3x Bewährung, jetzt U-haft........

8. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
mimi5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
3x Bewährung, jetzt U-haft........

HILFE !?
Vorerst möchte ich mich Vorstellen, ich bin sehr Dankbar dieses Forum entdeckt zu haben um mir evtl. eine Meinung einzuholen...

Mein Freund sitzt seit 11.3 in der Untersuchungshaft bis zum Verfahren was am 21.4 stattfindet.

Da wir uns zu der Zeit getrennt hatten und jeder zurück nachhause zog und wir uns noch nicht umgemeldet hatten bekam er die Vorladung zum Gerichtstermin nicht.. (logisch)... daudurch wurde er verhaftet.

Er hat schon 3x Bwährung bekommen ....
Gibt es eine kl. Hoffung das er ein 4.mal davon kommt ????? Bisher war er noch NIE im Gefängniss und er hat in der (kurzen)zeit schon echt kapiert wo man dann landet...

Es ging um kleinigkeiten bisher immer, Jugendtaten, diebstahl... und aktuell geht es um Betrug...
Es wurde mit EC Karte (eigene) eigekauft obwohl das Konto nicht gedeckt war & so konnte es nicht abgebucht werden.
Weiterhin wurden auf falsche Namen (nur Vorname) im Internet artikel bestellt, nicht bezahlt und in Ebay versteigert
(geldnot)...

Meint ihr er könnte da nochmal raus kommen oder ist ein 4.mal bewährung unrelistisch.... ???

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

für Kleinigkeiten kriegt man Geldstrafen und keine Bewährungsstrafen. Und was wird er tun, wenn er künftig mal wieder in Geldnot ist?
Um auf Ihre Frage zu kommen: Bewährung heißt, das Gericht glaubt, man würde auch ohne die Erfahrung, inhaftiert zu werden, nicht wieder straffällig werden. Das hat schon dreimal nicht funktioniert - warum sollte es jetzt funktionieren? Sein Anwalt könnte damit argumentieren, daß er die Haft ja nun kennengelernt hat, aber daß das dann auch funktioniert, ist nicht allzu wahrscheinlich. Hat er übrigens unter einer aktuellen Bewährung gehandelt? Wenn ja, dürfte das eine Chancen noch weiter verschlechtern.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Gibt es eine kl. Hoffung das er ein 4.mal davon kommt ?????


Kommt natürlich immer auf den Einzelfall an, aber 3 Parallelbewährungen sind schon mega-mega-mega-selten. Das jemand schon mal eine 4. bekam, kann ich mich nicht erinnern und ich arbeite seit fast 15 Jahren im Bereich Straffälligenhilfe.

Wenn die jetzt vorgeworfenen Taten innerhalb der Bewährungszeit der anderen waren (was ja wohl so ist) und die Bewährungen ebenfalls wegen Vermögensdelikten verhängt wurden (was ja wohl auch so ist) sehe ich da keine realistische Chance. Es werden zieml. sicher die alten Bewährungen widerrufen werden und er wird sie absitzen müssen, plus die neue Strafe.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
mimi5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo & DANKE für die schnell Antowrt.
Ja die Bewährung wurde wiederrufen jetzt. Sie wär nur noch paar monate gelaufen... aber passierte alles noch währenddessen 2009/10.

Wir haben das beide getan mit dem Betrug, nur bin ich noch nie in erscheinung getreten und mach mir eher sorgen um ihn weil ich ihn hier drausen brauche !!

Klar man kann nicht alles auf die Geldnot schieben weil es sicher vor Gericht heist was wir das nä mal machen wenn wir finanzielle Probleme haben.. Kein Argument...
Nur es war so, wir hatten kein Strom 6wochen und haben so versucht das es wieder freigeschaltet wird (klapte ja)...
Jeder Argumentiert mit der Arge und den Hilfen, aber dadurch kams ja weil ich gekündigt hatte und erstmal 3 monate geseperrt war...
Er hatte zu der Zeit auch kein Job...

Viele umstände die alle kein GRUND darstellen der relevant ist.

Aber er hat in der Haft wirlich was erkannt.. ich hoffe das man ihm das so glaubt vor gericht und er eine allllerletzte chance bekommt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Ja die Bewährung wurde wiederrufen jetzt.


Dann ist Bewährung für die neue Sache so gut wie ausgeschlossen.

quote:
Viele umstände die alle kein GRUND darstellen der relevant ist.


Richtig.

quote:
ich hoffe das man ihm das so glaubt vor gericht und er eine allllerletzte chance bekommt.


Wie gesagt - das ist wenn die Bewährungen bereits rechtkräftig widerrufen sind (die muß er dann so oder so absitzen, selbt wenn er für die aktuelle Sache noch mal Bewährung bekäme) praktisch ausgeschlossen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mimi5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

und offener Vollzug ?? z.bsp. ?? wenn er ein Job findet / hat... Er könnte bei mir in der firma anfangen oder bei seinem Vater.. es gibt möglichkeiten die er hat momentan...

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Offener Vollzug bedeutet, dass man sich innerhalb(!) der JVA relativ frei bewegen darf, nicht, dass man sie verlassen darf. Dazu muß man Freigänger sein. Ob und wann er das wird entscheidet die JVA. So sehr schnell wird das nicht gehen. Kommt narürl. auch drauf an, wieviel Knast er zusammensammelt mit allen 3 Bewährungen und der neuen Strafe. Je mehr das ist, desto länger dauert es im Normalfall bis er Freigänger werden kann.

Wobei sich natürlich auch die Frage aufdrängt, warum er nicht schon längst bei Dir in der Firma oder bei seinem Vater angefangen hat, wenn er Geldprobleme hat, anstatt Straftaten zu begehen.

Das sind alles recht nette Gedanken und es ist auch nachvollziehbar, dass Du als seine Freundin so denkst, aber wenn Du realistisch sein willst, stellt Dich auf längere Zeit ohne ihn ein.

Wieviel Knast sind denn die 3 Bewährungen zusammengerechnet?

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#8
 Von 
mimi5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Insgesamt dürften das dann max. 2 Jahre sein wenn alle 3 Bewährungen zusammen kommen.
Er konnte nicht eher bei mir in der firma anfangen weil ich mich vorher nich um den ernst der lage gekümmert hatte durch die trennung.
Erst jetzt wo ich weis das er "weg" ist und ich ihn nicht mehr habe merke ich was er mir nach den vielen jahre doch bedeutet und erst jetzt kämpf ich...
Sein Vater das gleiche............

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Also 2 Jahre + die neue Sache. Wird auch noch mal >1 Jahr geben.

Mit den Arbeitsangeboten ist gut gemeint, wird aber nichts bringen (zumindest vorerst). Damit kommt jeder 3. Verwandte um die Ecke, wenn der Sohn, Freund, Bruder etc. erst mal hinter Gittern ist. Er hat einfach zu viele Chancen vermasselt. Wie ich schon sagte 3x Bewährung nebeneinander ist schon mega-mega-selten. Seine letzte Chance war schon seine "allerletzte".

Was den Freigänger-Status angeht: Wenn er sich eingelebt hat in der JVA und gut führt, kann er den dann irgendwann bekommen, ja, wenn dann tatsächlich ein realer Arbeitsvertrag vorgelegt werden kann. Das wird aber ein Weilchen dauern (kommt auch auf die JVA an). Vor 6 Monaten braucht man nicht daran zu denken. Eher länger. Aber das ist wie gesagt Spekulation

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