50.000 Euro aus Tresor " unterschlagen "

4. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.10.2013 20:29:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
50.000 Euro aus Tresor " unterschlagen "

Hallo liebe Nutzer,

Ich habe eine Frage die mich persönlich betrifft. Ich war Mitarbeiter einer Bank und mir wurde vor meinem Ausscheiden zur Last gelegt 50.000 Euro aus dem Tresor der Bank entwendet zu haben.
Auf den Kameraaufzeichnungen bin ich und auch einige Kollegen zu sehen und es befanden sich definitiv 50.000 Euro in 500 Euro Scheinen als Bündel im Tresor. Ich hatte an diesem Tag Kasse und auch zugriff auf den Tresor. Am Mittag des besagten Tages habe ich mich krank gemeldet und bin nach Hause und habe die Kasse übergeben.
Am Abend dieses Tages wurde ein Fehlbetrag von 50.000 Euro festgestellt und es wurde mir zur last gelegt. Ich möchte den Fall nun abkürzen, wenn sich jemand ernsthaft interessiert mir zu helfen schreibe ich gerne genau Details.
Ich wurde auf jeden Fall am Schluss zu einer Freiheitsstrafe auf Bewehrung verurteilt und auch zur Rückzahlung des Betrags. Mittlerweile nagt das ganze jedoch so an mir und auch meinem Rechtsempfinden, dass ich Hilfe suche.
Ich habe damals alles nur zugegeben aus Angst, weil mein Anwalt mir dazu geraten hat und ich nicht ins Gefängnis wollte, da ich Familienvater von zwei Kindern bin und sehr glücklich verheiratet. Ich hatte so wahnsinnige Angst vor einer Haftstrafe dass ich einfach alles zugegeben habe um eine Bewährungsstrafe zu erhalten. Nun bin ich aber soweit, dass mich dieses Unrecht auffrisst und ich Hilfe suche. Ich bin wirklich kurz davor mich einfach von einer Brücke zu stoßen damit es meiner Familie zumindest gut geht und sie in eine positive Zukunft schauen können... Ich möchte aber mit meiner Familie positiv in die Zukunft schauen und wieder normal leben!!!!
Ich freue mich auf (gute und konstruktive) antworten!
Mark

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Theoretisch ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich.
Siehe §359 StPO .
Die Hürden sind aber sehr hoch.

Ich zitiere mal Wikipedia:
1) wenn eine unechte/verfälschte Urkunde zu ungunsten des Verurteilten als echt bewertet wurde (§ 359 Nr. 1 StPO )
2) wenn (nachweisbar) ein Zeuge zu ungunsten des Verurteilten eine falsche Aussage gemacht hat. Bei uneidlichen Falschaussagen muss zudem Vorsatz vorliegen, bei Vereidigung genügt hingegen Fahrlässigkeit. (§ 359 Nr. 2 StPO )
3) wenn ein beteiligter Richter oder Schöffe (nachweisbar) eine Amtspflichtverletzung begangen hat, die strafbar war und im Bezug zum Verfahren stand (§ 359 Nr. 3 StPO )
4) wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO )
5) wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO )
6) wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht. (§ 359 Nr. 6 StPO )


Realistisch wären wohl nur die Punkte 2 und 5.
D.h. eine Wiederaufnahme ist nur möglich, wenn ein damaliger Zeuge nachweisbar gelogen hat oder nachträglich(!) neue Beweise aufgetaucht sind.

Man wird einen darauf spezialisierten Anwalt benötigen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.06.2021 19:42:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn mehrere Menschen an diesem Tage Zugriff auf die Kasse hatten, hätte es doch jeder einzelne von ihnen sein können. Das Sie ausgerechnet am Tage des Diebstahles krank werden, macht Sie allendfalls verdächtig, aber mehr auch nicht.

Wenn Sie natürlich ein Geständnis ablegen, hat man schnell einen "Täter" gefunden.

Ich hätte nichts gestanden, was ich nicht getan habe, Gefängnis hin oder her, das würde einfach zu sehr an mein Ehrgefühl kratzen. Aber selbst wenn Sie das Geständnis verweigert hätten, hätte es bei einer Verurteilung möglicherweise noch Bewährung gegeben, gerade als Ersttäter und wenn man sich vorher noch nie etwas zu schulden gekommen lassen hat. Hier wollte Ihr Anwalt wohl auf Nummer sicher gehen, dass Sie auch in jedem Fall Bewährung bekommen.

Jetzt müssen Sie natürlich noch die 50.000 zurück bezahlen. Wo werden Sie die her nehmen?

quote:
Ich bin wirklich kurz davor mich einfach von einer Brücke zu stoßen damit es meiner Familie zumindest gut geht und sie in eine positive Zukunft schauen können...


Meinen Sie wirklich, dass es mit dieser Lösung Ihrer Familie gut geht und sie nach einer solchen Aktion in eine positive Zukunft schauen kann?

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#3
 Von 
guest-12306.10.2013 20:29:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@drkabo

Vielen Dank für ihren Beitrag.... Ja ich hätte einfach hart bleiben sollen! Die Angst meine Familie nicht mehr zu sehen, den neuen Job zu verlieren und die negativen Aussichten nach dem Gefängnis haben mich jedoch veranlasst auch auf " Nummer sicher " zu gehen. Leider muss ich nun damit Leben und es kratzt an meinem Ehrgefühl...
Dass mit der Brücke Mache ich natürlich nicht, aber es drückt einfach mein Gefühl am besten aus...

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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 20:29:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@drkabo: leider weis ich nicht woher ich dies nehmen soll... Ich zahle momentan raten, die jedoch auch belastend sind... Leider habe ich auch keine Verwandtschaft oder Freunde die über solche Summen verfügen!
Wenn Sie einen guten Anwalt wissen, welcher mir helfen könnte wäre ich für diesen Tipp sehr dankbar!

Viele Grüße und einen schönes restliches Wochenende.
Mark

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#5
 Von 
guest-12328.06.2021 19:42:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich habe den Eindruck, dass Sie mich mit @drkabo verwechseln.

Ist nicht weiter schlimm, kein Problem.

Einen speziellen Anwalt weiß ich auch nicht, aber suchen Sie sich irgendeinen, besprechen Sie mit ihm Ihr Problem und tarieren Sie gemeinsam Ihre Erfolgsaussichten aus.

Danach treffen Sie Ihre Entscheidung.





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-- Editiert Coach1972 am 05.10.2013 21:27

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#6
 Von 
guest-12306.10.2013 20:29:09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigen Sie bitte coach1972, ich hatte immer oben gelesen... :-(

Vielen herzlichen Dank! Ich werde mich am Montag mal umschauen...

Schönes Wochenende!

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