§242

1. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Bent 997
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
§242

Hallo und bitte um Rat.
Vor ca. 3 Monaten wurde ich bei klauen in einem Laden durch Ladendetektiv erwischt.
Waren wert 1050 Euro. Das es mehr als Dumm war ist mir klar.
Land NRW

Was mich zu der Tat geführt hat, kann ich mir selbst nicht erklären. Wahrscheinlich sollte es ein Ersatz für ein Erfolgserlebnis sein und der Selbstbestätigung dienen.

Seit Dezember 2002 leide ich unter Depressionen und bin seit dem in Ärztlichenbehandlung.

Drei Wochen nach der Tat Bekam ich Vernehmungsbogen.

Ich habe folgende Punkte angekreuzt:
1.Ich will mich zur Sache äußern.
2.Ich gebe die Straftat zu.
3.Mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße bin ich Einverstanden

Zu punkt 1 habe ich geschrieben:

„Ich bedaure die Tat und schäme mich zu tiefst.
Was mich zu der Tat geführt hat, kann ich mir selbst nicht erklären. Wahrscheinlich sollte es ein Ersatz für ein Erfolgserlebnis sein und der Selbstbestätigung dienen. Ich möchte mich auf diesem Wege bei allen Betrohfennen entschuldigen.“

Heute bekam ich Ladung vor Amtsgericht.

Der Ladung war beigelegt ein „Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren“ von der Staatsanwaltschaft.
Vergehen nach § 242 StGB .

Ich weis es nicht ob ich das gesundheitlich übersteche. Ich bin sei der Tat arbeitsunfähig geschrieben.

Gib es einer Möglichkeit der Verhandlung fernzubleiben ?
Soll ich einen Anwalt nehmen ?

Ich habe doch alles zugegeben und denke das ein Anwalt wird hier nichts mehr machen können und dann noch zu den Gerichts kosten und der sicherlich gerechten Strafe kommen noch Anwalts kosten.

Da ich Einzelverdiener bin (1800 € Netto) und Eine Frau und einen Sohn Unterhalte ist der Kostenfaktor für mich nicht unerheblich.

Im Oktober 1992 Habe ich schon mall geklaut.
Verfahren wurde im Januar 1993 nach § 153a eingestellt
(Gegen Zahlung eines Betrages von 150 DM an DRK) .

Ich bedanke mich für jeden Rat im voraus

Grüße
Bent 997

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Da wird der Staatsanwalt anscheinend hohes öffentliches Interesse an einer Verhandlung bekunden, und deshalb kam es zu einer Ladung. Die Sache von damals wird da wohl nicht mehr zur Sprache kommen, ob sie noch in irgendeinem Verfahrensregister verzeichnet ist, darüber sind sich auch alle nicht ganz einig. Da das nun aber schon über 10 Jahre her ist, sollte da die Löschfrist gegeben sein.

Ich denke Du wirst zur Verhandlung erscheinen müssen, sonst wird die wohl ein Anwalt nicht erspart bleiben, denn dann müsste dieser wohl Deine Situation etc. erläutern. Ob das ausreicht weiss ich nicht.

Schreib mal was und wie Du geklaut hast, denn das hat wohl auch immer eine entsprechende Auswirkung, auf welche Art und Weise die Tat geschehen ist. 1050 Eur ist ja auch kein kleiner Betrag.

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#2
 Von 
Bent 997
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für schnelle Antwort.

Ich habe zuerst in eine billigausgezeichnete Verpackung eine teure Computerkarte eingepackt und ein Software- packet genommen.
Zuerst bin ich mit der Software rausgegangen und dann kehrte ich zurück um die Karte zu
holen.
Der Detektiv hat mich bei der Präparierung der Verpackung beobachtet und so war er sich sicher dass ich zurück komme.
Da er auch bemerkt hat den Diebstahl der Software, hat er Polizei gerufen.
Die hat in meinem wagen dann die Software gefunden.

Grüße
Bent 997

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#3
 Von 
sylvia_65
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiss nicht ob sich ein Anwalt rentiert, vielleicht solltest Du Dich hier online bei 123recht mal beraten lassen, ob man bei der hohen Summe vielleicht dadurch doch Vorteile hat und ggf. sich das rentiert (auch wenn es Kosten mitbringt - die bringen Tagessätze ja auch)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo.

Geh zu der Verhandlung, gib alles zu, und bereue. Dann ist die sache in 15 minuten vorbei. Einen Anwalt brauchst Du in diesem Fall nicht. Selbst wenn er die Strafe um 10 S drücken kann, zahlst Du im Endeffekt mehr (durch die RA Kosten).

Falls Du unverhältnismäßig hart verurteilt werden solltest kannst Du immer noch in die Berufung gehen, und dann einen Anwalt nehmen.

Ich weis es nicht ob ich das gesundheitlich übersteche

Das allerdings sollte man sich überlegen, bevor man Straftaten begeht.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bent 997
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bedanke mich bei Bob, Sinje, Sylvia und bei allen anderen für die kompetente Beratung,
Rat und seelische Unterschützung.

Zitat von Bob:
„Ich weis es nicht ob ich das gesundheitlich übersteche
Das allerdings sollte man sich überlegen, bevor man Straftaten begeht.“

Bob! Ich stimme Deiner Meinung völlig zu.
Ich war einfach mehr als dumm!!! :(

Grüße
Bent 997

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