§29 BtMG Handel mit Cannabis

30. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Combichrist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
§29 BtMG Handel mit Cannabis

Guten Tag,

Person A hatte letzte Woche eine Hausdurchsuchung. Beschlagnahmt wurde folgendes:
- 340 Euro
- 2x Handys (iPhone 4S & iPhone 3GS)
- Netbook & PC Tower
- 1g Amphetamine
- 0,1g Marihuana
- 2x Digitalwaagen (SAUBER OHNE SPUREN)
- leere Tüten mit Amphetamine
- Viel Verpackungstüten
- Verpackungstüten mit Zahlen

Computer und Laptop ist via Truecrypt komplett verschlüsselt mit einem 50 stelligen Passwort.

Grund für die HD:
Person B wurde angezeigt wegen dem Erwerb von 2g.(Anderer Fall!)

Und bei der Kripo hat er dann den §31 genutzt und belastet Person A: in dem Zeitraum von Mitte 2012-jetzt verkauft zu haben insgesamt an Person B: knapp 1000 Euro.

Person A hat jegliche Aussage verweigert.

Auf den Handys sind evtl Bilder von dem Konsum von Amphetamine.

Fragen:
1. Was könnte Person A jetzt blühen meint ihr das schickt für eine Verurteilung?
2. Wann kriegt Person A die Handys & Computer zurück?
3. Person A hat vor 2-3 Wochen 400 Euro von seinem Bankkonto abgehoben was die 340 Euro erklären würde die beschlagnahmt wurden. Gibt es da die Chance es wiederzubekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Combichrist

-- Editiert Combichrist am 30.06.2013 18:07

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

1. Je nach Alter und Vorstrafen zwischen Jugendarrest+Sozialstunden und Haftstrafe.

Es kommt darauf an, wo man lebt, wie man bisher in Erscheinung getreten ist, was Person B so zu Protokoll gegeben hat, ob die Kripo bei ihren Ermittlungen eventuell mehr aufdeckt usw........

2.Vielleicht in 1-3 Jahren...

3. Es gibt eine Chance, aber da BtM gefunden wurde und Sie sicher bald auf einen "Deal" oder ähnliches aus sein werden, werden Sie höchstwahrscheinlich damit einverstanden sein, dass die 340€ der Staatskasse zu Gute kommen...



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#2
 Von 
Combichrist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorstrafen:
1x Erwerb von 1g Amphetamine
1x Erwerb von 2g Cannabis
1x Körperverletzung

Alter: 19
Bundesland: Hessen
Gut bezahlter Job, gutes Umfeld.

Zu 3: Was soll dieser Satz? Ich bin natürlich nicht damit einverstanden damit mein hart verdientes Geld abzugeben was KEIN Drogengeld ist?
Bezahle schließlich schon genug Steuern.

Mit freundlichen Grüßen
Combichrist


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-- Editiert Combichrist am 30.06.2013 18:28

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#3
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

3 Vorstrafen mit 19 Jahren...

Tja, wegen dem Geld musst Du Dich entscheiden.
Geht es Dir ums Prinzip oder möchtest Du möglichst unbeschadet aus der Nummer raus.

Ganz ehrlich, ob man mit dem "Drogengeld" seine Miete gezahlt hat und das "saubere" Geld von Oma gerade abgehoben hat, spielt keine Rolle.

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#4
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Thema Steuer würde ich an Deiner Stelle vermeiden.

Nicht das die Staatsanwaltschaft noch Umsatzsteuer von Dir einfordert.

;-)

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#5
 Von 
Combichrist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer sagt hier das ich jemals Drogen verkauft habe?

Es wird nur behauptet und Drogen wurden schließlich nicht gefunden.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

"- 1g Amphetamine
- 0,1g Marihuana
- 2x Digitalwaagen (SAUBER OHNE SPUREN)
- leere Tüten mit Amphetamine
- Viel Verpackungstüten
- Verpackungstüten mit Zahlen

Person B belastet Person A: in dem Zeitraum von Mitte 2012-jetzt verkauft zu haben insgesamt an Person B: knapp 1000 Euro."

Deine Worte...

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#7
 Von 
Combichrist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin Amphetamine Konsument.
Bei einem Gramm wird man mir wohl schlecht einen Handel vorwerfen können.

Person B kann aber auch nur Unsinn reden weil er mich nicht leiden kann und mich reinreiten will.



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#8
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Combichrist:

Weshalb sollte man Dir keinen Handel vorwerfen können?

Bist halt n cleveres Kerlchen, kein Dope daheim..

Aber Waagen und Verpackungsmaterial und dann noch Herr B....

Also entweder in Zukunft besser machen oder einfach lassen..

Konsument kann man ja bleiben...

Die 340 € als Lehrgeld abschreiben.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Warum sollte Herr B. Unsinn reden.

Du meinst, da könnte ja jeder kommen?
Ja genau, so ist es.

Aber in der Realität kommen Leute wie B. nicht einfach aus Bosheit (wird zumindest der Richter denken).

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#10
 Von 
Combichrist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In Deutschland muss man mir das aber erstmal beweisen, wenn es nur bei dieser einen Aussage bleibt steht es dann ja Aussage gegen Aussage, sehe ich das richtig?

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#11
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

leider nicht, "Aussage gegen Aussage" gibt es so nicht.
Herr B. ist glaubwürdiger als Du, da er sich mit seiner Aussage selbst belastet und Du nur versuchst Deinen Hals zu retten...!

Verstehst Du jetzt?

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#12
 Von 
Combichrist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich verstehe ;-)



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Ich bin natürlich nicht damit einverstanden damit mein hart verdientes Geld abzugeben was KEIN Drogengeld ist?

Nun, im Rahmen des Urteils wirst du wohl noch etwas mehr abgeben müssen als die 340 EUR.



quote:
In Deutschland muss man mir das aber erstmal beweisen, wenn es nur bei dieser einen Aussage bleibt steht es dann ja Aussage gegen Aussage, sehe ich das richtig?

Falsch.
Zum einen darf der Beschuldigte lügen das sich die Balken biegen, zum anderen ist alles ein Beweis was der Richter als Beweis ansieht.
Es sind auch schon Leute wegen Indizien verurteilt worden.



quote:
Computer und Laptop ist via Truecrypt komplett verschlüsselt mit einem 50 stelligen Passwort.

Solange man das Passwort dann nicht irgendwo auf den Geräten gespeichert hat oder unter der Tastatur klebt ...



quote:
2x Digitalwaagen (SAUBER OHNE SPUREN)

Nur weil man es nicht sieht, bedeutet das nicht, das da nichts ist ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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