242 Stgb / 248a Stgb

24. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Esie88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
242 Stgb / 248a Stgb

Angenommen Person A bekommt ein Schreiben von der Polizei , weil er 30 Euro geklaut hat. Davon weiß die Polizei.
Person A ist beständig und bestätigt die Tat direkt.

Kann dann aus der Anklage nach 242 STGB noch 248a Stgb werden?
Oder hätte das schreiben direkt den Tatvorwurf 248 Stgb enthalten statt 242 Stgb?

Mit welcher Strafe muss Person A. rechnen?




-- Editiert von Esie88 am 24.07.2019 19:02

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1 Antwort
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#1
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

1 thread zum Thema ist ausreichend. Der Unterschied zwischen 242 und 248a wurde im Übrigen im Parallel Thread bereits erklärt. Der einzige Unterschied ist, dass 248a ein Antragsdelikt ist und 242 ein Offizialdelikt. Insofern der Geschädigte also Strafantrag gestellt hat, gibt es keinen Unterschied mehr. Die Strafandrohung ist dieselbe.

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