das soll, er antwortete nur das er sein Computer wieder haben möchte. Ich habe ihn gesagt das er erst mein Geld geben soll, dann wurde es laut. Danach habe ich ihm gesagt: wenn er die Anzeige zurücknimmt gebe ich ihm sein Computer wieder (Ich habe diesen Computer nicht gestohlen) er war Einverstanden das ich damit arbeite, auch zuhause. Beim Runterlaufen der Treppen ist dieser Computer in 100 Teile zerfallen, er ist kaputt gegangen un ich habe in als Sondermüll beim Amt entsorgt. Jetzt habe ich diese Vorladung und kein Computer zum Arbeiten und ich habe 2 kleine Kinder und eine Frau was soll ich machen? Sie wollen mich als beschuldigten vernehmen. Ich kann ihm sein Computer nicht mehr wiedergeben. Dazu will ich noch sagen das seine schulden zu mir von 1200 euro größer waren als der wert seines Computers jemals gewesen ist.
Bitte helfen Sie mir was kann mir passieren?
Ich würde gerne eine Gegenanzeige einreichen, aber als was?, das er ein dreckiger Lügner ist, oder ein Gauner?

Bitte helfen Sie mir
Grüsse aus Hessen
Corsentino@gmx.de

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 511x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
dolcesilvana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe nicht ganz.
Ich habe nicht eingebrochen sondern mir wurde aufgemacht weil ich dort arbeitete, nach einer weile bin ich auch nicht mehr hingegangen weil mir das zu blöd war. Den Computer habe ich einfach mitgenommen, weil er mir Geld schuldet. Nach 2 Monaten erst hatt er sich gezeigt, was soll ich machen, und kann ich ihn wegen nötigung anzeigen?
Wie groß ist das strafmaß in meinen Fall.
Ich kann ihm sein Computer nicht mehr geben, ist das schlimm und gibt es gefängniss dafür?
Biite um Antwort.

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 511x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

und kann ich ihn wegen nötigung anzeigen?

Nicht er hat eine Nötigung begangen, sondern -wenn dann- Sie !! ...und zwar durch die Ansage: 'Erst das Geld, dann den Computer'

Sie können Ihn auf den vereinbarten Arbeitslohn -zivilrechtlich- verklagen, nur ohne Beweis dafür, daß es überhaupt einen Auftrag gab, wird das schwierig werden.

Außerdem haben Sie doch sicherlich -so vermute ich zumindest- während Ihrer Arbeitslosigkeit Geld vom Arbeitsamt oder der ARGE bezogen ? Haben Sie dort ihre Nebentätigkeit gemeldet? Ich vermute mal: nein.
Somit hätten Sie sich auch des Sozialleistungsbetruges strafbar gemacht.

Strafmaß kann man nicht vorhersagen. Es kommt ja erst mal darauf an, weswegen Sie überhaupt verurteilt werden (ob wegen Diebstahl oder wegen Nötigung, und ob man Ihnen die Schwarzarbeit auch noch nachweist)

Ins Gefängnis werden Sie aber sicherlich nicht müssen, wenn Sie nicht einschlägig vorbestraft sind.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
dolcesilvana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich binn noch nie mit dem Gesetz in konflikt gekommen, es ist das erste mal. Das mit der Schwarzarbeit ist nicht ganz richtig. Wenn mal 1-2 mal im Jahr so ein Auftrag kommt dann erstelle ich einmalige Rechnungen, auserdem bin ich seit 3 Monaten arbeitslos, das wird sich auch wieder ändern in meinem Leben, wie gesagt nur 1-2 mal im Jahr und auch nur Freundemäsig. Und das wird dem Arbeitsamt gesagt, das was ich zuviel verdiente wird dann vom Arbeitsamt abgezogen. Ich mache nichts versteckt.Ich möchte nur nicht von einen Verkifften, Besoffenen (das ist Tatsache) Marokaner veräppelt werden.

Meine Angst ist, das ich eine hohe Geldstrafe bekomme weil ich den Computer nicht mehr habe.
Gr. aus Hessen

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#6
 Von 
dolcesilvana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja, nochwas möchte ich mal loswerden.
In diesem Forum bekommt man sehr schnell, professionell Antwort. Danke an alle.

Gr. aus dem sonnigen Hessen
Corsentino@gmx.de
:zoff:

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Und das wird dem Arbeitsamt gesagt, das was ich zuviel verdiente wird dann vom Arbeitsamt abgezogen.

Na dann kann ja zumindest diesbezüglich nichts passieren.

das ich eine hohe Geldstrafe bekomme weil ich den Computer nicht mehr habe.

Das ist unerheblich für die Strafe. Der Geschädigte hat einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz für den PC. Das Strafgericht interessiert sich dafür nicht. Ihre Strafe fällt also nicht höher oder niedriger aus, als wenn Sie den PC noch hätten.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

quote:
Es ist kein Diebstahl weil Sie den PC nicht zueignen wollten sondern als Druckmittel verwenden.


Und das ist mal wieder rechtlich schlichtweg falsch. In diesen Fällen liegt Zueignungsabsicht vor. Das ist die gleiche Situation wie bei den sogenannten Rückkauf-Fällen. (Ich klaue ein Bild und 'verkaufe' es dem Eigentümer zurück.

Die Zueignungabsicht ist nur dann nicht gegeben, wenn der Täter mit Rückführungswillen handelt. Dieser Rückführungswille liegt aber nur dann vor, wenn der Täter unter vollem Anerkenntnis des fremden Eigentums den Gegenstand zurückgeben will (also ohne jegliche Gegenleistung)

Dies ist hier nicht gegeben. Da er durch den Besitz des Computers einen Vorteil bewirken will, handelt er nicht mit BEDINGUNGSLOSEM Rückführungswillen. Daher liegt Zueignungsabsicht und natürlich auch Diebstahl vor.

Abgesehen davon hatte er eh keinen Rückführungswillenm, wie man an diesem Satz sieht:
quote:
Meine Angst ist, das ich eine hohe Geldstrafe bekomme weil ich den Computer nicht mehr habe.


Wie wollte er ihn denn zurückgeben ????

Wenn noch Schulden offen sind, dan muß man zivilrechtlich die Schulden einklagen. Man kann sich stattdessen nicht einfach irgendetwas nehmen, was dem anderen gehört, auch nicht als Druckmittel.



-- Editiert von justice005 am 15.04.2007 15:47:21

-- Editiert von justice005 am 15.04.2007 15:59:48

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#9
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 511x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
dolcesilvana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Computer nicht mehr weil er kaputt gegangen ist und direkt beim Entsorgungsamt entsorgt wurde, sonst würde ich ihn ja wieder zurükgeben, damit die Anzeige zurückgenommen wird, aber wie soll ich das ohne computer machen.
Ausserdem habe ich sein Computer nicht geklaut sondern zum weiterarbeiten mitgenommen. Ich habe ihn mit seinem computer geholfen bis ich nichts mehr von ihm gehört habe, 2 monate lang. Also habe ich den computer mitgenommen, dann kam die Anzeige. Ich wollte es zurückgeben aber es ist jetzt kaputt und davor habe ich angst.
Das ich ihn sein blöden computer nicht mehr geben kann auch wenn ich das wollte.
Was kann mir schlimmstenfalls passieren?

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

quote:
Was kann mir schlimmstenfalls passieren?


Was haben Sie den für Vorstrafen ? Falls Sie keine Vorstrefan haben, dann wird es nicht so wild. Falls aber doch, kommt es drauf an...

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#12
 Von 
dolcesilvana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch keine Vorstrafen bisher.
Selbst wenn ich es gestohlen hätte, was nicht der Fall ist, was wäre die höchtsstrafe?

Gr. aus dem sonnigen Hessen

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Wenn Sie bisher noch keine Vorstrafe haben, dann wird es vermutlich einen kleinen Strafbefehl geben. Vielleicht 20 oder 30 Tagessätze. Aber das ist reine Raterei.

Gruß Justice

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