Hallo,
ich habe heute eine Vorladung bekommen wegen einer Ermittlungssache = Computerbetrug (§263a StBG) - Soweit nicht unter Schlüsselzahlen 516300 oder 517900 Erfassen - vom 31.06.05 - 02.04.05.
Könnte mir vielleicht mal jemand sagen wo rum es da geht? Ich habe absolut keine Ahnung.
LG
§263a StGB
22. Dezember 2005
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Frage vom 22. Dezember 2005 | 14:28
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
§263a StGB
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2005 | 19:39
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1492x hilfreich)
Steht das mit den Schlüsselzahlen in der Ladung???
#2
Antwort vom 28. Dezember 2005 | 14:00
Von
Status: Schüler (446 Beiträge, 82x hilfreich)
Die Schlüsselzahlen dürften nur innerbehördliche Bedeutung haben und sind für den eigentlichen Tatvorwurf irrelevant.
Die Tatzeit gibt jedoch Grund zum Nachdenken: 31.06.2005 bis 02.04.2005? Läuft die Zeit jetzt rückwärts?
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