§242 StGB

8. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
iceman95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
§242 StGB

Diebstahl von Fahrrad gemäß § 242 StGB

Heißt das das ein Fahrrad entwendet wurde

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4 Antworten
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#1
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1371x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Diebstahl von Fahrrad gemäß § 242 StGB <hr size=1 noshade>


Ja - das könnte sein.

Denkbar wären aber auch:

- "Karl-Heinz Fahrrad" hat einen Diebstahl begangen.
- Wertvoller Diamantring lag auf dem Fahrrad und wurde geklaut. :party:

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""

-- Editiert am 08.11.2011 13:50

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9545x hilfreich)

Nein, dass heißt das vom Fahrrad aus am 24.2. ein Diebstahl begangen wurde.

:rock:

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


..der Täter hat sich offensichtlich als Fahrrad verkleidet. Vielleicht wurde die Tat an Karneval begangen?

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"Herzliche Grüße,
TachelesNow"

0x Hilfreiche Antwort

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