Hallo zusammen,
ich habe eine Geldstrafe, zu der ich vom Gericht verurteilt worden bin, sie dann aber nicht zahlen konnte, in Sozialstunden umwandeln lassen.
Diese hätte ich schon vor gut 3 Monaten beginnen können. Gerade zu der Zeit aber, hat sich meine Freundin, mit der ich über 9,5 Jahre zusammen war getrennt. Natürlich ein richtiger Schlag gewesen und es hatte mich auch voll runter gezogen. Habe wieder mit dem Trinken angefangen und da ich momentan Hartzler bin das von Morgens bis Abends.
Der Bewährungshilfe sagte ich immer, ja ich beginne mit den Stunden und habs aber durch den Trennungsschmerz meiner Freundin, doch nicht auf die Reihe bekommen.
Dann sollte ich in einem Altenheim anfangen und auch das habe ich psychisch in meiner Situation nicht auf die Reihe bekommen.
Jetzt versprach ich der Bewährungshilfe, daß ich einen Teilbetrag schonmal zahle, obwohl ichs nicht kann. Verzwickte Situation kann ich da nur sagen.
Mittlerweile bin ich über den Trennungsschmerz hinüber und könnte mir jetzt doch eine Stelle suchen, um meine Sozialstunden ableisten zu können.
Jetzt habe ich da nur noch ne Frage: Wenn die Akte an die Staatsanwaltschaft zurück geschickt wird, was geschieht dann?Bekomm ich dann vom Gericht bzw. der STaatsanwaltschaft ein schreiben?
Wäre toll, wenn Ihr mir helfen könntet.
Lg
MPeter34
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480 Sozialstunden wegen Geldstrafe von 1.200 Euro
Hi,
die Frage ist unverständlich. Generell kann ich nur sagen - es genügt nicht, daß Sie sich eine Stelle suchen KÖNNTEN. Sie sollten das ganz schnell MACHEN, sonst widerruft die Staatsanwaltschaft nämlich die Genehmigung zum Abarbeiten, und dann geht es ab in die Ersatzfreiheitsstrafe.
Gruß vom mümmel
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Völlig richtig -- für 80 Tage...
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Kann mir denn jemand dabei behilflich sein, bei mir in Ludwigsburg, eine solche Stelle zu finden?Werd dann heut gleichmal mit solchen Stellen den Kontakt aufnehmen und um eine Vorstellung bitten.
Bitt helft mir.
Lg
MPeter34
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Habe heute einige Arbeitsstellen angerufen und bin beim ASB in Ludwigsburg hängen geblieben. Dort kann ich kommenden Montag um 8 Uhr anfangen. Der Herr vom ASB teilte mir mit, daß er es mir am Montag dann auch bescheinigen wird.
Hoffe bisdahin passiert nichts. Wie soll ich nun weiter vorgehen? Habe mir überlegt, ob ich der Bewährungshilfe ein FAX schicken soll, und reinschreiben soll, daß ich ab Montag beim ASB meine Sozialstunden beginne, oder soll ich um einen Termin bei der Bewährungshilfe bitten?
Hoffe durch das ganze hin und her, gibt man mir noch diese Chance. Was meint ihr?
Bitte helft mir weiter.
Lg Mpeter34
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Hi,
Sie können auch einfach anrufen - wirklich relevant wird die Sache ohnehin erst dann, wenn Sie die Stelle angetreten haben und der ASB Ihnen das bescheinigt. Passieren wird bis dahin vermutlich nichts. Schwierig wird es dann, wenn eine Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe rausgeht. Sollte das im Laufe der Woche passieren, melden Sie sich halt hier noch mal.
Gruß vom mümmel
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Hi,
na, die 75 Euro für Frag-einen-Anwalt haben Sie echt zum Fenster rausgeschmissen...Die haben ja nicht mal gecheckt, daß es nicht um eine Bewährungsauflage, sondern um eine Geldstrafe geht.
Gruß vom mümmel
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Morgen,
ja die 75 Euro hätte ich mir wirklich sparen können. Hab dort also bei der Bewährungshilfe nicht angerufen und bescheid gesagt. Die würde wahrscheinlich eh nur wieder sagen, jaja klar..werde kommenden Montag die Stelle antreten und es mir gleich Montag bescheinigen / bestätigen lassen. Dann werd ichs der Bewährungshilfe in Stuttgart mitteilen. Davor glaubt man mir ja eh nichts mehr.
Und wie Ihr sagtet, passieren wird bisdahin eh nix. Sollte ich dennoch ein schreiben bekommen, weil ich die Stunden nicht gemacht habe, so werde ich mich hier nochmal melden. Kann es ja hiermit beweißen.
Lg
Mpeter34
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Was haben Sie eigentl. mit der Bewährungshilfe zu tun?
Ist die für die Zuweisung von Arbeitsstellen (auch aus umgewandelten Geldstrafen) bei Ihnen zuständig?
Oder meinen Sie die "Gerichtshilfe" (die ist in den meisten BL dafür zust.)
Oder haben Sie wegen einer anderen Sache noch Bewährung und daher einen BWH?
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
nein ich habe keinen bewährungshelfer..ich meine damit die präventsoziale gemeinnützige gmbh in stuttgart, also bewährungshilfe..die ist dafür zuständig wenn man vom gericht verdonnert wird net zahlen kann und dann es in sozialstunden umwandeln gelassen hat..genau nennt die sich:
PräventSozial
Justiznahe Soziale Dienste
gemeinnützige GmbH
Lg
MPeter
^^
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quote:
Justiznahe Soziale Dienste
O.K., so macht es Sinn...
Zitat:also bewährungshilfe..
...denn die PräventSozial gGmbH ist ja "mehr" als nur "Bewährungshilfe", oder anders herum: Die Bewährungshilfe ist nur ein Teil der PräventSozial gGmbH.
Daher hatte ich mich gewundert, denn die BWH als solche ist nicht für umgewandelte Geldstrafen zuständig, da das in den Bereich der Strafvollstreckung (also Staatsanwaltschaft, bzw. Gerichtshilfe der Staatsanwaltschaft) gehört, welche allerdings auch an freie Träger delegieren kann, wie die "Freie Hilfe Berlin" z.B., oder eben die Prävent Sozial gGmbH bei Ihnen.
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
-- Editiert am 28.10.2009 23:50
Hallo,
den ersten Schritt haben Sie bereits getan,. indem Sie hier in das Forum gegangen sind.
Ist eigentlich nicht wichtig, weshalb sie zu dieser Strafe verurteilt worden sind, für die Leser dieser Seite(n).
Meine Empfehlung wäre dennoch, daß Sie es als Sühne ansehen, die Sie wiedergutmachen könn(t)en. Und ob da die Freundin weggelaufen oder die Hündin schwanger ist, ist völlig egal aus meiner Sicht. Eher empfehle ich Ihnen, daß Sie ohne Wenn und Aber Ihre gerichtlich verhängte Strafe abarbeiten.
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--- editiert vom Admin
Hallo und guten Morgen. habe ja ab Montag eine Stelle beim ASB die ich um 8 Uhr beginnen werde. Bekomme es dann auch gleich bestätigt und erst dann werde ich der Bewährungshilfe/Präventsozial in Stuttgart bescheid sagen. Die denken und glauben mir doch nach der Aktion mit Altenheim bzw. versprochene aber nicht geleistete Zahlungen ja davor sowieso nichts mehr.
Denk mal nicht, daß bis Montag was passieren wird, hoffe ich zumindest mal oder?
Lg MPeter34
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