§263a StGB

22. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
JenXJey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
§263a StGB

Hallo,
ich habe heute eine Vorladung bekommen wegen einer Ermittlungssache = Computerbetrug (§263a StBG) - Soweit nicht unter Schlüsselzahlen 516300 oder 517900 Erfassen - vom 31.06.05 - 02.04.05.

Könnte mir vielleicht mal jemand sagen wo rum es da geht? Ich habe absolut keine Ahnung.

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Steht das mit den Schlüsselzahlen in der Ladung???

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Die Schlüsselzahlen dürften nur innerbehördliche Bedeutung haben und sind für den eigentlichen Tatvorwurf irrelevant.
Die Tatzeit gibt jedoch Grund zum Nachdenken: 31.06.2005 bis 02.04.2005? Läuft die Zeit jetzt rückwärts?

0x Hilfreiche Antwort

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