Hallo!!Undzwar bin ich vorbestraft wegen überwiegend verkehrsdelikte unter drogeneinfluss!!!Ich habe 2 Bewährungen von 2 verschiedenen gerichten!!!Und dies jahr im april wurde ich beim spazieren von der polizei überprüft,und bei mir wurden 1 gramm Mariuhana gefunden!!Ich hatte vorgestern gerichtsverhandlung,und ich wurde deswegen für 3 monate ohne bewährung verurteilt!!!Mir wurde auch ein pflichtverteidiger zugestellt!!Und mein anwalt sagt das meine bewährung auch noch wiederrufen wird!!Und alles in allem müsste ich dann knapp 26 monate absitzen wegen 1 GRAMM GRAS!!!:( wer kann mir helfen und einpaar tipss geben???Was könnte ich machen und das die mich wegen ein gramm einsperren:(
3 MONATE GEFÄNGNIS WEGEN 1 GRAMM MARIHUANA
tja, was soll man da noch sagen?
Sie hatten oft genug die Möglichkeit, sich zu bessern.
Und sie haben es immernoch nicht verstanden.
Sie kommen keine 3 Monate (oder 26) in den Knast wegen ein Gramm Gras
Sondern wegen einer ganzen Reihe von Verstößen, aus denen Sie nichts gelernt haben.
Wieso sollte man da nochmal Bewährung geben, wenn Sie schon so oft gezeigt haben, das Sie sich nicht bessern wollen?
Tja, und das man Bewährungen auch widerrufen kann, das ist Ihnen ja bekannt.
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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."
Sie könnten natürlich Berufung einlegen und sich die theoretische Möglichkeit einer Geldstrafe in der Berufungsverhandlung offenhalten. Wenn Sie aber tatsächlich wegen Verkehrsdelikten unter Drogeneinfluß schon zwei Bewährungen laufen haben, dürfte das gegen einen Bewährungswiderruf auch nicht mehr helfen.
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@killa24
ich misch mich hier im strafrecht eher selten ein, aber hier muß es mal sein
HALLO, erde an @killa
deine wahrnehmung ist total verdreht, du glaubst echt was du sagst? wie dir ein vorredner schon schrieb, du wirst nicht sitzen nicht wegen 1 gram...sondern weil du es offensichtlich nicht verstehst.
bewährung heißt sich bewähren, zeigen, dass man nicht kriminell ist, sondern lernfähig. nun mußt du lernen auf die harte tour
sunbee
Die verhängte Freiheitsstrafe von drei Monaten deutet auch darauf hin, dass der Richter der Ansicht war, dass ein solches Strafmaß zur Einwirkung auf den Täter notwendig ist. Denn ansonsten hätte der Richter wohl gemäß §47 StGB
eine Geldstrafe verhängen müssen
:
quote:<hr size=1 noshade>
§47 StGB
(1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
(2) Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerläßlich ist. Droht das Gesetz ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe an, so bestimmt sich das Mindestmaß der Geldstrafe in den Fällen des Satzes 1 nach dem Mindestmaß der angedrohten Freiheitsstrafe; dabei entsprechen dreißig Tagessätze einem Monat Freiheitsstrafe. <hr size=1 noshade>
@ killa24
Bewährung bedeutet, daß dem Täter die möglichkeit gegeben wird, sich zu BEWÄHREN. Sie haben sich aber eben nicht bewährt und daher müssen Sie die Strafe absitzen, das ist doch eigentlich ganz logisch!
Bewährung bedeutet auch, daß das gericht davon ausgeht, daß dem Täter alleine die Verurteilung an sich so als Warnung dient, daß er auch ohne Vollzug der Strafe sich zukünftig straffrei verhalten wird. Meinen Sie wirklich, man kann das über Sie sagen? War die Verurteilung an sich auch ohne Vollstreckung erfolgreich? Offensichtlich nicht.
Gruß Justice
Wie und in welchem Zusammenhang wurden denn die 1 Gramm gefunden?
Man wird ja nicht einfach von der Polizei durchsucht.
Das spielt doch keine Rolle, oder? Also ich bin irgendwie auch der Meinung: Er hat Bewährung bekommen, 2 mal wenn ich richtig gelesen habe, irgendwo muss einem doch dann auch mal klar sein, das jetzt schluss ist????
Er wusaste schliesslich ganz genau, das Gras illegal ist ( über sinn und unsinn mag ich hier nicht disskutieren....)
Sogar Schwerverbrecher lassen sich in ihrer Bewährungszeit nix zu schulde kommen....
ich drücks mal freundlich aus, ich bin der Meinung, das ab ner gewissen Grenze son "ungeschicktes Verhalten " bestraft werden muss.
Gruss
Ich halte es schon für nicht unerheblich, ob die Beweise zulässig oder unzulässig erworben wurden. Eventuell besteht dann ein Beweisverwertungsverbot.
Es macht auch einen Unterschied, wenn die Verurteilungen wegen Drogen am Steuer erfolgten, nunmehr aber "nur" Drogen aufgefunden werden ohne Bezug auf den Straßenverkehr.
Wieso sollte das einen Unterschied machen, abgesehen davon, daß im Strassenverkehr noch zusätzliche Paragraphen Anwendung finden?
Er ist wegen Drogendelikten einschlägig vorbestraft und hat Bewährung. Er kann die Finger immernoch nicht von Drogen lassen, fällt erneut auf und muß jetzt sitzen. Punkt.
Inwieweit sollen die Drogen denn in unzulässiger Weise gefunden worden sein?? Der Threadautor hat für diese these eigentlich keinen Anlaß gegeben.
Gruß Justice
@justice005:
Ich denke, das macht durchaus einen Unterschied. In letzterem Fall geht es einzig und allein um Besitz während die zusätzlichen Paragraphen für den Straßenverkehr sich auf Nachwirkungen des an sich straffreien Konsums beziehen. Besitz und Konsum hängen im allgemeinen wohl sicherlich miteinander zusammen, auch wenn weder notwendig der Stoff dem Konsumenten gehören, noch ein Dealer selbst konsumieren muss. Aber wie auch immer:
1. Der Richter sah sich offenbar durch den Angeklagten genötigt, hier eine kurze Freiheitsstrafe im Ausnahmefall zu verhängen. Das läßt sich vielleicht in einer Berufung noch korrigieren.
2. Der Straftäter auf Bewährung hat belegt, dass die Hoffnung, er würde sich die Verurteilung als Warnung dienen lassen und auf weitere Straftaten verzichten, nicht allzu berechtigt zu sein scheint. Und erschwerend dürfte hier schon sein, dass es wieder um Drogen geht. Und unter diesen Umständen ist es mehr als fraglich, ob verschärfte Bewährungsbedingungen genügen.
@justice005,
Es ist richtig, dass der Verfasser nichts über die Unzulässigkeit der Durchsuchung geschrieben hat.
Er hat aber auch nichts erwähnt, dass eine Durchsuchung rechtmäßig erscheinen lässt.
Er hat somit keinen Grund für die Durchsuchung mitgeteilt.
Ohne ausreichenden Grund ist eine Durchsuchung unzulässig.
Es müssen also Gründe vorhanden sein, die eine Durchsuchung rechtfertigen und nicht Gründe vorhanden sein, die eine Durchsuchung verbieten. Und um diese Gründe geht es mir.
Und jetzt?
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