40x 500mg Mefenaminsäure (Ponstan) | Beschlagnahmt durch Zoll Hessen

26. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go507746-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
40x 500mg Mefenaminsäure (Ponstan) | Beschlagnahmt durch Zoll Hessen

Hi,

Meine Frau (keine dt. Staatsbürgerin) hat heute einen Brief von der DPAG bekommen, dass der Zoll eine an Sie gerichtete Sendung (kein EWR-Land) beschlagnahmt hat weil in dieser 40x 500mg Ponstan (Mefenaminsäure, ein NSAID, welches in D nicht zugelassen ist; in AT und CH anscheinend aber gängig- steht zumindest so auf den beigelegten Infoblatt) gefunden wurden.

Das Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. II würde sich noch bei ihr melden.

Anruf bei ihrer Mutter hat ergeben, dass sie das per Post geschickt hatte (also keine Internetbestellung sowie weder Intention noch Wissen über o.g. Sendung durch meine Frau).

Wir sind jetzt ein wenig verunsichert, was das nun zu bedeuten hat. Bekommt meine Frau nun ein Ordnungsgeld oder gar einen Strafbefehl aufgedrückt? Bedarf es beim AMG überhaupt eines subjektiven Tatbestandes? Was können wir vom Dez. II erwarten und was wäre eine kluge Vorgehensweise?

PS will kein Ärger mit irgendwelchen Ämtern. Schwiegermutti hätte ja mal vorher n Ton sagen können aber es ist wie es ist schätze ich.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Strafbar macht man sich hierzulande nicht, wenn einem ohne Wissen irgendwas geschickt wird. Das glaubhaft zu machen wird vermutlich die größere Herausforderung in diesem Fall.

Schwiegermama hat sich allerdings sehr wohl strafbar gemacht, d.h. der Familienbesuch sollte künftig wohl nicht in Deutschland stattfinden.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)

Der Vorredner hat recht. Vermutlich wollte die Schwiegermutter ihr wohl einen Gefallen tun und hat Ihrer Frau das Medikament (ohne deren Wissen?) geschickt. Keine große Sache.

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#3
 Von 
go507746-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Das glaubhaft zu machen wird vermutlich die größere Herausforderung in diesem Fall


Das heißt die Beweislast liegt hier bei dem Empfänger..?

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#4
 Von 
go507746-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TachelesNow):
Vermutlich wollte die Schwiegermutter ihr wohl einen Gefallen tun und hat Ihrer Frau das Medikament (ohne deren Wissen?) geschickt. Keine große Sache.


Also das ist so. Diese Mefenaminsäure ist wohl gut bei Periodenschmerzen..

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Das heißt die Beweislast liegt hier bei dem Empfänger..? Nein. Die Behörden und Gerichte sind aber auch nicht verpflichtet, alles zu glauben, was man ihnen so erzählt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von go507746-15):
Also das ist so. Diese Mefenaminsäure ist wohl gut bei Periodenschmerzen..


Es ist ziemlich egal wobei des Medikament alles wirkt und auch, dass es in der Schweiz oder Österreich teilweise frei verkäuflich ist, da der Wirkstoff in Deutschland nicht zugelassen ist.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ein Hinweis noch: Der Fall ist ja relativ geringfügig - man wird sich also möglicherweise gar nicht die Mühe machen, die Schuldfrage zu klären, sondern das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
go507746-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es ist ziemlich egal wobei des Medikament alles wirkt und auch, dass es in der Schweiz oder Österreich teilweise frei verkäuflich ist, da der Wirkstoff in Deutschland nicht zugelassen ist.


Das ist klar. Wollte es nur erwähnen um es von kA Opiaten usw abzugrenzen. Fand’s auch irgendwie ulkig, dass das in dem Infoblatt drin stand, da eigentlich irrelevant, wie du ja auch sagst.

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#9
 Von 
go507746-15
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Der Fall ist ja relativ geringfügig - man wird sich also möglicherweise gar nicht die Mühe machen, die Schuldfrage zu klären, sondern das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.


Das ist auch meine Hoffnung/Vermutung aber manchmal ticken die Behörden ja anders bzw. unerwartet :-/

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#10
 Von 
go496510-33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Für alle, die es interessiert: Ihr wurde vorgeworfen, die Tabletten „im Internet bestellt zu haben," was natürlich Unsinn ist.

Ordnungswidrigkeitsgeld von 40,00 € wurde ausgesprochen und haben wir trotz Unschuld bezahlt. Damit ist die Sache dann abgehakt.

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung ...

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