Hallo zusammen,
habe heute Post bekommen wo ich vom Amtgericht Köln bekommen wo drin stehen
wegen Erschleichen von Leistungen in 3 Fällen
- Vergehen nach §§ 265a Abs. 1, 248a, 53 StGb
eine Gesamtgeldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30€ festgesetzt.
Ich bin 22 Jahre alt und bin vorher noch nicht negativ aufgefallen habe auch keine anderen Straftaten begannen.
(Dieser fall war auch keine Ansicht)
Meine Fragen sind
1. Bin ich jetzt Vorbestraft oder habe ich jetzt ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?
2. Kann man die Summe in Raten zahlen.
3. Wann werde ich aufgefordert zu zahlen
4. Welchen einfluss hat dieser Beschluss für mein Zukünftiges Leben
Viele Grüße und danke für die Antworten bzw. Hilfeleistungen
P.S. Habt ihr irgendwelche Tipps die ich machen könnte???
25 Tagessätze a 30 Euro für Erschleichen von Leistungen Eintrag ins Führungzeugnis???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
zu 1: Nein, erst bei mehr als 90 Tagessätzen
zu 2: Ja, wenden Sie sich an die Staatsanwaltschaft
zu 3: Eigentlich müßte der Überweisungsträger dabei sein, wenn nicht, kommt das in ein paar Tagen oder wenigen Wochen nach.
zu 4: Im Falle einer erneuten Straffälligkeit haben Sie mit einer höheren Strafe zu rechnen. Ansosnten: siehe zu 1.
Gruß justice
-1. Bin ich jetzt Vorbestraft oder habe ich jetzt ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?
Vorbestraft ja, in ein polizeiliches Führungszeugnis kommt eine Eintragung erst ab 91 Tagessätzen.
2. Kann man die Summe in Raten zahlen.
Die Staatsanwaltschaft wird auf schriftlichen Antrag hin die Ratenzahlung gewähren.
3. Wann werde ich aufgefordert zu zahlen
Das hängt von der Staatsanwaltschaft ab.Wenn Ratenzahlung beantragt und gleichzeitig die erste Rate überwiesen wird, dann kommt sicherlich keine Zahlungsaufforderung.
4. Welchen einfluss hat dieser Beschluss für mein Zukünftiges Leben
Diese Frage können nur Sie selbst beantworten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nur um Mißverständnissen vorzubeugen:
Der Fragesteller ist nicht 'vorbestraft' in dem Sinne, daß es in ein polizeiliches Führungszeugnis kommt und auch nicht in dem Sinne, daß er sich 'vorbestraft' nennen muß, sollte er danach gefragt werden.
Das Urteil steht aber im Bundeszentralregister, sodaß es im Falle einer erneuten Straffälligkeit zu sehen ist. Aus das BZR haben aber nur wenige Stellen Zugriff. Daher ist - auch im hinblick auf die Frage 4 - eine 'vorstrafe' im landläufigen Sinne nicht gegeben.
--- editiert vom Admin
quote:
allerdings wuerde ich darauf hinarbeiten den SB gem. 153A STPO aus Opportunitatesgruendenb wegzukriegen
Wieder mal der typische Satz....
Sie sagen doch selbst, daß er milde weg gekommen ist.
Wieso raten Sie dem Fragesteller, gegen den Einspruch vorzugehen? Wie wahrscheinlich ist es, daß nach einem ohnehin milden Strafbefehl in der Hauptverhandlung aus heiterem Himmel eingestellt wird ?
Haben Sie bei Ihren tollen Ratschlägen eigentlich jemals an die Kosten für den Fragesteller gedacht ??
Und auch auf die Gefahr, daß Sie mich wieder beschimpfen werden, sage ich erneut: Bei einem völlig unbegründeten Einspruch gegen einen ohnehin milden Strafbefehl besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß das Urteil am Ende höher ausfällt ! Und dann hat der Fragesteller eine höhere Strafe + Gerichtskosten an der Backe.
-- Editiert von justice005 am 18.05.2007 17:30:32
Es ist natürlich richtig, Justice005,daß er sich im privaten Rechtsverkehr als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Ich habe hier gerade einen SB wegen Erschleichen von Leistungen, ebenfalls 3x ohne gültigen Fahrschein gefahren.
Anzahl der Tagessätze:10
Höhe des Tagessatzes: 30,-EURO.
Die hiesige StA fügt immer hinzu:
Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.
Im übrigen gebieten besondere öffentliche Interessen die Strafverfolgung von Amts wegen.
-----------------
" "
Steht bei Verurteilung zu 25 Tagessätzen das wirklich im Bundeszentralregister ?
Ich dachte erst ab 90 Tagessätzen. Wann erlischt dann überhaupt ein solcher Eintrag im Bundeszentralregister ?
Ins Bundeszentralregister kommt jede(!) Verurteilung nach Erwachsenenrecht. Eine bis zu 90 Tagessätzen für 5 Jahre.
Das mit den 'über 90 TS' gilt nur fürs Führungszeugnis und auch bei Erstverurteilungen
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Im Bundeszentralregister steht jede Verurteilung. Im Führungszeugnis hingegen steht nur eine Eintragung von mehr als 90 TS, wenn keine weitere Verurteilung dazukommt.
Man muß also zwischen Bundeszentralregister und Führungszeugnis unterscheiden.
Die Tilgungsfrist im BZR für Deine Veruretilung beträgt 5 Jahre, wenn nichts weiter mehr dazukommt in dieser Zeit.
Gruß Justice
PS.: Fragen zum BZR beantworte ich ohne Gewähr. Streetworker darf mich gerne berichtigen.
oh.. er ist mir ohnehin zuvorgekommen...
das stimmt nicht ganz , der Eintrag war bei mir schon ab 15 Tagessätzen aktiv im Zeugnisss
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
38 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten