7 Jahre spätere Betrugsanzeige wegen nicht bezahlter KFZ Reperatur zweitrechnung

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Silke1967
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
7 Jahre spätere Betrugsanzeige wegen nicht bezahlter KFZ Reperatur zweitrechnung

Hallo,

ich hatte vor 7 Jahren über My Hammer ein Angebot einer KFZ Werkstatt mein Auto zu reparieren, es hatte Probleme mit Zylinderkopfdichtung, ventile, motor. Es wurde ein Pauschalbetrag von 900 Euro festgelegt. Nachdem ich das Auto abgegeben habe sagte man mir was es kosten würde über Telefon und daß die zkopfdichtung neu muss, willigte ich ein es waren 1200,00 Euro zu zahlen bei Abholung. Ich holte das Auto ab und bezahlte bar (meine Schufa hatte ein EV Eintrag). Als ich das Auto abholte merkte ich daß mein Auto immernoch das gleiche Problem hatte wie vor der Reperatur so rief ich an um es zu reklamieren. Die Werkstatt hat es dann von mir wieder abgeholt, rief mich an und faselte dass ein ventil krum sei und getauscht werden müsste, sie sagten sie müssten für das auseinander nehmen des motors mich bei der hälfte der kosten beteiligen plus teile und ich sagte, dass ich nicht reich bin mein auto brauche um einen neuen job antreten zu können, sie sagten das werden wir schon regeln können, ich bräuchte mir keine sorgen machen, ich kann das auto abholen und später bezahlen sobald ich kann. Leider ist das Schicksal anders gekommen, es ging mit job, geld, gesundheit und schulden weiter berg ab, zwischendurch wurde ein Teil von dieser Werkstatt gepfändet und durch die Anwaltsgebühren und Zinsen bin ich immernoch bei einem Betrag von fast 780 Euro. Sie hatten mir vor 2 Jahren gedroht mich wegen Betruges anzuzeigen heute bekomme ich die gleiche Androhung. Ich bin der Meinung mir kann kein Betrugsabsicht vorgeworfen werden da es eine zweite Rechnung aus dem selben Schaden weswegen ich schon bezahlt habe her rührt. Oder liege ich falsch?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ich bin der Meinung mir kann kein Betrugsabsicht vorgeworfen werden da es eine zweite Rechnung aus dem selben Schaden weswegen ich schon bezahlt habe her rührt. Oder liege ich falsch?


Das ist doch egal, da die Sache strafrechtlich verjährt ist.

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#2
 Von 
Silke1967
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

sowas gibts auch im Strafrecht? Das heißt die versuchen mit leeren Drohungen, vielleicht fall ich drauf rein? Kann man gegen diese Machenschaften vorgehen?

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#3
 Von 
ich will es verstehen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja - gibt es. Für Betrug zB. 5 Jahre.

Ich kann in deiner Schilderung aber keinen Betrug feststellen. Eine Nichtbezahlte Rechnung ist eine Zivilrechtliche und keine Strafrechtliche Sache.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Das heißt die versuchen mit leeren Drohungen, vielleicht fall ich drauf rein?


Ja

Zitat:
Kann man gegen diese Machenschaften vorgehen?


Nein.

1. ... sind die (wenn es direkt von der Werkstatt kommt und nicht vom Anwalt) ja vielleicht genauso unwissend wie Sie, dass es auch im Strafrecht eine Verjährung gibt und

2. ... ließe sich das "wider besseres Wissen" kaum nachweisen, selbst wenn es vorläge.

Wenn man denn auf die "Drohung" antworten will, schreibt man einen 2-Zeiler, dass

a) kein Betrug vorliegt und
b) selbst wenn einer vorläge, er verjährt wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Silke1967
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ich will es verstehen):
Ja - gibt es. Für Betrug zB. 5 Jahre.

Ich kann in deiner Schilderung aber keinen Betrug feststellen. Eine Nichtbezahlte Rechnung ist eine Zivilrechtliche und keine Strafrechtliche Sache.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Das heißt die versuchen mit leeren Drohungen, vielleicht fall ich drauf rein?


Ja

Zitat:
Kann man gegen diese Machenschaften vorgehen?


Nein.

1. ... sind die (wenn es direkt von der Werkstatt kommt und nicht vom Anwalt) ja vielleicht genauso unwissend wie Sie, dass es auch im Strafrecht eine Verjährung gibt und

2. ... ließe sich das "wider besseres Wissen" kaum nachweisen, selbst wenn es vorläge.

Wenn man denn auf die "Drohung" antworten will, schreibt man einen 2-Zeiler, dass

a) kein Betrug vorliegt und
b) selbst wenn einer vorläge, er verjährt wäre.


Diese Werkstatt macht dies über Anwaltskanzlei habe noch im Anhang der Mail eine Kopie einer Strafanzeige, die Sie geschickt haben und geben zum Teil die erfolglose Pfändung an, ich hätte immer wieder versucht Ratenzahlungen zu vereinbaren wenn ich einen Antrag auf Haftbefehl hatte aber die versprochenen Zahlungen nicht einhalten konnte, dass ich schon im Vollstreckungsverfahren zu diesem Zeitpunkt war und dass mir erneut die EV abgenommen wurde, dass ich wissentlich zu dieser Werkstatt (die 170km entfernt war) gefahren bin um mein Auto reparieren zu lassen mit dem Vorsatz, nicht bezahlen zu können oder zu wollen, dass in Vereinbarung beider parteien die zahlung vom Februar 2011 spätestens mitte Mai stattfinden sollte, von einer Reperatur die unmittelbar davor statt fand wo ich die hohe Rechnung gleich bezahlt habe wurde in dem Strafantrag nichts erwähnt. Dass ich schon 600 euro(Hauptforderung1200) in Raten bezahlt habe über einen Gerichtsvollzieher. Weitere Gründe erfolgloser Haftbefehl gegen mich im März 2017(mache die Tür nicht auf wenn es klingelt, weil ich krank bin, würde ich erst tun, wenn der Schlüsseldienst mit dem Gerichtsvollzieher/Polizei vor der Tür steht). Ich habe beide Rechnungen und Belege, dass ich zu diesem Zeitpunkt Bargeld hatte in höhe der 2. Rechnung (hatte einen solventen Freund der mir half).
Somit steht in der Strafanzeige ich würde den Tatbestand wegen Betruges §263 STGB erfüllen und wenn ich nicht zahle innerhalb von 14 Tagen würde diese zur Staatsanwaltschaft geschickt. Das war jetzt die ganze Storry.

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#6
 Von 
Silke1967
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben. Es stimmt mich etwas ruhiger. Ich glaube auch, dass es nur eine Drohung ist um mich zum zahlen zu bewegen. Vielen Dank nochmals für Ihre Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ich will es verstehen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Silke1967):
wenn ich nicht zahle innerhalb von 14 Tagen würde diese zur Staatsanwaltschaft geschickt.


Womit sich dieser Anwalt der Erpressung schuldig gemacht hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das ist ja nun Unsinn. Wo soll denn die dafür notwendige (versuchte) unrechtmäßige Bereicherung sein? Es gibt ja offensichtlich einen rechtskräftigen Schuldtitel. Die Zahlung steht der Werkstatt also zu.

Selbst der Grundtatbestand der Nötigung ist nicht erfüllt, da keine Inkonnexität gegeben ist. Man darf mit Strafanzeigen drohen, solange sie in Zusammenhang mit der Forderung (iSv. § 240 StGB ) stehen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Tat strafrechtlich verjährt ist. Da hat sich die ehem. bekannte Inkasso-Anwältin K. Günther ganz andere Dinge erlaubt und man konnte ihr strafrechtlich nichts.

@Silke

Lassen Sie sich nicht verrückt machen. Wenn die Sache aus 2011 stammt und nicht schon früher mal strafrechtliche Maßnahmen in der Sache durchgeführt wurden, die eine Verjährungsunterbrechung bewirkt haben (sie also wegen der selben Sache tatsächlich schon mal strafrechtlich angezeigt wurden und darauf hin Post von der Polizei bekommen haben) kann man Ihnen strafrechtlich nichts (mehr) anhaben.

Die Werkstatt oder die Kanzlei macht sich allerdings auch nicht strafbar in irgendeiner Weise.

Die andere Sache sind die Schulden. Das ist Zivilrecht. Alles was da tituliert ist, werden Sie -ob es berechtigt ist, oder nicht- irgendwann zahlen müssen, es sei denn, Sie sind dauerhaft zahlungsunfähig im Sinne der Pfändungsfreibeträge. Ob die Strategie, den GV dauerhaft abblitzen zu lassen, statt einfach die EV abzugeben, klug ist, müssen sie selber wissen. Jeder "Besuch" lässt neue Kosten entstehen. Vielleicht sollten Sie sich mal an eine Schuldnerberatungsstelle der Caritas, der Diakonie oder des DPWV wenden und sich dort Hilfe holen, v.a. falls es noch mehr Schulden gibt, als diese. Selbst wenn nicht, kann die Schuldnerberatung ggf. einen günstigen Vergleich aushandeln, der dann in Raten bedient werden kann. Es bringt ja nichts, Raten zu zahlen und die Schulden nehmen trotzdem nicht ab, weil ständig neue Gebühren etc. ausgelöst werden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.11.2017 04:14

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