4. Anzeige wegen Betrug

7. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
BlackBlazed
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
4. Anzeige wegen Betrug

Hallo Leute,

mal angenommen da ist ein 19-Jähriger, der mittlerweile seine 4. Anzeige wegen Betrug bekommen hat und schon mal zu einer Geldstrafe deshalb verurteilt wurde. Sagen wir mal, der Ablauf wäre so:

1. Anzeige: 16 Jahre jung, Schaden beglichen, Verfahren eingestellt

2. Anzeige: 17 Jahre jung, Schaden beglichen, er hat 40 Sozialstunden angeleistet

3. Anzeige: 19 Jahre, Schaden beglichen (vor der Einvernahme), 240 Euro Geldstrafe, davon 50% auf 2 Jahre Bewährung

4. Anzeige: 250 Euro Schaden, nicht beglichen, diese ist aktuell

Aktuell ist er finanziell nicht dazu in der Lage, den Schaden zu begleichen. Er hat den Betrug bei drei Leuten gleichzeitig gemacht und bei zwei davon den Schaden außergerichtlich und einvernehmlich beglichen. Beim dritten gingen die Kontaktdaten verloren, der hat folglich Anzeige erstattet.

Womit muss er rechnen?

Ist eine Haftstrafe (ohne Bewährung) sehr wahrscheinlich?
Anscheinend sind 6 Monate maximum, kann das mehr werden weil Wiederholungstäter?

Wie sieht es aus mit Haftstrafe mit Bewährung?


Er würde den Schaden sobald wie möglich begleichen, er könnte die Fälle mit den zwei anderen vorweisen und hat einen Ausbildungsplatz bei einer Universität für September gefunden.


Wie sollte er jetzt am besten Vorgehen?
Sollte er sich einen Anwalt holen?

Was sollte er am besten bei der Einvernahme sagen und was nicht?

Soll er die Thematik mit den zwei anderen erwähnen oder ist das eher belastend als mildernd?

Er hatte nie den Gedanken, anderen gänzlich zu schaden sondern denen das Geld immer so bald wie möglich zurück zu zahlen. Für ihn war das zu dem Zeitpunkt die einzige Möglichkeit, an Geld zu kommen, da er sowohl alle seine Wertsachen wegen Schulden verkauft hat als auch keine Boniät für Kredite hat. Nehmen wir an, Familie und Freunde/Bekannte die ihm was borgen könnten, gibt es nicht. Mittlerweile hat er aber ein Kreditinstitut gefunden, welche ihm sogenannte Mikrokredite gewährt.

Lg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von BlackBlazed):


Womit muss er rechnen?

Ist eine Haftstrafe (ohne Bewährung) sehr wahrscheinlich?
Anscheinend sind 6 Monate maximum, kann das mehr werden weil Wiederholungstäter?

Wie sieht es aus mit Haftstrafe mit Bewährung?


Also ist er derzeit auf Bewährung, wenn ich das richtig sehe? Also mit 19 die Strafe bekommen und dann innerhalb eines Jahres auch wieder straffällig geworden? Das sehen Richter überhaupt nicht gerne. Interessant wäre es hier ob damals die Verurteilung nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenrecht statt fand. Nach Jugendstrafrecht bestehen gute Chancen das er hier mal eine Weile sitzen darf, aufgrund er "schädlichen Neigungen" die der Deliquent hier zeigt. Wahrscheinlich Freizeitarrest. Das wäre aber trotzdem noch besser als nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden.

Zitat (von BlackBlazed):

Er würde den Schaden sobald wie möglich begleichen, er könnte die Fälle mit den zwei anderen vorweisen und hat einen Ausbildungsplatz bei einer Universität für September gefunden.


Das wird zumindest mal positiv in die Sozialprognose einfließen.

Zitat (von BlackBlazed):

Wie sollte er jetzt am besten Vorgehen?
Sollte er sich einen Anwalt holen?


Und denn will er dann wie bezahlen?


Zitat (von BlackBlazed):

Was sollte er am besten bei der Einvernahme sagen und was nicht?


Entweder man sagt überhaupt Nichts oder man zeigt ehrliche Reue und einen Plan wie das in Zukunft nicht mehr passieren wird.


Zitat (von BlackBlazed):

Soll er die Thematik mit den zwei anderen erwähnen oder ist das eher belastend als mildernd?


Die beiden anderen haben keine Strafanzeige erhoben? Dann sollte er das lieber lassen, sofern das Gericht nicht von weiteren Fällen weiß ist das auf jeden Fall besser.

Zitat (von BlackBlazed):

Er hatte nie den Gedanken, anderen gänzlich zu schaden sondern denen das Geld immer so bald wie möglich zurück zu zahlen. Für ihn war das zu dem Zeitpunkt die einzige Möglichkeit, an Geld zu kommen, da er sowohl alle seine Wertsachen wegen Schulden verkauft hat als auch keine Boniät für Kredite hat. Nehmen wir an, Familie und Freunde/Bekannte die ihm was borgen könnten, gibt es nicht. Mittlerweile hat er aber ein Kreditinstitut gefunden, welche ihm sogenannte Mikrokredite gewährt.


Das sollte er tunlichst nicht so erklären, da der Punkt das man kein Geld oder Schulden hat noch lange nicht zum Betrug rechtfertigt. Im Gegenteil, es würde den Eindruck machen das der Angeklagte sofort wieder so weitermachen würde, wenn er den Kredit nicht zurück zahlen kann usw.
Solange das Geld also nicht meinetwegen dafür gebraucht wurde dringend Medizin für die totkranke Mutter zu kaufen oder Ähnliches, spart man sich solche Geschichten vor Gericht.


Und noch ein Tipp:
Offensichtlich ist der Täter, entschuldige die Ausdrucksweise, zu dumm zum betrügen da er ständig erwischt wird. (Auch wenn ich nicht weiß wie oft er damit davon gekommen ist). Er sollte so etwas also in Zukunft lassen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Nun, angesichts hartnäckiger Rückfälligkeit würde ich mal mit Jugendarrest rechnen - ein WE, vielleicht auch eine Woche... Und die Verteidungsstrategie "Ich mußte halt betrügen, weil ich kein Geld hatte und mir keiner was leiht" dürfte ziemlich daneben gehen - besser gar nichts sagen.
Die Frage nach einem Anwalt stellt sich übrigens erst gar nicht - einen Anwalt mandatieren, den man nicht bezahlen kann, würde hier zu Verfahren Nr. 5 (Eingehungsbetrug) führen. Und ein RA kostet deutlich mehr als die 250 Euro, die Sie offenbar auch nicht haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BlackBlazed
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für die Antworten. Die anderen Fälle soll er vor Gericht also nicht erwähnen. Wie er den Rechtsanwalt bezahlen würde, weiß er selber nicht. Aber er nimmt lieber "neue" Schulden als eine Haftstrafe OHNE Bewährung in Kauf.

@palino

Ja, die Straftat wurde innerhalb der Bewährung begangen. Ist denn wo ersichtlich ob Jugend oder Erwachsenenstrafrecht? Laut der Richterin war die Geldstrafe gemäß seinem Einkommen die geringste die möglich war. Also ungefähr 28 Euro á 10 Tagessätze, ganz genau weiß ich es aber nicht.

Es war zwar keine todkranke Mutter der Grund, aber es stand durchaus die ein oder andere Existenz auf dem Spiel. Außerdem, glaube mir, hatte er auf legalem Wege keine Möglichkeit mehr um an Geld zu kommen. Sei es Verkauf von Wertsachen (weil keine mehr vorhanden), Verpfändung, Kredite (keine Bonität) oder Geld von Familie/Bekannten (auch nicht vorhanden).

Folgendes soll keine Rechtfertigung darstellen oder sonstiges!

Ich sag mal so, andere bei Geldnot rauben eine Bank oder Passanten aus oder begehen Diebstahl. Bei ihm war es halt Betrug. Zu der Sache, dass Schulden kein Betrug rechtfertigt: Der Meinung ist er auch. Es gibt auch Leute, die denken, wenn sie jemanden betrügen als Finanzüberbrückung und das Geld zurück zahlen bevor es zu einer Anzeige kommen kann, sei es kein Betrug. Dieser Meinung ist er natürlich definitiv nicht!

Wie sieht es nun mit der Strafe aus? Haltet ihr eine Haftstrafe ohne Bewährung für sehr wahrscheinlich/am wahrscheinlichsten? Klar, eine Haftstrafe mit Bewährung wäre auch mies, aber ihm lieber als dass er direkt für ein Jahr ins Gefängnis muss.



WICHTIG: Es geht hier um eine Straftat in Österreich, bei Betrug gibt es eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Bis zum 21. Lebensjahr wird hier in jedem Falle das Jugendstrafrecht angewandt. Er geht aber vom schlimmsten aus und zwar, dass das Strafmaß erhöht wird, beispielsweise ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

-- Editiert von BlackBlazed am 07.05.2020 23:59

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#4
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Es spielt keine Rolle wieso er betrogen hat. In Deutschland gilt der allgemeine Konsens das man nicht verhungern muss, egal wie schlecht es einen geht. Er sollte also keineswegs versuchen sich zu rechtfertigen.

Wie will er denn neue Schulden machen um den Anwalt zu nehmen? Er kriegt doch auch sonst kein Geld. Durch neuen Betrug?
Wenn er tatsächlich irgendwo neue Schulden machen kann, dann sollte er das nutzen um sein Opfer zu entschädigen. Das wäre wesentlich hilfreicher als irgendeinen Rechtsverdreher zu engagieren, zumal der Sachverhalt wohl relativ eindeutig ist.

Und ob er nach Jugend- oder Erwachsenrecht verurteilt wurde dürfte man daran sehen ob er damals vor dem Jugendrichter stand. Ein Blick ins Urteil dürfte auch helfen, falls das Gedächtnis nicht so gut ist. Da steht das auch drin.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BlackBlazed
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Verhungern nicht, aber wenn man zusätzlich Schulden hat, ist das nochmal was anderes. Nein, nicht durch neuen Betrug.

Zitat:
Wenn er tatsächlich irgendwo neue Schulden machen kann, dann sollte er das nutzen um sein Opfer zu entschädigen.



Ich weiß nicht ob du meinen Edit gelesen hast, aber der Fall spielt sich in Österreich ab. Da ist das Strafmaß bei Betrug max. 6 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe mit bis zu 360 Tagessätze. Außerdem wird hier bis zum 21. Lebensjahr immer das Jugendstrafrecht angewandt. Er geht aber davon aus, dass das Strafmaß höher ausfällt weil er die Straftat nicht zum Ersten Mal begangen hat. Beispielsweise ein Jahr ohne Bewährung. Jugendarrest gibt es hier übrigens nicht.

-- Editiert von BlackBlazed am 08.05.2020 00:16

-- Editiert von BlackBlazed am 08.05.2020 00:23

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#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Mit österreichischen Recht kennen sich hier sicherlich die wenigsten aus, das ändert natürlich Einiges. Allerdings wird wohl der Richter auch dort bei solch relativ geringen Beträgen eher davon absehen den Ausbildungsplatz zu versauen indem er den Angeklagten ins Gefängnis steckt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BlackBlazed
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von palino):
Mit österreichischen Recht kennen sich hier sicherlich die wenigsten aus, das ändert natürlich Einiges. Allerdings wird wohl der Richter auch dort bei solch relativ geringen Beträgen eher davon absehen den Ausbildungsplatz zu versauen indem er den Angeklagten ins Gefängnis steckt.


Hm ich verstehe.


Übrigens:
Zitat:
Wenn er tatsächlich irgendwo neue Schulden machen kann, dann sollte er das nutzen um sein Opfer zu entschädigen.

Hmm....

-- Editiert von BlackBlazed am 08.05.2020 00:26

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von BlackBlazed):
WICHTIG: Es geht hier um eine Straftat in Österreich,


Das dachte ich mir schon beim ersten Beitrag, denn sowas:

3. Anzeige: 19 Jahre, Schaden beglichen (vor der Einvernahme), 240 Euro Geldstrafe, davon 50% auf 2 Jahre Bewährung

gibt's in der Form in Deutschland nicht, in der Kombination.

Zitat (von palino):
In Deutschland gilt der allgemeine Konsens das man nicht verhungern muss,


In Österreich sicherlich auch ;)

Zitat (von BlackBlazed):
Wie sieht es nun mit der Strafe aus?


Das wird dir hier wahrscheinlich niemand sagen können, da sich afaik hier niemand mit österreichischem Jugendrecht in Theorie oder gar Praxis auskennt.

In Deutschland wäre wahrscheinlich nun ein Jugendarrest in Form von Dauerarrest fällig (1 bis 4 Wochen). Aber sowas gibt es in Österreich nicht. Von daher .... keine Ahnung...

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