Ich wurde beim klauen im Supermarkt erwischt, der Wert insgesamt waren rund 30 euro.
Ich habe schon 100 euro "fanggebühr" sofort an den markt gezahlt, jetzt wird das ganze zur staatsanwaltschaft gebracht.
ich bin 23 und studentin ohne einkommen, was wird jetzt auf mich zukommen? Die dedektive meinen dass ein einstellen der verfahrens wahrscheinlich ist, aber muss ich dann trotztdem zahlen wenn ja wie viel ungefähr?
Und wenn es nicht eingestellt wird?
Ahja, ich habe noch gar keine Straftat bis jetzt gehabt.
LG
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30 euro diebstahl supermarkt
3. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2014 | 19:01
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
30 euro diebstahl supermarkt
#1
Antwort vom 4. November 2014 | 01:04
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41112x hilfreich)
Der Diebstahl und seine Konsequenzen
Der "Ladendiebstahl"
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#2
Antwort vom 4. November 2014 | 09:42
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 108x hilfreich)
da steht wohl alles drin
Einstellung des Verfahrens ist sehr wahrscheinlich, ggf. gegen eine "Geldauflage"
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