25 Tagessätze a 30 Euro für Erschleichen von Leistungen Eintrag ins Führungzeugnis???

18. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Serbülent
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
25 Tagessätze a 30 Euro für Erschleichen von Leistungen Eintrag ins Führungzeugnis???

Hallo zusammen,

habe heute Post bekommen wo ich vom Amtgericht Köln bekommen wo drin stehen

wegen Erschleichen von Leistungen in 3 Fällen

- Vergehen nach §§ 265a Abs. 1, 248a, 53 StGb

eine Gesamtgeldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30€ festgesetzt.

Ich bin 22 Jahre alt und bin vorher noch nicht negativ aufgefallen habe auch keine anderen Straftaten begannen.
(Dieser fall war auch keine Ansicht)

Meine Fragen sind

1. Bin ich jetzt Vorbestraft oder habe ich jetzt ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

2. Kann man die Summe in Raten zahlen.

3. Wann werde ich aufgefordert zu zahlen

4. Welchen einfluss hat dieser Beschluss für mein Zukünftiges Leben

Viele Grüße und danke für die Antworten bzw. Hilfeleistungen

P.S. Habt ihr irgendwelche Tipps die ich machen könnte???

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

zu 1: Nein, erst bei mehr als 90 Tagessätzen

zu 2: Ja, wenden Sie sich an die Staatsanwaltschaft

zu 3: Eigentlich müßte der Überweisungsträger dabei sein, wenn nicht, kommt das in ein paar Tagen oder wenigen Wochen nach.

zu 4: Im Falle einer erneuten Straffälligkeit haben Sie mit einer höheren Strafe zu rechnen. Ansosnten: siehe zu 1.

Gruß justice

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-1. Bin ich jetzt Vorbestraft oder habe ich jetzt ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

Vorbestraft ja, in ein polizeiliches Führungszeugnis kommt eine Eintragung erst ab 91 Tagessätzen.

2. Kann man die Summe in Raten zahlen.

Die Staatsanwaltschaft wird auf schriftlichen Antrag hin die Ratenzahlung gewähren.

3. Wann werde ich aufgefordert zu zahlen

Das hängt von der Staatsanwaltschaft ab.Wenn Ratenzahlung beantragt und gleichzeitig die erste Rate überwiesen wird, dann kommt sicherlich keine Zahlungsaufforderung.

4. Welchen einfluss hat dieser Beschluss für mein Zukünftiges Leben

Diese Frage können nur Sie selbst beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Nur um Mißverständnissen vorzubeugen:

Der Fragesteller ist nicht 'vorbestraft' in dem Sinne, daß es in ein polizeiliches Führungszeugnis kommt und auch nicht in dem Sinne, daß er sich 'vorbestraft' nennen muß, sollte er danach gefragt werden.

Das Urteil steht aber im Bundeszentralregister, sodaß es im Falle einer erneuten Straffälligkeit zu sehen ist. Aus das BZR haben aber nur wenige Stellen Zugriff. Daher ist - auch im hinblick auf die Frage 4 - eine 'vorstrafe' im landläufigen Sinne nicht gegeben.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
allerdings wuerde ich darauf hinarbeiten den SB gem. 153A STPO aus Opportunitatesgruendenb wegzukriegen


Wieder mal der typische Satz.... :bang:

Sie sagen doch selbst, daß er milde weg gekommen ist.

Wieso raten Sie dem Fragesteller, gegen den Einspruch vorzugehen? Wie wahrscheinlich ist es, daß nach einem ohnehin milden Strafbefehl in der Hauptverhandlung aus heiterem Himmel eingestellt wird ?

Haben Sie bei Ihren tollen Ratschlägen eigentlich jemals an die Kosten für den Fragesteller gedacht ??

Und auch auf die Gefahr, daß Sie mich wieder beschimpfen werden, sage ich erneut: Bei einem völlig unbegründeten Einspruch gegen einen ohnehin milden Strafbefehl besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß das Urteil am Ende höher ausfällt ! Und dann hat der Fragesteller eine höhere Strafe + Gerichtskosten an der Backe.



-- Editiert von justice005 am 18.05.2007 17:30:32

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es ist natürlich richtig, Justice005,daß er sich im privaten Rechtsverkehr als nicht vorbestraft bezeichnen darf.

Ich habe hier gerade einen SB wegen Erschleichen von Leistungen, ebenfalls 3x ohne gültigen Fahrschein gefahren.
Anzahl der Tagessätze:10
Höhe des Tagessatzes: 30,-EURO.

Die hiesige StA fügt immer hinzu:
Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.
Im übrigen gebieten besondere öffentliche Interessen die Strafverfolgung von Amts wegen.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schnupperer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Steht bei Verurteilung zu 25 Tagessätzen das wirklich im Bundeszentralregister ?
Ich dachte erst ab 90 Tagessätzen. Wann erlischt dann überhaupt ein solcher Eintrag im Bundeszentralregister ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ins Bundeszentralregister kommt jede(!) Verurteilung nach Erwachsenenrecht. Eine bis zu 90 Tagessätzen für 5 Jahre.

Das mit den 'über 90 TS' gilt nur fürs Führungszeugnis und auch bei Erstverurteilungen

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Im Bundeszentralregister steht jede Verurteilung. Im Führungszeugnis hingegen steht nur eine Eintragung von mehr als 90 TS, wenn keine weitere Verurteilung dazukommt.

Man muß also zwischen Bundeszentralregister und Führungszeugnis unterscheiden.

Die Tilgungsfrist im BZR für Deine Veruretilung beträgt 5 Jahre, wenn nichts weiter mehr dazukommt in dieser Zeit.

Gruß Justice

PS.: Fragen zum BZR beantworte ich ohne Gewähr. Streetworker darf mich gerne berichtigen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

oh.. er ist mir ohnehin zuvorgekommen... ;) ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vssss1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das stimmt nicht ganz , der Eintrag war bei mir schon ab 15 Tagessätzen aktiv im Zeugnisss

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.