3 Prozesse was ist mit Auswandern?

30. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.02.2014 08:37:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Prozesse was ist mit Auswandern?

Hallo,

ich erzähle kurz meine Geschichte.

Ich bin vor 5 jahren von baden-Württemberg nach bayern gezogen im alter von 15 jahren, hier habe ich sofort die falschen leute kennen gelernt. Ich schiebe jetzt nicht alles auf diese, doch diese waren ein wirklich schlechter Umgang für mich so das ich 6 mal nach dem JUGENDSTRAFRECHT verurteilt wurde

- 1x Betrug in 3 Fällen = 100 Euro Strafe + 20 Sozialstunden

- 1x Schwere Körperverletzung = 1 Woche Jugendarrest + 100 Sozialstunden (jedoch ehrlicher weise uine unberechtigte verurteilung, hatte keinen anwalt)

- 1x Körperverletzung = Freispruch

- 1x Ausspähen von Daten = 800 Euro Strafe

- 2x BTMG Einnahme und Handel = 1 Woche Jugendarest + 120 Sozialstunden.

Ich habe meine Strafgelder ordentlich und sofort am gleichen tag der Verhantlung überwiesen und meine Sozialstunden sofort nach meiner Arbeit abgeleistet. Jetzt habe ich noch 3 weitere Fälle

- 1x eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung, wo ich jedoch gute Beweise für meine Unschuld habe. Es wurde ein Klagepunkt auf 100000Eur vom gegner beantragt.

- 1x Vermutliche Falschaussage wegen einem der oben genannten Fälle in sachen BTMG

- 1x Geldvorderung von 790 EUR, was aber noch nicht wirklich geklärt ist, da ich die Ware die ich über Ebay verkauft habe, ordentlich verkauft habe und die Käuferin tatsachen verdreht und die Ware nichtmehr haben will.


Jetzt meine Frage.

Ich habe vor mit einem Kollegen, seiner Freundin, meiner Freundin und meiner wenigkeit nach Holland zu ziehen, es könnte aber auch die Schweiz darauß werden, wir hätten alle 4 in beiden Städten eine feste Arbeit. Am 1. Februar fahren wir nach Holland um Wohnungen anzusehen, da uns die letzten 3 tage nicht gerreicht haben. Ich möchte nicht länger in Deutschland bleiben, da ich mich von dem Staat in vielen Fällen verarscht fühle (nicht wegen meinen Straftaten, dazu stehe ich), vor allem dieser ort in Bayern (nähe Coburg) ist nichts für mich, obwohl ich 20 ahre alt bin.

Was würde mit den Verfahren passieren, wenn ich jetzt ins Ausland ziehen würde?, dürfte ich das denn so einfach?, ich habe für 1 der 3 offenen Fälle eine Ladung bekommen, die jedoch 900km weiter weg stattfinden soll und ich hier aber nocheinmal bescheid bekomme, die anderen 2 liegend em gericht nur vor, jedoch habe ich hier noch keine Termine.

Derzeit betreue ich hier am Wochenende von meiner Freundin Ihren schwer behinderten Bruder, kümmere mich sehr sehr streng nach Arbeit, mache viel Sport, etc.

Ich will vor den Strafen natürlich nicht weglaufen, jedoch finde ich in Deutschland keine Arbeit und will deshalb dieses land verlassen und mit meinen 20 jungen jahren ein neues Leben anfangen.

Durch meine Freundin die ich seit 1 Jahr habe, bin ich total befreit von allen Drogen, ein friedfertiger Mensch und kümmere mich wirklich um Sie.

Könnte mir hier eventuell jemand weieterhelfen?

VIELEN VIELEN DANK

Grüße

Patrick

-- Editiert von r00r am 30.01.2007 22:16:09

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

In Holland sehe ich eher keine Probleme, bei der Schweiz wirst Du evtl. Probleme bekommen. Dies würde ich allerdings eher als zweitrangig einstufen. Glaubst du wirklich, daß es im Ausland leichter wird eine Arbeit zu finden? Wenn Du hier mit 20 schon Probleme hast, was glaubst Du wie ungeheuer schwierig es dann erst im Ausland wird? An Deiner Stelle würde ich mir das sehr gut überlegen.

Bzgl. Deiner Straftaten, würde ich mir auch keine großen Hoffnungen machen, hier einfach so davon zu kommen, auch wenn Du im Ausland lebst, mußt Du Dich hier für Deine Taten verantworten. Und je nachdem wie das Gericht die Sachen wertet, kann es Dir passieren, daß Du eines Tages verhaftet wirst, und nach Deutschland überstellt wirst, damit man Dir den Prozess machen kann.

Mein Rat, warte ab, bis Deine Strafsachen erledigt sind. Versuche in Deutschland eine Ausbildung zu machen, sofern noch nicht geschehen. Ansonsten jede zumutbare Arbeit annehmen, notfalls auch über Zeitarbeitsfirmen. Klar bezahlen die nicht so gut, aber wenn Du erst mal Berufserfahrung hast, ergibt sich der Rest dann meist von selbst. Du mußt aber auch was dafür tun.

Allerdings will ich Dir ganz ehrlich sagen, daß ich auf Grund Deiner Drogenerfahrungen eher das Gefühl habe, daß Du nur nach Holland willst, um dort ungestört zu kiffen. Damit würdest Du Deine Probleme aber auch nicht lösen. Nur meine persönliche Einschätzung!

gruß
avalon 2006

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.02.2014 08:37:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Ich habe Bäcker und Konditor schon gerlernt, dannach war ich bei 2 IT-Firmen um auszuhelfen, dannach bei 2 zeitarbeitsfirmen die mir gekündigt haben, da es keine Aufträge gibt, derzeit schlage ich mich als selbständiger mediendesigner durch.

Ich gehe keinesweges nach Holland, wegend em kiffen, da meine Freundin strickt dagegen ist und sonst auch weg wäre, das wäre ein Untergang für mich.
Ich hätte in NL so wie i Ch schon FESTE Arbeit und eine Wohnung müsste mich nur für eines der beiden Länder entscheiden,d as wäre kein Problem. Das Ausland hat einfach mehr Arbeit für hart arbeitende deutsche

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Prinzipiell ist es -wie avalon schon sagte- vo Gesetz her kein Problem nach Holland zu gehen. Problematisch könnte es werden, wenn z.B. eine Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängt wird. In dem Fall bekommt man, wenn man noch jünger als 27 ist, in aller Regel einen Bewährungshelfer beigeordnet, zu dem man regelmäßig Kontakt halten muß - und das halt nicht nur telefonisch. In dem Fall könnte man nur das Gericht bitten, auf die Unterstellung unter die Bewährungshilfe zu verzichten. Ob es es macht, ist die andere Frage. Ebenso müßte das Gericht natürl. darauf verzichten z.B. eine Weisung nach § 56c(2)1 StGB zu erteilen, die sich z.B. auf den Ort der Wohnsitznahme bezieht, denn theo. könnte das Gericht auch im Rahmen einer Bewährung anordnen, daß ein Wohnsitz in Deutschlanfd zu nehmen ist, bzw. der ständige Aufenthalt in D stattzufinden hat.

PS:

Rein interessenhalber:

quote:<hr size=1 noshade>...vor allem dieser ort in Bayern (nähe Coburg) ist nichts für mich, [...] ich habe für 1 der 3 offenen Fälle eine Ladung bekommen, die jedoch 900km weiter weg stattfinden soll... <hr size=1 noshade>


Welcher deutsche Ort liegt denn 900 KM von Coburg entfernt? Wenn man die weiteste Entfernung von Coburg nimmt, also Richtung Norden, würde man nach 'bereits' ca. 650 KM auf die dänische Grenze treffen...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 31.01.2007 07:10:51

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.02.2014 08:37:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Also mein Kollege der mit nach Holland ziehen wird, der hat 3 jahre auf bewährung, er ist dannach auch ins Ausland (Spanien) und musste sich laut Gesetz so sagte es der Richter nicht in Deutschland melden, solange er in Spanien gemeldet ist. Die Bewährung würde stillschweigend weiterlaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:

- 1x Vermutliche Falschaussage wegen einem der oben genannten Fälle in sachen BTMG

Da man als Angeklagter, soweit man keinen Dritten zu Unrecht belastet, straflos lügen darf, würde mich schon interessieren, wie das zustande kommt. Mußtest du in einer Verhandlung gegen jemand anderen (vielleicht auch nach deiner Verurteilung) als Zeuge aussagen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist eine gute Frage ! Irgendwas klingt da nicht nachvollziehbar. Auch der Tatbestand der 'vermutlichen' Falschaussage ist mir unbekannt. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.02.2014 08:37:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich wurde als Zeuge geladen und sollte gegen den Angeklagten aussagen

Richter: (hat mich nicht beleert) Sie kennen Ihre Rechten und Pflichten
Ich: Geschwiegen
Richter: stimmen die Anschuldigungen gegen herrn... (ich kannte die anschuldigungen nicht, da ich mit diesem kerl nichts zu tun habe und hatte) Ich sagte, ich kann dazu nichts sagen
Richter: Wissen Sie sonst etwas über Herrn ...
Ich: nö nichts

Richter: Frau Statsanwältin haben Sie fragen:
Staatanwältin: nö
Richter: Tschüss

das war eine Sache von 5 Minuten, jetzt kommt ich hätte Falsch ausgesagt.

Hierzu nehme ich mir jedoch einen Anwalt genauso wie in der Urheberrechtssache, meine Akte wurde angefordert...

Ich hoffe doch ich komme hier wieder heraus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

hallo,

du kannst ruhig umziehen, du musst nur dem gericht deine neue anschrift mitteilen, und das du dort erreichbar bist, und auch jeder ladung nach deutschland folgen wirst.

wenn du das nicht tust, wird sehr wahrscheinlich haftbefehl erlassen, da man von ausgeht, das du dich vor den verhandlungen drücken willst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.02.2014 08:37:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also könnte man auch direkt in Deutschland bleiben?, ich werde das ganze noch einmal mit meinem Anwalt durchquatschen und hoffe es gibt eine möglichkeit.

Ich bedanke mich bei Euch\Dir\Ihnen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hi, wenn ich Dein letztes post richtig deute, willst Du entgegen Deinen ersten Behauptungen nicht wegen der Arbeit ins Ausland, sondern nur, weil Du die Hosen gestrichen voll hast, und Dich Deiner Strafe entziehen willst.

Wenn Du hier schon postest, solltest Du auch mit offenen Karten spielen. Sei nächstes mal ehrlicher, sonnst kann es sein, daß hier keiner mehr Lust hat auf Deine Fragen zu antworten.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.02.2014 08:37:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


nein da wurde etwas falsch verstanden,
klar würde ich vorwiegend wegen der Arbeit ins Ausland wollen, ich habe meinen letzten Posting eher auf die Antworten andere bezogen, da diese meinten, ich hätte dann Pflicht nach Deutschland zu gehen wegen den Straftaten, etc.

Ich hatte leider noch keinen Anwaltstermin.
Ich bittte um Entschuldigung, wenn Ihr mich falsch verstanden habt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.702 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.