üble nachrede

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
divingcharly
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
üble nachrede

hallo,
folgndes problem, meine freundin kam letzte woche mit einem anwaltsschreiben von Ihrere Schwester, wo mein NAME erwähnt wird, und zwar wortlaut:
vielmehr ist seitdem Herr XXXX zu Gast im Haus, derjenige, gegen den ein Ermittlungsverfahren lief, aus mehreren Anlässen,die ich ihr nicht wiederzugeben werde.

Hinzu: wird im brief erwähnt das Sie angeblich zugestimmt hätte mit uns (familie) keinen kontakt zu unterhalten -> dies entspricht auch nicht der realität!

Sachverhalt ist so, meine freundin besucht täglich ihre schwester die im nachbarhaus wohnt, die Vermieter haben seit jahren rechtschtreitigkeiten mit meinen eltern, jedoch alle verloren :D und nun so eine üble nachrede ?

Frage: woher will der anwalt das wissen? wenn doch was war, darf der dieses wissen einfach "fremden" mitteilen ??
was kann ich dagegen unternehmen und wenn ja bringt dies was ??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Watt??

Ich verstehe nur Bahnhof: Wer hat das Schreiben vom Anwalt erhalten (deine Freundin?) und warum? Was hat die Schwester damit zu tun?

WOHER soll der Anwalt WAS wissen?? Von deinem Ermittlungsverfahren (gabs denn eins?) oder vom Rechtsstreit des Nachbarn mit deinen Eltern?

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#2
 Von 
divingcharly
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmal
vorgeschichte nachbar A hatte jähre lang rechtstreitigkeiten mit meinen eltern -> keine gewonnen -> daher zwieder

nun betrete ich das haus vom nachbar A weil da meine freundin bei ihrer schwester B zu besuch ist / die schwester B wohnt als mieterin im haus vom nachbar A ! -> findet nachbar A gar nicht ok

nun hat die Schwester B wegen anderen rechtstreitigkeiten vom vermieter (nachbar) A einen anwaltsbrief bekommen, wo ICH namentlich erwähnt bin mit dem wortlaut: vielmehr ist seitdem Herr XXXX zu Gast im Haus, derjenige, gegen den ein Ermittlungsverfahren lief, aus mehreren Anlässen,die ich ihr nicht wiederzugeben werde.

nun die frage:
woher will der anwalt von nachbar A wissen was und ob gegen MICH ermittlungsverfahren laufen/liefen ?? und darf der anwalt dies dritten personen einfach so mitteilen !! kann ich erst den anwalt anzeigen wegen übler nachrede,.. dann die nachbarn A ?

besser so ?


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#3
 Von 
florian_r
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist das ihr Anwalt?

Laufen gegen Sie Ermittlungen?

Woher hat der Anwalt Kenntnis?
Vermutlich von den Nachbarn oder? Woher wissen Die das?

Standen dabei Detail in dem Schreiben, was für Ermittlungen gegen Sie laufen?

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#4
 Von 
divingcharly
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

nein ist nicht mein anwalt

nein es laufen keine ermittlungen gegen mich!

nein des kann keiner wissen weil nur ICH dies wusste!

nein es stand nur der oben genannte wortlaut drin !


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
florian_r
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 2x hilfreich)

> nein es laufen keine ermittlungen gegen mich!

> nein des kann keiner wissen weil nur ICH dies wusste!

Also liefen Ermittlungen gegen Sie?

Wie dem auch sei, Sie können ja Strafanzeige gegen den Anwalt und auch die Nachbarn erstatten (wegen übler Nachrede) und Strafantrag stellen. Zu einer Entspannung der Situation wird das allerdings nicht gerade führen. Aber das müssen Sie ja selber wissen.

Ein öffentliches Interesse dürfte hier wohl gegeben sein, wenn ein Anwalt solche Aussagen dritten gegenüber äußert. Aber das mag die StA auch anders sehen.

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