Hallo,ich habe mal einige Fragen.Ich wurde am 25.2. zu 5 Monate Haft wegen Betrug verurteilt(war bereits ein Berufungsverfahren).Mein Anwalt hat Revision eingelegt.Nun hatte ich aber am 11.3. bereits wieder eine Verhandlung wegen Betrug.Der Richter hatte uns einen "Deal" vorgeschlagen.Wir ziehen die Revision zurück und damit wird das Urteil vom 25.2. rechtskräftig und die neue Verhandlung wird fallengelassen.Ich habe dem zugestimmt. Nun meine Frage,ich habe 4 Kinder und bin verheiratet.Mein Mann arbeitet Vollzeit.Jetzt muß ich ja ins Gefängnis.Wie sieht es mit einer Halbstrafe bzw. 2/3 Strafe aus.Muß ich dies beantragen und komme ich überhaupt in den offenen Vollzug.Ich war zuvor noch nie im Gefängnis.Und gibt es vielleicht doch irgendeine Möglichkeit doch nicht ins Gefängnis zu müssen?Mein Mann würde seine Arbeit verlieren und somit würden wir auch unsere Wohnung verlieren,da wir eine sehr hohe Miete zahlen.Unsere ganze Existenz steht ja somit auf dem Spiel.Hat irgendjemand Erfahrungen?Meinen Anwalt werde ich diesbezüglich nicht befragen da ich der Meinung bin er hatte generell leider nicht viel Ahnung(leider zu spät bemerkt).Wäre froh über Antworten.
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5 Monate Haft
quote:
Ich wurde am 25.2. zu 5 Monate Haft wegen Betrug verurteilt(war bereits ein Berufungsverfahren).
5 Monate sind doch gar nicht lang!
quote:
Und gibt es vielleicht doch irgendeine Möglichkeit doch nicht ins Gefängnis zu müssen?
Nein.
quote:
Mein Mann würde seine Arbeit verlieren und somit würden wir auch unsere Wohnung verlieren,da wir eine sehr hohe Miete zahlen.Unsere ganze Existenz steht ja somit auf dem Spiel.
Das hätte man auch vor den Betrügereien wissen können.
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Hi,
2/3 geht, Halbstrafe geht nicht. OV ist nicht unwahrscheinlich - vermutlich werden Sie gleich zum Haftantritt in den OV geladen. Weitere Möglichkeiten zur Haftvermeidung gibt es nicht. Sie können natürlich ein Gnadengesuch stellen, aber die Erfolgswahrscheinlichkeit ist sehr gering.
Gruß vom mümmel
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2/3 sind möglich und werden von Amtswegen geprüft. 1/2-Strafe gibt es bei 5 Monaten nicht. Offener Vollzug ist relativ wahrscheinlich, bei einer Erstverbüßerin mit 5 Monaten. Das heißt aber nicht, dass Sie die JVA verlassen dürfen, sondern nur, dass Sie sich innerhalb der JVA realtiv frei bewegen können. Den Rest hat Emphatie schon gesagt.
Edit: Mümmel war schneller...
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 14.03.2011 14:44
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