4.Anzeige: Fahrraddiebstahl

26. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Die_Jugend_Von_Heute
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
4.Anzeige: Fahrraddiebstahl

Hi,
Ich bin 17 Jahre alt gehe ins Internat (Gymnasium) und habe bereits 2 Anzeigen wegen Ladendiebstahl und eine Anzeige wegen Cannabisbesitz. Mir ist Bewusst, dass ich einen Fehler begangen habe, aber dass ich das Fahrrad zurückbringen wollte wird mir ja eh keiner glauben.

folgendes ist passiert:
Nach einer Party in einer Vorstadt von München wollten ich und ein Freund mit der Sbahn nach Hause fahren. Als wir am Bahnhof angekommen sind stellten wir fest, dass die nächste Sbahn erst 3 Stunden später gefahren währe. Mein Freund hatte bereits ein Fahrrad, das, wie ich später herausfand, auch geklaut war. Wir suchten also bei den Fahrradständern nach einem unabgeschlossenen Fahrrad für mich. Ich fand ein kleines etwas kaputtes Fahrrad, welches nach meiner Einschätzung sowohl mehr als auch weniger als 50€ wert sein könnte. In der Stadt angekommen liefen wir in die Arme der Polizei. Der Polizist konnte grade noch sehen, dass ich den Inhalt eines plastikbeutels runterschluckte und konnte bei der Durchsuchung lediglich Utensilien finden, die auf Drogenkonsum hinweisen. Die Fahrräder haben sie daraufhin konfisziert und ließen uns laufen.

Meine Fragen sind:
Macht es Sinn sich einen Anwalt für diesen Fall zu nehmen und kann ich als Schüler einen Pflichtverteidiger bekommen, obwohl meine Eltern Gutverdiener sind?
Welches Strafmaß ist in etwa zu erwarten?
Ist es möglich zu beantragen, dass die notwendigen Termine (Vernehmung, Jugendamt, Gericht) am Freitag-Sonntag statt finden, da ich unter der Woche sehr weit weg von München bin?

Ich wäre sehr Dankbar für eure Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Pflichtverteidiger: Das ht nichts mit dem Einkommen zu tun. Die Strafprozessordnung regelt für bestimmte Fälle, dass die MItwirkung eines Verteidigers notwendig ist, § 140 Abs. 1 StPO . Wenn ein Beschuldigter keinen (Wahl-) Verteidiger hat, muss ihm ein Verteidiger beigeordnet werden, damit er einen hat. Im Verurteilungsfall muss er die Kosten dafür aber trotzdem tragen (außer er hat kein Geld, dann werden die Kosten i.d.R. niedergeschlagen, oder er ist Jugendlicher, wie Sie, dann kann das Gericht von der Auferlegung der Kosten - auch der Verfahrenskosten insgesamt - absehen).
Da kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt wird auch kein Verteidiger beigeordnet werden.
Wenn Sie sich selbst einen Verteidiger nehmen tragen Sie - oder Ihre Eltern - auch die Kosten.
Ob ein Verteidiger sinnvoll ist kann natürlich niemand für Sie beurteilen. Üblicherweise klingt das, was für einen Beschuldigten vorgebracht wird, etwas seriöser, wenn es ein Rechtsanwalt macht. Nötig ist es aber nicht.

Zitat:
Welches Strafmaß ist in etwa zu erwarten?

Was ist denn aus den bisherigen Anzeigen geworden? Laufen die Verfahren noch?

Zitat:
Ist es möglich zu beantragen, dass die notwendigen Termine (Vernehmung, Jugendamt, Gericht) am Freitag-Sonntag statt finden, da ich unter der Woche sehr weit weg von München bin?

Sie müssen nicht zur polizeilichen Vernehmung gehen. Wenn Sie sich überhaupt äußern wollen, dann geht das auch schriftlich. Wenn Sie einen Verteidiger nehmen sollte das sowieso durch den Verteidiger erfolgen. Ob die Jugendgerichtshilfe Ihretwegen am Wochenende arbeitet wage ich allerdings zu bezweifeln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Die_Jugend_Von_Heute
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Zitat (von wastl):

Was ist denn aus den bisherigen Anzeigen geworden?.

Die beiden Verahren wegen Ladendiebstahl waren vor 2-3 Jahren und ich habe jeweils 16 sozialstunden abgearbeitet, danach wurden die Verfahren eingestellt.
Wegen dem Btmg wurde mir vor etwa 2 Jahren, in einem Brief, angeraten an einer Suchtberatung teilzunehmen. Ich ging zwar lediglich zum Erstgespräch, aber vom Gericht hab ich seit dem nichts mehr gehört. Ich nehme daher an, dass auch dieses Verahren eingestellt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Schau mal, der wastl lebt auch noch :)

Zum Thema:

Wastl hat soweit schon alles strafprozessliche gesagt.

Wo sind Sie denn polizeilich gemeldet? Dort wo die Tat stattfand, oder woanders? Und wo halten Sie sich "während" der Woche auf? Dort wo die Tat stattfand, oder woanders?

Strafe könnte wieder auf Sozialstunden rauslaufen.

Da Sie ja ein Gymnasium besuchen, setzte ich mal voraus, dass Sie selbst intelligent genug sind zu wissen, dass Sie durch Ihre fortwährenden Straftaten (BTM führen Sie ja offenbar auch nach wie vor gerne mal bei sich) auf dem besten Wege sind, sich die andere oder andere berufliche Laufbahn zu zerstören.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Die_Jugend_Von_Heute
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):

Wo sind Sie denn polizeilich gemeldet? Dort wo die Tat stattfand, oder woanders? Und wo halten Sie sich "während" der Woche auf? Dort wo die Tat stattfand, oder woanders?
Strafe könnte wieder auf Sozialstunden rauslaufen.


Ich bin gemeldet in München, wo ich lediglich am Wochenende bin, und habe auch dort die Straftat begangen.

Zitat (von !!Streetworker!! ):

Da Sie ja ein Gymnasium besuchen, setzte ich mal voraus, dass Sie selbst intelligent genug sind zu wissen, dass Sie durch Ihre fortwährenden Straftaten (BTM führen Sie ja offenbar auch nach wie vor gerne mal bei sich) auf dem besten Wege sind, sich die andere oder andere berufliche Laufbahn zu zerstören.

Dessen bin ich mir durchaus bewusst. Der Fahrraddiebstahl war eine Ausnahmesituation. Normalerweise begehe ich keine Straftaten mit Ausnahme des Btmg. Ich werde auch erst aufhören gegen das Btmg zu verstoßen, wenn die Regulierungen entsprechend gelockert werden, was innerhalb der nächsten 30 Jahre nicht absehbar ist. Ich glaube und hoffe, dass dies meine berufliche Laufbahn nicht zerstören wird. Wenn es allerdings so passieren wird, ist das eben der Preis für ein besseres Leben.

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