6Jahre nach Selbstanzeige und keine Antwort

24. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.10.2008 18:39:00
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
6Jahre nach Selbstanzeige und keine Antwort

Hallo. Ich bin neu hier und hoffe, einige freudige Anregungen zu meinem Problem zu erhalten. Zuerst ein Lob an alle User, die sachlich und fachlich qualifizierten Antworten auf fast jede gestellte Frage geben können.
Zu meiner Sache.

Ich war vor mehr als 6 Jahren bei einer !Drückerkollonne! tätig, die im Auftrag von einer privaten Telefongesellschaft Klinken putze. Nachdem ich nach kurzer Zeit ie Tätigkeit aufgab, machte ich mich mit einem Freund selbstständig in diesem gleichen Bereich. Ich fälschte mehr als 100 Unterschriften auf den Preselect-Verträgen und erhielt dafür vorerst mein Geld. Natürlich kam die Sache raus und ich bot meinem Geldgeber an, den Schaden wieder gut zu machen. Leider hatte ich mich vertan. Seine Antwort war, daß er mich wegen Urkundenfälschung und Provisionsbetrug anzeigen würde und ich ihm trotzdem den Schaden zu ersetzen habe. Falls ich es nicht kann, würden sich seine Freunde persönlich darum kümmern. Ich bekam einen Schreck, suchte einen Anwalt auf, der mir die Selbstanzeige vorschlag. Er machte sogar einen Termin bei der Kripo und ich sprach alleine dort vor. Sollte kein Problem sein, zumal der Geldgeber schon dort als Mafia-Strukturen bekannt war. LKA Berlin. Die Selbstanzeige urde aufgenommen und kurze Zeit später erhielt ich von der Kripo eine weitere Vorladung deren ich nicht folgte, sondern den gesamten Sachverhalt wahrheitsgemäß schriftlich erläuterte.(War dem der zuständigen Abteilung abgesprochen).
Das alles war im Jahr 2000/ Anfang 2001. Jetzt haben wir fats ende 2006 und ich habe weder von der Kripo, noch von der Staatsanwaltschaft irgendeine Nachricht. Mehr als 5 Jahre sind vergangen, ohne etwas zu hören, zu lesen u.s.w. Absolute Funkstille. Ich hatte während der gesamten Zeit keinen Anwalt(außer wie o.g. zur Erstberatung auf Beratungsschein). Daher meine Frage:
Ist so etwas möglich? Können die mich tatsächlich vergessen haben? Sollte ich mich bei der zuständigen StA melden um nach dem Stand der Dinge zu fragen? Oder sollte man schlafende Hunde nicht wecken? Was passiert eigentlich, falls jetzt doch noch eine Nachricht der Staatsanwaltschaft käme? Ich bin 30 Jahre alt und nicht vorbestraft.
Ich weiß, es klingt unglaubwürdig. Die Ermittlungen scheinen doch nicht aufwendig zu sein, zumal die Beweislage einschließlich Geständnisses meines Erachtens einwandfrei sind.
Ich bereue es wirklich, aber kann das wirklich so sein?
Grüße und danke im voraus

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 411x hilfreich)

Straftaten wie Betrug und Urkundenfälschung verjähren gemäß §78 StGB nach 5 Jahren (Strafandrohung für das Grunddelikt liegt zwischen unter 5 Jahren, auf Schärfungen wie Gewerbsmäßigkeit kommt es dafür nicht an). Die Verjährung wird gemäß §78c StGB durch u.a. durch Vernehmungen, richterliche Entscheidungen zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen,... unterbrochen, danach läuft die Frist von neuem. Spätestens nach 10 Jahren verjährt die Tat auf jeden Fall.

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#2
 Von 
guest-12313.10.2008 18:39:00
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank. Es hat keine Hausdurchsuchung oder sonstiges gegeben. Wie geschrieben. Absolute Funkstille. Habe nochmals meine Unterlagen durch gesehen. Die Zeit zwischen Selbstanzeige und letzte schriftliche Stellungnahme war im Zeitraum von Januar 2000 bis April 2000. Bis heute absolute FUNKSTILLE.
Der Schaden beläuft sich auf ca. 2000.--DM
Grüße

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 411x hilfreich)

Das klingt doch sehr nach einem verschleppten Verfahren. Ganz sicher, ob die Verjährung schon eingetreten ist oder nicht, kann man sich jedoch noch nicht sein, nicht alle der in §78c StGB genannten Unterbrechungsgründe sind für den Beschuldigten so auffällig, wie Vernehmungen, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, im übrigen genügt meist schon die Anordnung einer solchen Maßnahme als Unterbrechung der Verjährung.

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#4
 Von 
guest-12313.10.2008 18:39:00
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank. Ich frage mich aber, wenn mittlerweile irgendwelche Maßnahmen getroffen sein sollten, warum benötigen die zuständigen Stellen so viele Jahre um diese Maßnahmen in die Tat umzusetzen. Ich frage das Alles, weil ich irgendwann wissen möchte, ob das Verfahren beendet wurde/wird oder nicht. Anderseits möchte ich auch nicht zur zuständigen StA in Berlin gehen und denen mitteilen, daß ich noch da bin, ich meine, daß die mal schnell machen sollen, damit endlich gegen mich Klage erhoben wird oder das Verfahren gegen Auflagen(Geldbuße oder ähnliches)eingestellt wird. Oder sehe ich das falsch? Es klingt wirklich unglaubwürdig, das es so lange dauert und bis dato keinerlei Kontakt irgendwelcher Art auch immer gab.
Grüße

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#5
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

hallo,

klingt ganz danach als wenn der geschädigte kein interesse gezeigt hat, mit der kripo zusammen zu arbeiten..

haben zwielichtige typen so an sich..

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Ich denke, das Verfahren (wenn es je eines gab) können Sie vergessen.

In der Zwischenzeit hätte längst schon was passieren müssen.

Gruß Justice

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#7
 Von 
guest-12313.10.2008 18:39:00
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Justice. Glauben Sie etwa, ich denke mir solch eine Geschichte aus? Glauben Sie etwas, ich marschiere vor mehr als 6 Jahren zum LKA Berlin um eine Selbstanzeige wegen Urkundenfälschung und Provisionsbetrug zu erstatten, sitze bei den freundlichen Damen und Herren um ca. 2,5h eine Geschichte zu erzählen. Glauben Sie etwa, ich teile dem zuständigen KOK schriftlich mit(bei der 2.Vernehmung)das ich alles getan habe und die Beweislage klar war-ohne Zweifel und Widersprüche-?Glauben Sie etwa, ich gehe nach der Bedrohung zum Bezirksamt-Meldestelle- und lass mir ein Auskunftsperrvermerk einrichten? Glauben Sie etwa, daß ich kurze Zeit später(mit Sperrvermerk und Meldung an die Kripo und StA umgezogen bin(eine Straße weiter)?
Was soll ich Ihnen mitteilen? Das ich es getan habe?Habe ich! Das ich gestanden habe? Habe ich! Die Frage ist eher, warum sich weder die Kripo noch die StA, noch sonst wer bei mir meldet um den Stand der Dinge mitzuteilen. Darum geht es mir. Ich möchte selbst noch nicht bei der StA nachfragen, sonst würde denen einfallen, daß die mich vergessen haben. Das wegen Verfahrensverschleppung bzw.Verjährung eingestellt werden muss.
Das ist die eigentliche Ausgansfrage.
Was soll ich machen?

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#8
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

na was schon.. vergiss die sache

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich glaube Justice meinte nicht, dass das erfunden ist, sondern dass da gar kein Verfahren eingeleitet wurde. Bzw gleich wieder eingestellt.

Gruß Holger

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#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Aller Wahrscheinlichkeit ist die Sache in Vergessenheit geraten.

Auf jeden Fall sollten Sie aber nicht selbst nachfragen.

Man weckt keine schlafenden Hunde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.10.2008 18:39:00
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vieln Dank für die Antworten. Habe auch mit dem Gedanken gespielt, keine schlafenden Hunde zu wecken. Falls das Verfahren eingestellt wäre, bekommt man da nicht diesbezüglich ein Bescheid?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Richtig.
Üblicherweise erhält man einen Einstellungsbescheid.

Es kann natürlich sein, dass ein Einstellungsbescheid verschickt wurde (üblicherweise per einfachem Brief), den Sie nicht erhielten.

Wenn die Sache aber in Vergessenheit geraten ist, erhält man natürlich auch keinen Bescheid über die Einstellung.
Die Sache liegt dann irgendwo unberarbeitet.

Um zu erfahren was nun tatsächlich der Fall ist müsste man nachfragen.
Und dies würde ich an Ihrer Stelle halt unterlassen (zumindest bis zum Ablauf der Verfolgungsverjährung).

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