Hallo,
Mein Anliegen ist ich wurde im Dezember zum dritten Mal beim ladendiebstahl erwischt. Ich habe vor 2 Tagen einen Brief von der Polizei erhalten und muss mich innerhalb von zwei Wochen äußern . Warenwert wurde nicht genannt aber vermutlich 60-70€.
Meine Situation ist kompliziert. Ich leide seit 6 Jahren an schwerer Magersucht mit bulimischem Subtyp was bedeutet ich habe hin und wieder riesige essanfälle für die ich große Mengen an Lebensmitteln brauche. Auch habe ich ein Problem mit Lebensmitteln 'horten' in extremen Mengen.
Mein bmi ist sehr niedrig (13 momentan) weshalb ich nie in der Lage war einen Beruf auszuüben und ich musste die Uni abbrechen vor ein paar Jahren. Bin 24 und komplett von meiner Mutter finanziell abhängig . Hab bereits versucht ALG zu beantragen allerdings wurde es abgelehnt sodass ich keinerlei Einkommen habe. Bereits Krankenhaus Aufenthalte in der Vergangenheit gehabt und versucht Therapeuten zu finden wurde jedoch wegen meinem riskanten Gewicht immer abgelehnt.
Auch schädlicher Gebrauch von Alkohol seit ein paar Jahren. (Erwähne das alles weil es vielleicht strafmildernd wirkt?)
Wie gesagt wurde ich bereits erwischt das erste Mal wurde es mit Verwarnung von der Richterin fallen gelassen und auf das 2. Urteil warte ich noch aber es müsste sehr bald kommen. Meine Frage ist was erwartet mich wahrscheinlich und was soll ich der Polizei schreiben / mich äußern? Soll ich mich überhaupt äußern oder macht es das vielleicht noch schlimmer? (letzten beiden Male war ich komplett ehrlich über meine Situation und hab auch alles zugegeben)
Soll ich vorschlagen Therapie zu machen um Strafe zu mildern?
Kann mir natürlich keinen Anwalt leisten und ohne Einkommen kann ich auch keine Strafe zahlen (zumindest nicht sofort) und körperlich bin ich auch nicht wirklich in der Verfassung für Arbeit als Strafe.
Möchte nur wissen was erwartet mich wahrscheinlich und wie sollte ich vorgehen?
Und ja ich weiß meine Situation entschuldigt das alles nicht und mein Selbsthass und meine Depressionen sind sehr viel schlimmer seit das alles passiert ist.
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen
Danke im vorraus
3. Ladendiebstahl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Jetzt erwartet Sie eine Geldstrafe, und wenn Sie die weder zahlen (ggf. in Raten) noch abarbeiten, erwartet Sie die Ersatzfreiheitsstrafe. Was irgendwelche Therapien anbelangt: Sind Sie denn überhaupt krankenversichert? Ohne Arbeit bzw. Leistungsbezug?
Zitatversucht Therapeuten zu finden wurde jedoch wegen meinem riskanten Gewicht immer abgelehnt. :
Man mag gar nicht glauben, das so eine schwachsinnige Begründung gleich mehrfach gegeben wurde, noch dazu von zugelassenen fachlich versierten Therapeuten.
ZitatSoll ich vorschlagen Therapie zu machen um Strafe zu mildern? :
Interesse eine Therapie zu machen um das ganze mal in den Griff zu bekommen hat man nicht?
Im übrigen man sollte nichts vorschlagen, was kontraproduktiv ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn schon nach dem 1. aufgeflogenen Diebstahl ein Gericht eingeschaltet war, dann hat man schon seinerzeit keinen Apfel gegen die Fressattacke mitgehen lassen, sondern etwas mehr, vorsichtig formuliert. Auch der Schadenswert, der jetzt angegeben war, spricht nicht unbedingt für die Befriedigung einer Heißhungerattacke.
Für mich stellt es sich so dar, dass hier eben kein Apfel geklaut wurde, sondern Sachen von erheblichem Wert. Man macht trotz ersten Gerichtsverfahren unbeeindruckt weiter. Und suhlt sich in seinen psychischen Defiziten. So läuft das weder bei Gericht, noch bei den Ermittlungsbehörden. Wenn man denn Stellung nimmt, dann bitte mit vernünftigen Argumenten, da habe ich hier noch nichts gelesen.
Und vielleicht mal ganz selbstkritisch überlegen, was man in dem Alter tun kann, um irgendwann mal erwachsen zu werden und für sich selbst zu sorgen.
wirdwerden
ZitatHab bereits versucht ALG zu beantragen allerdings wurde es abgelehnt sodass ich keinerlei Einkommen habe. :
Warum das? Dann entweder Widerspruch einlegen oder erneut beantragen, am besten bereits morgen oder zumindest noch nächste Woche, so dass der Antrag noch für diesen Monat gültig ist. "Irgendetwas" hat sich bei der Umstellung von Hartz-4 auf Bürgergeld bei den Regeln für unter 25-jährige meines Wissens geändert, möglich, dass sich hier etwas vereinfacht hat.
Eventuell kann man ja ein neues Thema im Bereich "Sozialrecht" erstellen, bzw. Beratungsstellen gibt es ja notfalls auch, daher sich auch bei einer Ablehung nicht einfach "abwimmeln" lassen. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Therapeuten-Suche.
Die Klauerei ist eine Sache, das sollte man bleiben lassen, denn irgendwann wird es sonst recht teuer. Allerdings geht es ohne Arbeit oder Geldleistungen irgendwann nicht weiter, bzw. das nimmt kein gutes Ende. Daher bitte dringend um Hilfe bemühen.
Zitat(letzten beiden Male war ich komplett ehrlich über meine Situation und hab auch alles zugegeben) :
Der Sachverhalt scheint ja klar zu sein, daher würde ich auch das in diesem Fall für die sinnvollste Lösung halten.
Moment mal..
Nein, muss man nicht.ZitatIch habe vor 2 Tagen einen Brief von der Polizei erhalten und muss mich innerhalb von zwei Wochen äußern . :
Zum Verständnis der Forenkollegen: bei einer jungen Frau von 1,60m sprechen wir da von einem Gewicht um die 35kg.ZitatMein bmi ist sehr niedrig (13 momentan) :
Das klingt zutiefst paradox.ZitatBereits Krankenhaus Aufenthalte in der Vergangenheit gehabt und versucht Therapeuten zu finden wurde jedoch wegen meinem riskanten Gewicht immer abgelehnt. :
Nein, die Therapie beginnt man bitte noch gestern, um sein eigenes Leben zu retten!ZitatSoll ich vorschlagen Therapie zu machen um Strafe zu mildern? :
Es geht hier um mehrere Ebenen. Alle o.a. Punkte wurden angeführt, um eine möglichst geringe Strafe zu erwarten. Das ist m.E. der völlig falsche Weg. Es dürfte nach den bisherigen Schilderungen überhaupt nicht interessieren ob man (im ungünstigsten Falle) zu 15 TS verurteilt wird, bei denen die Mutter hilft, die man in Raten abzahlt oder für die man zwei Wochen (bei ganz guter Ernährung) in der JVA absitzt.ZitatUnd ja ich weiß meine Situation entschuldigt das alles nicht und mein Selbsthass und meine Depressionen sind sehr viel schlimmer seit das alles passiert ist. :
Viele hier im Forum (mit einigen tausche ich auch PN aus) haben eine gewisse, stets bemerkenswerte Lebensgeschichte hinter sich. Es wurden bereits Depressionen genannt (willkommen im Club!), die meisten haben aber den Mut aufgebracht, nicht etwa die Zeit irgendwie zu "überstehen" (denn das geht so nicht!), sondern um Hilfe zu bitten. Und diesen Mut, allem voran die Ansicht, würde ich auch von der TEin verlangen.
1. Jedwedes Leugnen ablegen und zur Einsicht gelangen, dass man durch Hilfe ein besseres Leben führen kann.
2. Hilfe einfordern (sowohl für Behördengänge als auch Therapieangebote).
3. Therapie (in diesem erheblichen Fall am besten stationär) wahr- und ernst nehmen.
3.1 Bulimie, Magersucht, Hamsterei, Diebstähle bedingen sich gegenseitig. Sie sind kein Alien! Es gibt zahlreiche Einrichtungen, die sich tagtäglich um diese Komplexe erfolgreich kümmern.
4. Obiges ist Voraussetzung, um das Leben in den Griff zu bekommen und genießen zu können wie es einem zusteht.
5. Irgendwann kümmert man sich um Strafverfahren und Hauptverhandlung, wo man genau das Geschilderte in Verbindung mit der obigen Einsicht vorbringen kann.
6. Alles wird gut.
Energischer Widerspruch, @Deus ..... Nichts wird gut, wenn man so weiter macht wie bisher, und seine Erkrankung als Alibi für kriminelle Handlungen nutzt und ansonsten alles tut, um den Zustand ja nicht zu ändern. Und, wir haben hier keinen Apfeldieb, der seinen plötzlichen Fressattacken gegensteuert. Schau doch mal, wie hoch der Schaden jeweils ist. Wie viele Äpfel bekommt man für 80-150 € ?
wirdwerden
Mit welcher Begründung? Arbeitslosengeld EINS von der Agentur für Arbeit bekommt nur, wer in der Vergangenheit an mindestens 360 Tagen versicherungspflichtig gewesen ist. Das bedeutet grundsätzlich, dass man 360 Tage lang (nicht unbedingt am Stück) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist. Unter Umständen kann aber auch der Bzug von Krankengeld usw. anerkannt werden. Melden SIe sich ggf. erneut arbeitslos und weisen Sie auf die Anwendung von § 145 SGB III hin.Zitat:Bin 24 und komplett von meiner Mutter finanziell abhängig . Hab bereits versucht ALG zu beantragen allerdings wurde es abgelehnt sodass ich keinerlei Einkommen habe.
Ansonsten kommt ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter in Betracht. Oder Sie beantragen bei Ihrer Stadtverwaltung Leistungen nach dem SGB XII. Wohnen Sie bei Ihrer Mutter? Bezieht Ihre Mutter für Sie Kindergeld?
Das gilt für niedergelassene Psychotherapeuten, oder? Sind Sie in Behandlung bei einem Psychiater? Dieser kann Sie auch über die nächsten Schritte und Behandlungsmöglichkeiten informieren. Begeben Sie sich ansonsten wenigstens in Behandlung bei Ihrem Hausarzt.Zitat:Bereits Krankenhaus Aufenthalte in der Vergangenheit gehabt und versucht Therapeuten zu finden wurde jedoch wegen meinem riskanten Gewicht immer abgelehnt.
Dieser Tathintergrund kann die zu erwartende Strafe reduzieren. Möglicherweise ergibt sich hieraus auch, dass Sie nur in verminderter Weise schuldfähig sind. Oder sogar, dass Sie überhaupt nicht schuldfähig sind.Zitat:Ich leide seit 6 Jahren an schwerer Magersucht mit bulimischem Subtyp was bedeutet ich habe hin und wieder riesige essanfälle für die ich große Mengen an Lebensmitteln brauche. Auch habe ich ein Problem mit Lebensmitteln 'horten' in extremen Mengen.
Ein Problem besteht darin, dass weder die Staatsanwaltschaft (die die Akte von der Polizei erhalten wird) noch (im Falle einer Anklage) das Amtsgericht diese Besonderheiten besonders gut einschätzen kann. In Betracht kommt, dass ein Sachverständiger (Arzt oder Psychologe) damit beauftragt wird, Ihre Schuldfähigkeit zu prüfen. Bei einem so vergleichsweise geringfügigen Delikt würde ich das eher nicht erwarten.
Die andere Möglichkeit besteht darin, dass Sie geeignete Unterlagen zusammenstellen, die besonders kurz und prägnant wiedergeben, welche Diagnosen gesichert sind, wie sich diese Erkrankungen (im Allgemeinen und konkret bei Ihnen) auf den Alltag auswirkt und welcher Zusammenhang mit dem versuchten Diebstahl bestehen könnte. Diese Unterlagen könnten Sie dann einer schriftlichen Stellungnahme beifügen oder im Fall der Fälle bei einer mündlichen Verhandlung vorlegen.
Ebenso sollten Sie dokumentieren, welche Behandlungsversuche Sie unternommen haben und welche Sie konkret beabsichtigen/wünschen.
Allenfalls eine geringe Geldstrafe. Vielleicht wird das Verfahren auch eingestellt. Wie hoch war der Beutewert denn bei den anderen beiden Fällen? Wann haben diese Fälle sich jeweils ereignet?Zitat:Möchte nur wissen was erwartet mich wahrscheinlich
Sie sollten sich auf das Hauptproblem konzentrieren: Essstörung. Und dabei sollten Sie sich insbesondere nicht von Fremden verunsichern lassen, die keine Ahnung haben.Zitat:wie sollte ich vorgehen?
Das ist so aber üblich.Zitat:Das klingt zutiefst paradox.
Sie benutzt die Erkrankung nicht als "Alibi". Die erläutert Hintergrund der Tat das Tatmotiv. Und schildert dabei etwas, was die Vorwerfbarkeit zumindest reudziert, wenn nicht sogar ganz ausschließt.Zitat:Erkrankung als Alibi für kriminelle Handlungen nutzt
Tut sie das? Für mich klingt es eher so, als würde sie den Zustand sehr gerne ändern. Die meisten Betroffenen einer Essstörung wollen das. Die Essstörung macht das Leben im Alltag nicht gerade angenehm. Und in gesundheitlicher Hinsicht drohen weitaus schwerwiegendere Folgen als eine geringfügige Geldstrafe wegen eines (vermutlich sowieso nicht besonders geschickten) versuchten Ladendiebstahls von Lebensmitteln.Zitat:alles tut, um den Zustand ja nicht zu ändern.
Diese Formulierung zeigt, dass Sie keine Vorstellung von der Bedeutung einer Essstörung haben. Natürlich hat die Betroffene nicht nur versucht, einen Apfel zu stehlen. Das (!) wäre für einen Essanfall auch überaus unüblich und unnütz. Dasselbe gilt für das genannte Horten von Lebensmitteln. Gerade dann, wenn ein Betroffener einer Esstörung wirklich nur einen Apfel stehlen würde, müsste man den Zusammenhang zwischen Tat und Erkrankung anzweifeln. In unserem Fall hier aber scheint die Betroffene sich völlig im Rahmen des Üblichen zu bewegen.Zitat:Apfeldieb, der seinen plötzlichen Fressattacken gegensteuert.
DeusEx u. Zuckerberg: Volle Zustimmung...
Wenn jemand doch offensichtlich solche schwerwiegenden Probleme hat, sowohl physisch als auch psychisch, dann finde ich solche Kommentare gegenüber der Fragestellerin wie "sie würde sich in ihren psychischen Problemen suhlen" doch mehr als unsachlich, sowas muss doch nicht sein.
Zudem auch noch mal von mir den Apell an die Fragestellerin, sich dringend Hilfe zu suchen. Das eine Problem (kein Geld) bedingt bzw. verstärkt auch die anderen. Das Amt soll Ihnen Geld gefälligst überwiesen, genau für solche Fälle wir Ihren gibt es ja die Arbeitslosenversicherung. Zeitgleich sollte man sich um eine Therapie bemühen und dann hoffe ich, dass man irgendwann wieder arbeitsfähig wird, aber eins nach dem anderen.
genau für solche Fälle wir Ihren gibt es ja die Arbeitslosenversicherung. Nein, die haben wir für Leute, die da auch eingezahlt haben - Anspruch besteht hier allenfalls auf Bürgergeld oder, bei fehlender Arbeitsfähigkeit, auf Grundsicherung.
Aber das ist doch (wenn auch etwas freundlicher) genau das, was ich bereits schrieb!ZitatNichts wird gut, wenn man so weiter macht wie bisher, und seine Erkrankung als Alibi für kriminelle Handlungen nutzt und ansonsten alles tut, um den Zustand ja nicht zu ändern. :
Ich werde nach den bisherigen Schilderungen einer gut 30kg leichten Magersüchtigen hier doch nicht schreiben, dass es verwerflich sei, Ladendiebstähle zu begehen, weil sie ausreichend Konservendosen hamstern möchte, um kurz vor dem Hungertod noch etwas zu essen zu haben. Das weiß sie doch selbst! Und deshalb fokussiert sich meine Antwort eben auch gar nicht darauf wie gering die mögliche Strafe ausfallen mag, sondern welchen Weg man bitte dringlichst beschreiten möge, um einem glücklichen und strafffreien Leben näherzukommen. Ich denke, das dürfte doch legitim sein.
Es gibt Fallkonstellationen, die wir hier doch relativ selten haben und diese hier gehört definitiv dazu. Die fiktive Person marschiert geradewegs dem Exitus entgegen und stellt mit ihrer Frage (was nach meiner bescheidenen Erfahrung typisch ist) eine Nebensächlichkeit abseits des existentiellen Problems in den Vordergrund. Und daher bestehe ich darauf, dass man sich meinen Eingangskommentar zu Herzen nehmen möge.
ZitatWie gesagt wurde ich bereits erwischt das erste Mal wurde es mit Verwarnung von der Richterin fallen gelassen und auf das 2. Urteil warte ich noch aber es müsste sehr bald kommen. Meine Frage ist was erwartet mich wahrscheinlich und was soll ich der Polizei schreiben / mich äußern? Soll ich mich überhaupt äußern oder macht es das vielleicht noch schlimmer? (letzten beiden Male war ich komplett ehrlich über meine Situation und hab auch alles zugegeben) :
Bemühe dich selbst um einen Platz in einer Klinik, in der man deine Eßstörung behandeln kann, dann sieht der Richter auch, dass du bereit bist, wirklich etwas an deiner Situation zu ändern. In deinem Fall wäre es auch möglich, wegen deiner Krankheit verminderte Schuldfähigkeit geltend zu machen, dazu lässt du dich am besten von einem Anwalt beraten. Ich muss auch als Angeklagte vor Gericht, und habe mir das Geld für die Anwälting einen ganzen Monat lang zusammengespart, leih dir notfalls was von Freunden oder Verwandten. Das Geld war gut investiert, sie hat bei mir Pflichtverteidigung beantragt und ein Gutachten für verminderte Schuldfähigkeit. Wegen deiner Krankheit wäre in deinem Fall wohl auch so ein Gutachten sinnvoll, dann bekommst du höchstens eine Geldstrafe, oder das Verfahren wird gegen die Auflage, eine Therapie in einer Klinik zu machen, einzustellen.
Ich muss auch als Angeklagte vor Gericht, und habe mir das Geld für die Anwälting einen ganzen Monat lang zusammengespart Bei Ihnen mag der ja auch nützlich sein - die TE hier braucht aber keinen Anwalt.
Wegen deiner Krankheit wäre in deinem Fall wohl auch so ein Gutachten sinnvoll Welches tausende Euro kostet und die Prozesskosten der TE dann so richtig in die Höhe treibt? Bei einem nicht sonderlich großen Ladendiebstahl? Seltsamer Ratschlag...
dann bekommst du höchstens eine Geldstrafe Mehr bekommt sie ohnehin nicht, wie ich oben schon schrieb.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten