Diebstahl von Fahrrad gemäß § 242 StGB
Heißt das das ein Fahrrad entwendet wurde
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§242 StGB
8. November 2011
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Frage vom 8. November 2011 | 13:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
§242 StGB
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#1
Antwort vom 8. November 2011 | 13:48
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1371x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Diebstahl von Fahrrad gemäß § 242 StGB <hr size=1 noshade>
Ja - das könnte sein.
Denkbar wären aber auch:
- "Karl-Heinz Fahrrad" hat einen Diebstahl begangen.
- Wertvoller Diamantring lag auf dem Fahrrad und wurde geklaut.
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-- Editiert am 08.11.2011 13:50
#2
Antwort vom 8. November 2011 | 15:04
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9545x hilfreich)
Nein, dass heißt das vom Fahrrad aus am 24.2. ein Diebstahl begangen wurde.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 9. November 2011 | 01:32
Von
Status: Schüler (379 Beiträge, 168x hilfreich)
..der Täter hat sich offensichtlich als Fahrrad verkleidet. Vielleicht wurde die Tat an Karneval begangen?
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