Hallo,
ich habe da mal so einige Fragen. Im letzten September hat mein Ehemann 3x Tankbetrug begangen. Davon 2x Betrug wegen geringwertiger Sachen. (1x 9,59 EUR, 1x 17,08 EUR und 1x 49,00 EUR). Er hat auch bei der anhörung bei der Polizei alles zugegeben.
Daraufhin hat er im Februar 2004 einen Strafbefehl bekommen zu 1. 5 Tagessätze 2. 10 Tagessätze und 3. 15 Tagessätze. Höhe der Tagessätze betrug 20,- EUR insgesamt mithin 400,00 EUR.
Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle eines Tagesatzes ein Tag Freiheitsstrafe.
Wir haben daraufhin alle Auslagen und Gebühren bezahlt.
Steht die Straftat nun im Führungszeugniss. Wann ist das erloschen.
Jetzt hat er die Dummheit begangen und hat eine Schachtel Zigaretten mitgehen lassen und wurde vom Dedektiv erwicht. Es tut Ihm auch leid. Aber nun mache ich mir sorgen was da nun auf uns zukommen wird. Wieder eine Geldstrafe oder vieleicht auch etwas anderes.
Oder wird es Fallengelassen wegen dem niedrigen Warenwert.
Hoffe das Sie mir ein wenig halfen könnt.
Vielen Dank im voraus
Powergirl
Nu
3x Tankbetrug und jetzt Ladendiebstahl
Wenn die 3 Geldstrafen (die übrigens sehr moderat bemessen sind) in einem einzigen
Strafbefehl kamen, also auf eine Gesamtgeldstrafe erkannt wurde, steht er nicht im Führungszeugnis. (aber im Bundeszentralregister).
Sollte für den Diebstahl wieder eine Geldstrafe verhängt werden (was sehr wahrscheinlich ist, da es schon die 4. Tat in kurzer Zeit ist), bekommt er dann aber einen Führungszeugniseintrag, in dem sowohl die Neue, als auch die alte Strafe aufgenommen wird.
Wenn Sie sich Sorgen machen, sollten Sie Ihren Mann mal dazu bringen, keine Straftaten mehr zu begehen, sonst winkt bald mal die erste Haftstrafe.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Vielen dank Bob,
die 3 Geldstrafen kammen in einer.
Könnte es jetzt schon sein das er eine Haftstrafe bekommt.
Wäre eine Therapie vieleicht sinnvoll und wohin kann ich mich da wenden.
Vielen Dank
Powergirl
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Könnte es jetzt schon sein das er eine Haftstrafe bekommt.
Theoretisch schon, real eher nicht.
Was für eine Therapie meinst Du denn? Bzw. wiso klaut er denn?
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Guten Morgen,
Warum erklaut weiß ich auch nicht, war bisher auch nie dabei. Sonst hätte ich Ihn vieleicht abhalten können. Kann es mir nur vorstellen, weil unser Einkommen sehr knapp bemessen ist. Er hat jeden Tag eine Strecke von 150 Km zu fahren. Das sind schon enorme kosten. Daher ist es nicht möglich Ihm viel Taschengeld zu geben. Sehr oft vergisst er seine Zigaretten zu Hause und wenn er kein Geld hat nimmt er Sie einfach mit. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.
Aber zum Taken hatte er immer sein Geld. Wir sind 4 Personen und müssen auch selber viel zurückstecken. Wir können auch nicht einfach in den Laden gehen und einfach was mitnehmen wenn das Geld mal knapp ist.
Wegen Therapie meine ich eigentlich zu einem Sozialarbeiter gehen. Vieleicht hilft uns das weiter.
Wird die Geldstrafe wieder genau so hoch sein wie damals oder kann es sein das Sie noch höher ist. Kann man Sie auch in Raten abbezahlen.
Vielen Dank und einen schönen Tag
Powergirl
"Wird die Geldstrafe wieder genau so hoch sein wie damals oder kann es sein das Sie noch höher ist. Kann man Sie auch in Raten abbezahlen."
Wenn sich das Einkommen Ihres Mannes inzwischen nicht geändert hat, dann wird die Höhe des einzelnen TS identisch sein (also € 20,00). Zur genauen Anzahl der TS kann man so nichts Konkretes sagen - dürfte mE aber so im Bereich zwischen 20 - 40 liegen. Ratenzahlung ist dabei grds. möglich - vgl. § 42 StGB
.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Hallo,
wegen der Ratenzahlung. Wohin soll ich dann gehen um so etwas in Anspruch nehmen zu können.
Könnte uns ein Sozialarbeiter wegen dem Klauen weiter helfen oder eine richtige Therapie beim Pchycho.
Danke
Powergirl
Den Antrag auf Ratenzahlung mußt Du nach Erhalt des Strafbefehls bei der Staatsanwaltschaft stellen. Die Höhe des Strafbefehls wird diesmal wohl etwas höher ausfallen, wie ich schon sagte, die ersten 3 waren recht moderat.
Wie Euch ein Sozialarbeiter oder Psychologe weiterhelfen soll, weiß ich nicht so recht.
Wenn er kleptomanische Züge aufweisen würde, oder aufgrund einer Sucht (Drogen- oder Spielsucht) klauen würde, wären das Ansatzpunkte.
Aber gegen "Klauen wg. Vergesslichkeit" wüßte ich kein Mittel, daß einem Kollegen oder Psychologen zur Verfügung stehen würde, außer ihm klarzumachen, daß es irgendwann eine Haftstrafe hagelt. Aber daß weiß dann Mann auch sicher selber.
Falls Ihr (einfach so) mit Eurem Geld nicht klarkommt oder verschuldet seid, empfiehlt sich ein Gang zur Schuldnerberatung (Caritas, AWO, Diakonisches Werk)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Mal was ganz anderes.
Wenn Ihr Mann täglich 150 Kilometer fahren muss (zur Arbeit nehme ich an), dann kann er sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Dieses dürfte dann eine enorme finanzielle Erleichterung darstellen, da diese sich auf ca. 500 Euro belaufen dürfte.
Dann hat er auch wieder Geld für vergessene Zigaretten. Ansonsten sollte er mal an seinem Unrechtsbewußtsein arbeiten
Grüße
Sabine
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