5.000 Euro Schadensersatz als Schüler ?! bitte lesen!!!

25. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
yabo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
5.000 Euro Schadensersatz als Schüler ?! bitte lesen!!!

Hallo Freunde!

Ich fall gleich mal mit der Tür ins Haus:

Drei Freunde und meine Wenigkeit wurden wegen Gefährlicher Körperverletzung zu verschieden langen Jugendarresten verurteilt. Ich muss demnächst 1 Woche Dauerarrest absitzen! Das ist nicht gerade der ausschlagebende Punkt warum ich euren Rat aufsuche! Ok man kann darüber diskutieren ob nicht Sozialstunden auch gereicht hätten, aber nach dem die Woche Jugendarrest nicht im Führungszeugnis festgehalten wird, sitz ich eben die Woche ab. Allerdings habe ich heute einen Brief erhalten, in dem der Anwalt des Geschädigten 500 Euro Schmerzensgeld fordert sowie eine gigantische Summe von 5.000 Euro Schadensersatz und er bittet uns diese Summe bis Mitte Februar zu überweisen.
Wie kann eine so extrem hohe Summe zustande kommen und auf was genau beziehen sich diese 5.000 Euro "Schadensersatz"???
Ich bin auf keinen Fall bereit als 19-jähriger SCHÜLER eine derart hohe Summe zu bezahlen, vor allem deswegen nicht, weil die Verletzungen die das Opfer sich zugezogen hat von minderschweren Ausmaß waren. Sprich ausser Kopfschmerzen, kleinen Hämatomen und einem blauen Veilchen, fehlte es ihm an gar nichts.
Haben wir eine reelle Chance vor Gericht den Betrag zu mindern ??? Ist das überhaupt erlaubt eine derart hohe Summe von einem Schüler zu verlangen ???

Ich bin doch mit der 1 Woche Dauerarrest und den 500 Euro Schmerzensgeld schon reichlich bedient, wenn man diesen minderschweren Fall betrachtet !!

Ich hoffe ihr könnt mich aufklären und mir gute Tipps geben!!

Danke mfg yabo

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Du haftest als Täter grundsätzlich für den vollen Schaden, den das Opfer aufgrund Deiner Körperverletzung erlitten hat. Dass Du Schüler bist, ändert daran nichts.

Ob die vom Anwalt geforderte Summe allerdings der Höhe nach berechtigt ist, kann hier keiner beurteilen, da wir nicht wissen, wie sie sich zusammensetzt. Es hört sich schon etwas übertrieben an.

Wofür genau sollst Du denn 5000 Euro Schadensersatz zahlen?

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#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ich finde es ok und die strafen sollten noch höher angesetzt werden

vorher überlegen

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#3
 Von 
yabo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, also ich habe soeben mit meinem Kumpel gesprochen und ich muss mich verbessern, denn die 5000 Euro sollen das SCHMERZENSGELD darstellen und 500 Euro gehen für die Richter/ Anwaltskosten drauf. Sprich das macht eine Gesamtsumme von 5500 Euro die wir bis Mitte Februar bezahlen sollen. Im Angesicht dieses minderschweren Falls (Schürfungen, Kopfschmerzen, Übelkeit, leichte Hämatome) und dass wir Schüler / Studenten sind ist die Summe total unrealistisch und absolut übertrieben. Habe schon von mehreren Fällen gehört, dass jemanden die Nase gebrochen wurde und Schmerzensgeld in Höhe von 400-800 fällig waren. Jedenfalls werden wir erstmal nichts bezahlen!

Könnt ihr mir sagen was nun auf uns zukommt ?? Was wir machen können ??

mfg

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Diese Summe hört sich in der Tat extrem hoch an. Wenn das Opfer nur ein paar blaue Flecken, Scürfungen udn Kopfschmerzen hatte, hat dieser Anwalt nicht die geringste Chance, mit dieser Forderung durchzukommen. Angemessen wären meines Erachtens höchstens 500-1000. Diese Summe aber auch nur deshalb, weil die Verletzungen aus einer vorsätzlichen Tat heraus entstanden sind und daher aufgrund der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeld dieses etwas höher anzusetzen ist.

Ich fürchte sie werden nicht umhin kommen, sich selbst um einen Anwalt zu bemühen. Oder sie zahlen freiwillig 500 oder 800 Euro und lehnen jedwede weitere Forderungen ab. Wenn der Anwalt Sie dann verklagt, können sie mit Verweis auf die gezahlte Summe Klageabweisung beantragen. Ich glaube nicht, dass ein Richter mehr zusprechen würde.

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#6
 Von 
yabo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann euch jetzt genauere Informationen dazu geben:

Die Gesamtsumme 5500 Euro setzt sich aus 5000 Euro Schmerzensgeld und 390 Euro für Geschäftsgebühren 20 euro Auslagenpauschale und der Mehrwertsteuer zusammen.
Das Attest vom Arzt beinhaltet folgendes:
- walnussgroße Schwellung mit Hämatombildung am rechten Auge bzw. Jochbein mit kleiner Schürfwunde
- linke obere Stirn 2x2 große Schürfung mit Hämatombildung
- rechts über Oberlippe 1cm Schürfwunde
- leichte Übelkeit, ohne Erbrechen
- Kopfschmerzen
und Muskelschmerzen im Oberkörperbereich

Therapie : Kühlung

Okay, jedenfalls hab ich wie gesagt schon von diversen viel schlimmeren Fällengehört die unter der 1000 Euro Grenze liegen.
Also am besten wäre wohl einen Anwalt zu beauftragen ??? Wie viel Geld muss man denn dafür so einberechnen ???

mfg

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

da das Zivilrecht ist, könnte das über Prozeßkostenhilfe finanziert werden. Fragen Sie den Anwalt aber vorsichtshalber, ob das geht!

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Geh mal zum nächsten Amtsgericht mit Deinem Forderungsschreiben und hol Dir da einen Beratungshilfeschein.

Den bekommst Du dann, wenn Du keinen Anwalt bezahlen kannst (kein Einkommen, Vermögen etc.)

Damit gehst Du dann zum Anwalt, zahlst dort 10 €, und die restlichen Kosten werden von der Staatskasse übernommen.

Bekommst Du keine Beratungshilfe, dann zahlst Du halt den Anwalt selbst. Für eine Erstberatung fallen nicht mehr als 190 Euro Gebühren an, eher weniger.

In der Tat erscheinen mir die von der Gegenseite geforderten 5.000€ völlig überzogen, ich tippe auch eher grob auf 500-800 Euro, die hier berechtigt sein dürften.

Ach, noch eins: Unterschreib bloß keine Ratenzahlungsvereinbarungen oder irgendetwas anderes! Überlass das alles Deinem Anwalt.

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#9
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich denke nicht, dass das Opfer Rücksicht nehmen muss, dass ihr nicht viel Geld habt.

Habt ihr auf das Wohl des Opfers Rücksicht genommen? Wie viele waren das noch die da einem Menschen diesen Schaden zugefügt haben?

Ich finde die Schmerzensgelder in D ohnehin eher gering angesetzt. Und was du vergisst: es gibt auch einen seelischen Schaden nach einem Angriff.

- ohne nun den Einzelfall zu bewerten -


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#10
 Von 
yabo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die zahlreichen Antworten !

Mümmel kannst du mir vllt etwas mehr über die Finanzierung durch Prozeßkostenhilfe erzählen ?? Was genau meinst du damit ??

Danke, IDYBELL ... so werd ich das wahrscheinlich machen muss ich mich ma informieren, ob ich nicht vllt sogar ne Rechtsschutzversicherung habe oder so etwas ähnliches !!

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ich möchte ja nicht meckern aber mal im ernst das ist doch echt nicht in ordnung wenn man dann prozesskostenhilfe bekommt

ok mann kann da unterstützung anbieten aber nur im rahmen dann sollten die aber jeden cent in raten zurück zahlen müssen

was ist den meist mit den opfern die habe unterstüzung nötig

und erst überlegen was man macht und nicht später jammern wenn die strafe kommt das weiß man vorher

die strafen gehören extrem höher angesetzt

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#12
 Von 
olganina
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich bin auch schockiert. Erst den großen Larry machen und zu mehreren einen verprügeln, hinterher über die Konsequenzen jammern.

Weißt du, Hämatome heilen auch wieder. Aber die psychischen Schäden nicht. Das Opfer hat vielleicht nun sein Leben lang Angst, allein auf die Straße zu gehen. Das kann ihm sein ganzes Leben zur Hölle machen. Da seid ihr mit 5000 Euro noch gut bedient.

Ich dachte immer, eine Rechtschutz tritt bei Strafsachen nicht ein, wenn man selbst Täter ist?

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

[quoet]Da seid ihr mit 5000 Euro noch gut bedient.

Man kann in der Tat über das Schmerzensgeld in Deutschland streiten, aber für die hier geschilderte Sache sind 5000 absolut unrealistisch. Und größere seelische Schäen sind bei einer klainen Prügelei auch unwahrscheinlich. Selbst wenn, müsste dies erstmal festgestellt werden. Und wenn ein Gutachter tatsächlich längere opsychische Scghäden feststellt, dann kann man über die Summe nochmal reden. Aber wie gesagt, hier gibt es keine 5000 !

quote:
Ich dachte immer, eine Rechtschutz tritt bei Strafsachen nicht ein, wenn man selbst Täter ist?


Es geht hier nicht um Strafrecht, sondern um Zivilrecht. Er bracuht aber jetzt noch keine Prozesskostenhilfe, da er ja noch nicht verjklagt wurde. Ich würde die Foderung zurückweisen und erstmal abwarten. Erst wenn die Gegenseite tatsächlich klagt, muss man sich gegen die Klage verteidigen und kann Prozesskostenhilfe beantragen.

Ob der Anwalt bei dieser Sachlage wirklich eine Klage einreicht (womöglich noch auf 5000,- beziffert) halte ich für unwahrscheinlich. Der weiß nämlich, dass das nicht klappt....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wenn man die Beiträge von yabo mal in der Zusammenschau liest, stellt man fest, dass weder die Zahlen noch die Verletzungen wirklich korrekt dargestellt wurden - jedesmal kam noch etwas hinzu.

Wie soll sich hier im Forum jemand zu dem geforderten Schmerzensgeld auslassen, wenn nicht klar ist, was genau vorgefallen ist. 5000,-- € wird ein RA nicht einfach so fordern, wenn es nicht irgendwelche Erfolgsaussichten gäbe, diesen Betrag zugesprochen zu bekommen. Zumal der RA sich ja selbst Fehler eingestehen und anrechnen lassen müsste.

Die Frage ist, womit begründet der RA genau die Forderung des Opfers? Wenn man den Wortlaut kennen würde, könnte man zielgerichteter Stellung nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Der Rechtsanwalt hat einen so hohen Betrag angesetzt, weil er einen bestimmten reellen Betrag erzielen möchte, ganz einfach.
Als ich nach einem Hundebiss Schmerzensgeld eingefordert habe, hat er der Versicherung eine Summe von 2000,- genannt. Zwischen 600 und 700 hat er mir zugesagt. Und 600,- habe ich dann auch bekommen. ;)

Btw... jeder, der nicht schon mal richtig Prügel bezogen hat - und die Verletzungen im Gesicht sprechen jetzt nicht gerade von einer Ohrfeige - kann nicht beurteilen, ob diese Summe angemessen ist. Ich würd die Bengel auch finanziell bluten lassen. Vielleicht kapieren sie es dann...

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 26.01.2008 16:03:29

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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Der Rechtsanwalt hat einen so hohen Betrag angesetzt, weil er einen bestimmten reellen Betrag erzielen möchte, ganz einfach.


Das sehe ich nicht so. Beim Schmerzensgeld läuft es nämlich keineswegs wie auf einem Basar, wo man einfach mal eine hohe Summe nenntm um sich dann in der Mitte zu einigen. Das Schmerzensgeld läßt sich in den allermeisten Fällen gut beziffern. Die einscghlägigen Schmerzensgeldtabellen, die sich an jahrelanger rechtssprechung orientieren, werden üblicherweise von keinem Gericht oder von keiner Versicherung in Zweifel gezogen.

Der Anwalt hat die Summe vermutlich nur so hoch angesetzt, weil er lieber nach einem höheren Streitwert abrechent....




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#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@ TE

Ich fasse noch mal etwas zusammen:

Sie sollten einen Anwalt aufsuchen (Beratungshilfe oder Rechtschutzversicherung, wenn Sie eine haben, aber zunächst mal klären, ob die zahlt, da eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung Grundlage der Forderung ist).

Ihr Einkommen ist für die Höhe des Schmerzensgeldes unmaßgeblich, da es -wie schon jemand sagte- nicht darauf ankommen kann, ob man von einem Schüler oder Millionär verprügelt wird.

Evtl. kommt auch noch die Krankenversicherung des Opfers auf Sie zu und will die Behandlungskosten ersetzt haben

Alles über 'Beratungshilfe', bzw. ggf. später 'Prozesskostenhilfe' (wenn keine aussergerichtliche Einigung) können Sie sich ergoogeln.

Die Summe wird ja offenbar auch nicht von jedem einzelnen Täter gefordert, sondern von allen gemeinsam(?!?), so dass sie durch die Anzahl der Täter geteilt werden kann. Wobei jeder Täter zunächst für den anderen miteinstehen muß (gesamtschuldnerische Haftung).



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ihr Einkommen ist für die Höhe des Schmerzensgeldes unmaßgeblich, da es -wie schon jemand sagte- nicht darauf ankommen kann, ob man von einem Schüler oder Millionär verprügelt wird.

Naja, siehe Caroline-von-Monackoooo-Entscheidung. :grins:

Da es beim Schmerzensgeld um einen immateriellen Schaden gibt, gibt es schon die Totalreparttion begrifflich nicht, es ist bei der Ausgleichsfunktion zumindest etwas die Leistungsfähigkeit des Schuldner zu berücksichtigen.

Trotzdem ist die Forderung zu hoch, der RA muß einen Betrag beziffern, später kann er diesen ins Ermessen des gerichts stellen.

Ich denke mal zwischen 1000-2000 Euro wird der Betrag liegen, hier waäre ggf. auch ein passiv bleiben nicht falsch. Verurteilt werden Sie vermutlich.

Aber der Richter prüft die Schlüssigkeit, eine Schmerzensgeld über 200 Euro ist nicht schlüssig, da weist der Richter mit unechtem VU die Klage insoweit ab, auch die Gerichtskosten/Anwaltskosten stehen dann im verhältnis Unterliegen/Gewinnen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

äh meine natürlich 2 Kilo Euronen.
:wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
es ist bei der Ausgleichsfunktion zumindest etwas die Leistungsfähigkeit des Schuldner zu berücksichtigen.


Richtig, das Stichwort lautet Genugtuungsfunktion.

quote:
Ich denke mal zwischen 1000-2000 Euro wird der Betrag liegen,


Mehr als 1000 halte ich für extrem unwahrscheinlich, aber das ist reine Raterei.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Genugtuungsfunktion.

Hier wird ggf. __MILDERND_ berücksichtigt, daß eine strafrechtliche Verurteilung (Genugtuung) vorliegt.

2 Kilo Euronen ist vielleicht auch schon viel, man sollte ggf. von 500-1000 Euro ausgehen. Aber man muss sehen wie der Richter das sieht. Die verletzungen sind ja wohl auch mehr als ein Schlag gewesen und die Strafe wohl auch drastisch (Zuchtmittel).

:???:

-- Editiert von andreas.hauser am 26.01.2008 18:01:02

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