400 € geldstrafe -Wiederspruch einlegen?

26. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Markus Elsner
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
400 € geldstrafe -Wiederspruch einlegen?

Hallo Leute.

Und zwar habe ich ein Kleines Problem.

eine sehr gute Freundin von mir ist nachwievor seit 2 jahren in einer Klinik wegen ihrer Alkohohl krankheit. ( auch borderline ect also noch andere problemchen mit sichs elbst)

So nun ist sie ja dort gegen ihren willen und rückt ab und an mal aus.

Ich gebe ihr dann meistens unterschlupf.

Jetzt ist folgendes problem:

Als sie zuletzt im Oktober da war kamen 2 Kollegen von mir vorbei und haben becks und wodka gebracht und ihr angeboten ( wohl wissend das sie nichts trinken darf).

Ich hatte versucht die rauszuwerfen aber da wurde ich in MEINER EIGENEN wohnung dumm angemacht so frei nach dem motto wir bleiben da wo es uns passt ( sind mittlereile nichtmehr mit mir befreundet).

okay sie hat dann was getrunken gehabt ( glaub ein becks wars mehr wollte sie nicht).

Jetzt habe ich folgendes Problem:

Ihre komischen Pfleger haben mich jetzt angezeigt mit der begründung ich währe ach so schlecht für sie und sie würde nur wegen alkohohl bei mir sein ect.

Sie kommt aus anderen gründen her zum einen zum abschalten und zum anderen wrden wir gerne zusammen ziehen also WG machen da bin ich grad dran das über meinen betreuer hinzubekommen und mit hrer betreuerin einen termin zu vereinbaren

Ich habe gestern meiner Freundin den Strafbefehl gezeigt wo ich zu 400 € verurteilt worden bin ( die ich momentan nicht habe).

Sie ist total ausgerastet und hat sich tierisch darüber aufgeregt das sie da als zeugin aufgeführt ist obwohl sie nicht mit der Polizei geredet hat!

jetzt hat man ja das widerspruchsrecht- sie kann sich nämlich selbst noch dran erinnen das ich ihr keinen alkohohl besorgt habe aber wir wissen beide wer es war.

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Meine Frage an euch:

Da ichs elbst noch ein jahr bewährung offen habe sowie noch restliche strafstunden von dem urteil von vor 2 jahren würde mich interessieren.... hätte es erfolgsaussicht dass ich zusammen mit ihr wiederspruch einlegen kann???

Weil ich sehe es aus berechtigten Gründen nicht ein, dass ich hier noch 400 € zahle oder 40 tage ersatzweise haft absitze für waswa ich nicht getan habe

Sie kriegt von mir keinen Alkohol und ich sage das in der regel auch zu jdem wo ihr was anbietet also passe da schon auf sie auf.

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Ich muss ion dem zusammen hang sagen dass ich vor der kripoals sie mich deswegen befragt hatten nur gesagt habe dasich ihr einmal im sommer 2009 was gegeben habe als sie zum ersten mal bei mir war.

Jetzt wird das quasi als geständniss gewertet was in meinen augen eine absolute unverschämthei ist weil es geht laut urteil/strafbefehl nur um das im oktober.

Haben sie und ich mit inem wiederspruch da eine chance???? Im schlimmsten fall würde halt dann aussage gegen aussage ( Sie und ich gegen 2 ex kollegen von mir stehen).

Ein bekannter von mir meinte da hätten wir 2 keine chance weil das in meiner wohnung gewesen sei.

Wie sind hier die chancen. Mein betreuer meinte zu mir nur seien sie mal froh das die bewährung nicht aufgehoben worden ist und man müsse das in stunden umwandeln ( hatte eine sanktion vom AA bin auch erst wenn alles klappt ab sommer in ausbildung) da ich ja schon schulden hätte ( knapp 500 €).


ich habe langsam aber sicher den eindruck dass hier nur noch verurteilt und nochmal eine drauf ect gemacht wird und s grnicht interessiert was man selbst zu sagen hat.


Kolleg von mir meinte ihre aussage hätte keinen wert weil die würden dann einen gutachter holen und fragen ob die frau zurechnungsfähig ect ist...........

mal ehrlich hier gehts nicht um nen mordfall und wenn sie selbst sagen kann so und so wars muss doch ihre aussage genausoviel gewicht haben wie die eines normalbürgers egal ob sie jetzt gerade wegen Borderline in behandlung ist oder nicht?

Ich hoffe ich habe dass nicht zu verwirrend geschildert und ihr könnt mir gute tipps geben.

ich werde jetzt auch noch zu meiner bewährungshelferin gehen und da mal um rat fragen denn ich sehs echt nicht ein hier mal wieder fürs was abgeurteilt zu werden was ich nicht war.

LG

Markus



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-- Editiert am 26.04.2011 13:56




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

quote:
eine sehr gute Freundin von mir ist nachwievor seit 2 jahren in einer Klinik wegen ihrer Alkohohl krankheit.

quote:
okay sie hat dann was getrunken gehabt ( glaub ein becks wars mehr wollte sie nicht).

Jetzt habe ich folgendes Problem:

Ihre komischen Pfleger haben mich jetzt angezeigt mit der begründung ich währe ach so schlecht für sie und sie würde nur wegen alkohohl bei mir sein ect.

quote:
Ich muss ion dem zusammen hang sagen dass ich vor der kripoals sie mich deswegen befragt hatten nur gesagt habe dasich ihr einmal im sommer 2009 was gegeben habe als sie zum ersten mal bei mir war.
So ganz fit im Kopf scheinst du aber auch nicht zu sein, oder? Alleine dafür solltest du mit einem ziemlich schlechten Gewissen die 400 € abdrücken und noch mal 400 an die Anonymen Alkoholiker spenden.
Ich kann die Bedenken der Betreuer bzw. Pfleger gegen gemeinsames Zusammenziehen übrigens vollkommen nachvollziehen.

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"gruß azrael"


-- Editiert am 26.04.2011 14:28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus Elsner
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

doch bin ich schon... nur ich muss leider peinlich zugeben, dass ich mit der rechtschreibung leider nichtmehr so gut bin.... ich habe jetzt abr auch schnell geschrieben, weil ich zur bewährungshelferin muss.

verzeiht die Schreibfehler, dass passiert mir leider sehr häufig, weil ich einen Satz schreibe und mit den Gedanken schon beim nächsten bin.



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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Tja, das sind so Straftatbestände, mit denen man im Allgemeinen eher weniger zu tun hat, aber nichts desto weniger: Ihr Verhalten ist nach § 323b StGB strafbar. Sie haben Sie in Ihre Wohnung gelassen und es zugelassen, dass dort in Ihrer Wohnung Alkohol von ihr konsumiert wurde. Es dürfte egal sein, ob Sie ihr den Alkohol persönlich angeboten haben oder nicht.

Dass die Freundin als Zeugin aufgeführt wird, ist völlig in Ordnung. Im Falle einer Gerichtsverhandlung (nach einem Einspruch) wird sie sicherlich als Zeugin geladen. Letztendlich muss sie das aber nicht, wenn auch andere Beweismittel ausreichen.

Außerdem sollte man mal wissen, wie sich die 400,- Euro zusammensetzen. 40 TS zu je 10,- Euro? Oder 20 TS zu 20,- Euro? Wie auch immer, die Strafe ist recht harmlos und ich meine, ein Einspruch bringt nichts. Wie gesagt, wenn Sie Einspruch einlegen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und ein Freispruch ist einigermaßen unwahrscheinlich.

Wenn Sie die 400,- Euro nicht bezahlen können, dann können Sie bei der Staatsanwaltschaft Ratenzahlung beantragen. Gegebenenfalls kann man die Strafe auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln.

Theoretisch kann deswegen auch Ihre Bewährung widerrufen werden. Da sollten Sie einfach mal abwarten, ob diesbezüglich was kommt.

quote:<hr size=1 noshade>ich habe langsam aber sicher den eindruck dass hier nur noch verurteilt und nochmal eine drauf ect gemacht wird und s grnicht interessiert was man selbst zu sagen hat. <hr size=1 noshade>


Unsinn. Erstens hatten Sie ja im Rahmen der polizeilichen Vernehmung Gelegenheit, sich zu äußern und außerdem ist weiteres Gerede völlig uninteressant, wenn der Straftatbestand erwiesen ist.

quote:<hr size=1 noshade>mal ehrlich hier gehts nicht um nen mordfall <hr size=1 noshade>


Richtig, deswegen kriegen Sie ja auch nicht lebenslänglich, sondern nur eine kleine Geldstrafe.

quote:<hr size=1 noshade>und wenn sie selbst sagen kann so und so wars muss doch ihre aussage genausoviel gewicht haben wie die eines normalbürgers <hr size=1 noshade>


Ja und? Ich gehe sogar davon aus, dass man Ihrer Freundin glauben würde. Trotzdem ändert das doch nichts am Straftatbestand. Sie haben Ihr Unterschlupf gewährt und es dann zugelassen, dass sie in Ihrer Wohnung Alkohol konsumiert. Das reicht für die Straftat aus. Insbesondere in Ihrer Wohnung, als Gastgeber, haben Sie auch eine Garantenpflicht. Insofern hat Ihr Kumpel schon recht, der darauf abgestellt hat, dass das ganze in Ihrer Wohnung war, in der die Freundin ja gar nicht sein durfte.









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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

quote:
doch bin ich schon... nur ich muss leider peinlich zugeben, dass ich mit der rechtschreibung leider nichtmehr so gut bin.... ich habe jetzt abr auch schnell geschrieben, weil ich zur bewährungshelferin muss.

verzeiht die Schreibfehler, dass passiert mir leider sehr häufig, weil ich einen Satz schreibe und mit den Gedanken schon beim nächsten bin.
Du hast immer noch nicht verstanden, was ich dir sagen wollte, oder? Lies dir mein Posting noch mal durch, vor allem das fettgechriebene und dann denk noch mal nach... :augenroll:

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"gruß azrael"

-- Editiert am 26.04.2011 14:45

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Markus Elsner
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

@ azrael

doch jetzt hab ichs geblickt.

Das sie seit 2 jahren drin ist da ist sie selbst schuld dran.. mehr zu ihr sagen als lass es kann ich nicht. Fakt ist bei mir bekommt sie nichts und sie kommt auch nicht deswegen.

Das trinkverhalten hat sich ja gottseidank gebessert bzw sie trinkt nichts mehr, weil sei gerafft hat dass Sie sonst niemals dort raus kommt.

@ all

Ich komme jetzt gerade von meiner bewährungshelferin im Amtsgericht und werde wiederspruch einlegen.

Meine BW hat eben auch kurz mit der Frau telefoniert und es steht jetzt fest das widerspruch eingelegt wird.

Die BW hat mich eben auf 3 Sachen aufmerksam gemacht die kommen könnten.

Eben eine verhandlung und da die Optionen:

Entweder bleibt es bei den 400 € a 10 € tagessatz.

Oder es wird verringert.

Oder aber was die BW für das wahrscheinlichste hält wenn ich und die Frau sagen können wer den Alkohol gekauft hat das die Sache eingestellt wird und die person wo es beschafft hat einen auf dem Deckel bekommt.

Meine BW hat mir halt geraten " wenn sie nicht den alkohol beschafft haben und ihre freundin das auich sagen kann dann legen sie weiderspruch ein"

Es könnte halt dazu kommen das der Richter mir vorwerfen könnte das ich personen die einer erkrankten person suchtmittel verschaffen eben nicht in meine Wohnung zu lassen habe was ja eine korrekte frage währe nur werft mal einen 120 Kilo typ raus der gleich ausflippt wenn man ihn rauswerfen möchte..,. der hat mir schonmal eine gelangt und einrichtung beschädigt als ich ihn mal aus meinen 4 Wänden entfernen wollte.

Naja meine Freundin ist am Wochenede da dann wird man den Widerspruch schriftlich einlegen. Entweder hat man glück oder es bleibt dabei.

Aber ich danke euch an der Stelle für eure Antworten und werde euch auf den laufenden Halten wie es hier weitergeht.

Einen schönen Dienstag Nachmittag wünsche ich euch noch

Markus

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Nachtrag:
#
was den unterschlupf betrifft.... bevor sie auf der Strase schläft oder wie letztes jahr im sommer vorgekommen beinahe bei einem "Freund" vergewaltigt wird nehme ich sie schon für ein paar tage auf.

Ein befreundeter Polizist vom ortsansässigen Polizeirevier weis immer bescheid wann sie da ist. die holen sie dann meistens am 3 oder 4 tag

-- Editiert am 26.04.2011 17:33

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Naja, allzuviele Rechtskenntnisse scheint die Bewährungshelferin ja nicht zu haben.

quote:
Meine BW hat eben auch kurz mit der Frau telefoniert und es steht jetzt fest das widerspruch eingelegt wird.


Wenn die BW Erfahrungen im Strafrecht hätte, würde sie möglicherweise auch wissen, dass man gegen einen Strafbefehl nur "Einspruch" einlegen kann und keinen "Widerspruch". Im Übrigen: Mit wem hat sie da telefoniert?? Und vor allem, warum ??

quote:
Eben eine verhandlung und da die Optionen:

Entweder bleibt es bei den 400 € a 10 € tagessatz.

Oder es wird verringert.

Oder aber was die BW für das wahrscheinlichste hält wenn ich und die Frau sagen können wer den Alkohol gekauft hat das die Sache eingestellt wird und die person wo es beschafft hat einen auf dem Deckel bekommt.


Ja, und die vierte Option hat sie Dir nicht gesagt, nämlich die, dass die Strafe auch höher werden kann. In der Hauptverhandlung sitzt nämlich auch ein Staatsanwalt, der beantragen kann, was er möchte. Und ein Strafbefehl ist üblicherweise stets ein "mildes Angebot", um eine Sache unkompliziert vom Tisch zu haben. Nach einer Hauptverhandlung kann das auch anders aussehen.

Übrigens haben Sie immernoch nicht gesagt, wie sich die Geldstrafe zusammensetzt. Das ist aber wichtig für die Bewertung. Außerdem: Welches Einkommen haben Sie? Wieviel Geld steht Ihnen im Monat zur Verfügung?

quote:
Meine BW hat mir halt geraten " wenn sie nicht den alkohol beschafft haben und ihre freundin das auich sagen kann dann legen sie weiderspruch ein"


Nun, ich vermute stark, das haben Sie der Polizei in Ihrer Vernehmung auch schon erzählt. Das heißt, es steht in den Akten und wurde bereits vom Staatsanwalt gelesen. Trotzdem hat er einen Strafbefehl beantragt. Warum ? Na weil er trotz dieser Einlassung Ihr Handeln für strafbar hält. Ich übrigens auch, siehe mein posting oben.

Aber wie auch immer, ein Einspruch ist ihr gutes Recht. Eine Einstellung ist ja rechtlich möglich. Nur sollten Sie sich mal nicht zu sicher sein.



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"justice"



-- Editiert am 26.04.2011 18:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Eben eine verhandlung und da die Optionen:

Entweder bleibt es bei den 400 € a 10 € tagessatz.
Oder es wird verringert.

Oder es wird mehr. Es gibt hier kein Verschlechterungsverbot und beim Strafbefehl ist i.d.R. ein strafmilderndes Geständnis bereits "eingerechnet".

Oder es wird weniger, aber trotzdem mehr - geringere Strafe, dafür höhere Verfahrenskosten.

Bzgl. der noch laufenden Bewährung dürfte die neuerliche Geldstrafe allenfalls zu einer Verlängerung der Bewährungszeit führen.

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Vielleicht können Sie sich mal dazu durchringen, die Zusammensetzung der Geldstrafe anzugeben, also Anzahl und Höhe der Tagessätze. Es wurde ja nicht ohne Grund danach gefragt.

Die BW-Helferin scheint wirklich nicht auf der Höhe zu sein.
Dass die Strafe auch durchaus höher ausfallen kann, muss ihr entgangen sein, mal abgesehen davon, dass eine BW-Helferin wissen sollte, dass es Einspruch heißt (und nicht Widerspruch).

Sie ist total ausgerastet und hat sich tierisch darüber aufgeregt das sie da als zeugin aufgeführt ist obwohl sie nicht mit der Polizei geredet hat!
Sie kann wieder einrasten. Sie ist nunmal Zeugin, ob ihr das nun passt oder nicht. Sie war bei Ihnen und kann Angaben zum Konsum machen. Wenn Sie Einspruch einlegen und es zu einer streitigen Hauptverhandlung kommt - Sie wollen ja anscheinend einen Freispruch (der im Übrigen so unwahrscheinlich ist wie dass wir in diesem Jahr nochmal Ostern haben) - wird sie ziemlich sicher auch vernommen werden und muss dann vollständig und wahrheitsgemäß aussagen.
Vielleicht sollten Sie das in Ihre Überlegungen einbeziehen.


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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

@ wastl u. justice,

die Zusammensetzung der Strafe steht im ersten Beitrag: Es sind offenbar 40 TS zu 10 Euro, da der TE schriebe, er wolle nicht 40 Tage in Ersatzhaft.

Gruß vom mümmel

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#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Markus Elsner
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, ich meine ja einspruch :-).

Bis meine Freundin am Samstag kommt sind ja noch ein paar Tage. ich lasse mir dass nochmal durch den Kopf gehen.

Aber mal eine andere Frage:

Wieso sollte die Strafe dann höher ausfallen??

Wobei mich bei unsere rechtsssystem nichtsmehr wundert....
Ich mein mal ich kämpf grad soweiso um meine nackte existenz da würde es mich nichmal wundern wenn irgendein Sta dann noch meint haja nochmal eine drauf.

Dem Sta würde ich sagen wie es war und mehr hätte ich da nicht zu sagen. höchstens was ichd avon halte das leute die es schwer genug haben einfach nicht in ruhe gelassen werden.

wird sie ziemlich sicher auch vernommen werden und muss dann vollständig und wahrheitsgemäß aussagen.

Ja was anderes würde ich von ihr nicht erwarten!
Deswegen würde ich den Einspruch schriftlich abgeben und Sie würde auch etwas dazu schreiben mit unterschrift natürlich.

In diesem Sinne schönen Abend noch



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Die Strafe KANN höher werden. Sie muss es ja nicht. Es ist nur so, dass es kein Verschlechterungsverbot gibt.
So ein Strafbefehl erspart der Justiz die Hauptverhandlung. Dafür macht man die Strafe dann etwas niedriger.
Dabei geht man davon aus, dass der Angeklagte den Vorwurf akzeptiert.
Muss dann doch zur Sache verhandelt werden, fällt das ja weg.
Aber wie gesagt, es muss ja nicht mehr werden.

höchstens was ichd avon halte das leute die es schwer genug haben einfach nicht in ruhe gelassen werden.
Ach, bitte nicht diese Auf-die-Kleinen-wird-immer-gehauen-Nummer. Das ist Unsinn und das wissen Sie auch. Die Strafjustiz könnte auf solche Sachen, wie Sie sie schildern, gut verzichten und sich schwereren Delikten widmen. Aber sowas ist nunmal auch strafbar.


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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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