30 Jahre Ladendiebstahl über 50 Euro

8. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Samson666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
30 Jahre Ladendiebstahl über 50 Euro

Ich 30 Jahre wurde heute bei meinem ersten Ladendiebstahl erwischt.
Ich wollte eine Skibrille für 60 Euro mitgehen lassen, da es mich aufgeregt hat, für ein Stück Plastik mit Gummi und zwei Scheiben so viel Geld auf den Tisch zu legen. Man hat mir Hausverbot erteilt und bekomme eine Strafanzeige. Mit dem Hausverbot kann ich leben, nur wie hoch wird die Geldstrafe ausfallen, die nun auf mich zukommt? Habe die Ausführungen zum Thema Ladendiebstahl gelesen, aber es wird nichts über die Höhe der zu erwartenden Geldstrafe erwähnt. Mein Wohnsitz ist in Hessen und habe keinerlei Vorstrafen.
Ich bedanke mich für Antworten im voraus.

Gruss Samson666

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.06.2013 12:12:26
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Du hast mit einem Ladendiebstahl gegen §242 StGB verstoßen, hier einmal der Text:
>(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.<

Da du zum erstenmal geklaut hast, wirst du wohl mit einer Geldstrafe rechnen müssen.

Gruss,
Daniel Beuker

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#2
 Von 
Samson666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich rechne ja auch schon mit einer Geldstrafe, nur wie hoch kann diese schlimstenfalls ausfallen?
100 oder 3000 Euro?
Habe weder Erfahrung noch Ahnung mit solch einer Sache.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

DIe Gesetze für Ladendiebstahl sind in den letzten Tagen drastisch verschärft worden... muss mal nachschauen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Samson666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Gesetze "drastisch verschärft" hört sich ja nicht so viel versprechend an.
Hätte ich die Wahl zwischen z.B. 500 Euro Geldstrafe oder 3 Tage Gefängnis, würde ich lieber paar Tage Urlaub nehmen und in den Knast gehen.
Geht das überhaupt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
ich meine zu Glauben, dass Rechtsanwalt (RA) Sevriens eher "Probleme" mit der Darstellung deiner Tat hat. Ich wurde ebenfalls wegen Ladendiebstahls angezeigt, und muss einfach sagen, dass es eine ganz dumme Aktion war, die sicher diskussionswürdig ist, weshalb jemand, der über 30 verheiratet mit Kind, und auch keine finazielle Not vohanden war, eine bisher bestandene Hemmschwelle überschritten hat. Sicher nicht weil ich der Ansicht bin, dass der Pullover zu teuer war, ich würde auch bei einem Gefängniswochenende nicht von Urlaub sprechen.
allerdings glaube ich auch nicht wirklich, dass die gesetzte in den letzten Tagen verschärft wurden sind. ich denke das hätte ich über die Presse mitbekommen.
Zur Geldstrafr soviel, Dass ganze wird nach Tagessätzen berechnet
Dein Nettoeinkommen geteilt durch dreizig, dann mal den Tagesätzen also mal 10 20 30 40. Unter 90 Tagessätzen gibt es kein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugniss, aber in das Bundeszentralregister. Wie ich seit dem Fall "Effenberg " weiss, ist der Höchssatz 5000 euro für die Berechnungsgrundlage. der hatte nämlich 20 Tagesätze, kannst du dir also selbst ausrechnen. Ich grossen und ganzen geht es hier in dem Forum aber mehr darum Leute zu helfen, die einen Fehler gemacht haben, den aber bereuen und sich dem ganzen stellen(ist mein Eindruck, kann man drüber streiten) Überleg also bitte ob es die richtige Art ist zu schreiben "das war viel zu teuer, sehe ich nicht ein" wenn das zu moralisch ist, geh zum Anwalt, mein Beratungsgespräch hat 25 gekostet.

Gruss
rq

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend "RQ",

Ihr Beitrag hat mir gefallen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Frukki
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo RQ,
könntest Du mir bitte sagen, wo eine Beratung 25.- kostet??
Ich habe schon an einige Anwälte geschrieben, aber entweder antworten sie nicht, oder kostet das 50 und mehr!
Vielen Dank,
F.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ein einmaliges (erst-)beratungsgespräch kannst Du schon für 10,-€ bekommen. Per Beratungshilfe. Die kannst Du beim Amtsgericht beantragen (wird unter den gleichen finanziellen Voraussetzungen wie Prozesskostenhilfe im Zivilrecht gewährt) Du bekommst dann einen Beratungsschein und zahlst 10,-€ selber dazu (25,- € bekommt der RA vom Staat).

Per Beratungshilfe darf der Antwalt aber nur ein Erstberatungsgespräch führen. Briefe schreiben, oder Dich im Verfahren vertreten darf er nicht.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Samson666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Beratungsbeiträge hin oder her, werde es vorerst abwarten was ich für eine Strafe bekomme.
Danach werde ich entscheiden, ob Anwalt oder nicht.
Ich bereue meine Tat und kann sie leider nicht mehr rückgängig machen.
Ich möchte mich hier im Forum nicht ausheulen und abgrundtiefe Reue zeigen, denn was ich getan habe, hätte ich mir vorher überlegen sollen.
Ich hatte gemeint, es gebe für diese Art Straftat irgendeinen Bußgeldkatalog nach Tagessätzen.
z.B. Diebstahl- Warenwert 60 Euro- 1.Tat- 30 Jahre- keine Vorstrafen = 20 Tagessätze.. fertig!
Ich danke für Eure Antworten!

Samson666

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ich hatte gemeint, es gebe für diese Art Straftat irgendeinen Bußgeldkatalog nach Tagessätzen.
z.B. Diebstahl- Warenwert 60 Euro- 1.Tat- 30 Jahre- keine Vorstrafen = 20 Tagessätze.. fertig!


Nein, gibt es nicht.


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo frukki,
ich glaube ich hatte einfach Glück, es ist hier bei mir eine renomierte StrafvertreidigerKanzlei(Die sehr politisch motiviert sind, haben in den70er auch Terroristen verteidigt). Für die ist mein Fall Kleinvieh. Der Anwalt hat mir ein paar Tipps gegeben und meinte dann mit 25 euro wäre ich dabei. Als ich mit dem Anhörungsbogen wieder zu ihm ging, hat er mich wieder weggeschickt, und meinte, da ich die Tat ja auch zugeben, muss er nicht aktiv werden, seine Kosten würden auch schnell die Kosten eines Strafbescheides übersteigen. Ich habe nun weder den Namen noch die Stadt erwähnt in der ich wohne. Aus egoistischen Gründen möchte ich auch nicht mit meiner Tat hausieren gehen. Ich tausche mich hier gerne aus, bleibe aber weitgehend anonym. Da ich keinn alltäglichen Namen habe, versuche ich möglichst viele detaills nicht preiszugeben, sonst könnte es schon sein, dass mam eins und eins zusammenzählt und man mich erkennt. Anders gesagt, ich würde lieber eine Strafe bezahlen als Sozialstunden leisten. Man sollte keine Sozialstunden in dem Bereich ableisten, in dem man in einem Jahr arbeitet.
alles verstanden?! Wenn nicht, habe ich mein Ziel erreicht.

gruss

rq

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo "RQ",

klingt nach Berlin oder Frankfurt... weiter will ich nicht stochern.

Mir hat Ihr erster Beitrag in diesem Posting sehr gefallen. Danke für die Argumentationshilfe.

Die Strafen für Ladendiebstahl sind natürlich NICHT verschärft worden!!!

Ich versuche nur auf meine Art mit der Erkenntnis der Ladendiebe umzugehen, die hinterher alles bereuen, aber sich vorher anscheinend keine oder nur unzureichende Gedanken machen.

Ich denke auch, dass hier bei www.123recht.net sehr viel wissenwertes zum Thema zu finden ist und ich mich daher ein klein wenig über immer die gleichen Threads ärgere. Nur ein klein wenig - mehr nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Dennis,

da stimme ich dir zu.


Gruesse,

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Auf Dauer nervt das natürlich, ich versuche schon zu antworten, aber ich bin ja auch neu hier, selbst betroffen, und kann schon nachvollziehen wie man im ersten Moment den kopf abschaltet. Im Prinzip hatte ich mir andere Beiträge auch schon durchgelesen, trotzdem aber einen eigenen geschrieben. ich will hier auch nicht in psychologische Detaills gehen wie es zu so einer Tat kommt(persönlich gesehen) Und Grundsätzlich hat Sevriens mit seiner Anspieleung in einem anderen Beitrag ja schon recht, komisch, alle werden wie auf wundersame Weise beim ersten Mal entdeckt, und keiner hat jemals vorher daran geacht und kann es sich nicht erklären, ebenso ist das erste schlechte Gewissen sicherlich eine schlechte Grundlage um daraus Konsequenzen zu ziehen, weil das schlechte Gewissen nicht ewig hält.
aber ich kann auch jeden verstehen, der erst mal die ersten Wochen schlaflose Nächte verbringt. Darum will ich gar nicht so auf die Gründe eingehen für den Diebstahl, sondern auf die Lehren die man daraus zieht, also was lerne ich aus dem Fehler, dazu wid man in der Regelja auch erst mal nicht so hart bestraft, selbst wenn es keine Verfahrenseinstellunggeben sollte, ich denke schon, dass das deutsche Recht einem die Chance gibt daraus zu lernen, die sollte man denn auch nutzen. Ist vieleicht naiv (Bob hat sicherauch andere Erfahrungen in seinem Job gemacht), da ich stabilen Umständen leben, und es mir "Leisten" kann aus einer dummheit zu lernen.

bis dann

rq

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

(Bob hat sicherauch andere Erfahrungen in seinem Job gemacht),

Schon...

Aber ich denke mir, selbst wenn bei meiner Klientel (die ja nun mal zu Straftaten neigt) nur 4 -5 % dabei sind, die aus einer Verurteilung eine Lehre ziehen ist das schon gut.

Ich hatte z.B. jemanden, der seit 15 Jahren heroinabhängig war, und sich über den sog. "Ameisenhandel" (Dealen in kleinerem bis mittlerem Umfang zur Finanzierung der eigenen Sucht) finanziert hat. Derjenige war bis dato noch nie von der Polizei erwischt worden, und es sah nicht so aus, als wenn er seine Sucht jemals in den Griff bekommt. (ca. 8 erfolglose Entgiftungen -jedesmal Rückfall-, mehrere abgebrochene stationäre Therapien).

Dann wurde er 1998 erwischt, und man konnte ihm nachweisen, über einen Zeitraum von 13 Monaten ca. 2,2 Kilo (!) Heroin verkauft zu haben. Er wurde bis zu seiner Verhandlung in U-Haft genommen (für 4,5 Monate).

Aufgrund der Tatsache, daß er Ersttäter war, und er infolge seiner eigenen Sucht den § 21 StGB (verminderte Schuldfähigkeit) zuerkannt bekam, fiel das Urteil relativ milde für die vorgeworfene Tat aus: 2 Jahre (ohne Bewährung). Er mußte allerdings nicht mehr ins Gefängnis, da er einen Antrag gem. §§ 35,36 BtmG ("Therapie statt Strafe") stellte und auch bewilligt bekam. Er hat für die Dauer von 2 Jahren eine ambulante Therapie gemacht, und nach erfolgreichem Abschluß die Strafe nochmals für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt bekommen. nun ist er seit mehr als 5 Jahren clean, hat Freundin, Kind und Arbeit. Die Bewährung ist vor 3 Monaten abgelaufen gewesen. Kurzum: Er hat's gepackt !! (zumindest bis jetzt - toi toi toi ;) ).

Das sind dann die Erfolgserlebnisse eines "kleinen" Sozialarbeiters, wenn jemand es packt, dem man es vorher nie zugetraut hätte.



-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Toi Toi Toi auch von hier. AHOI <http://www.gifs-paradies.de/smilies/00001703.gif" <http://www.gifs-paradies.de/smilies/00001703.gif" <http://www.gifs-paradies.de/smilies/00001703.gif"

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#17
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

<img src=""http://www.gifs-paradies.de/smilies/00001703.gif" <img src=""http://www.gifs-paradies.de/smilies/00001703.gif" <img src=""http://www.gifs-paradies.de/smilies/00001703.gif"

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