8 Monate Haft nach der berufung

2. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sadcha86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
8 Monate Haft nach der berufung

Gibt es nach der berufung noch eine Chance auf Bewährung?

Ich hab im März dieses Jahres eine gerichtsverhandlung gehabt und wurde während der Bewährung verurteilt zu 8 Monaten Haft wurde einschlägig wegen Betrug verurteilt.
In Haft war ich 5 Monate auch wegen Betrug in der jva stammheim

Jetzt im Juni hatte ich die Berufung und zu 8 Monaten Haft verurteilt wegen Internet Betrug 120 Euro Schaden

Positive Struktur

Schaden wieder gut gemacht.
Ausbildung zum Maschinen und anlagenführer endet Januar 2018
Besuche seit Februar ne Psychologin
Schuldenberatung
Eigene Wohnung
Freundin
Führerschein

Könnt ihr mir helfen wie geh ich jetzt vor?
Gibt es Möglichkeiten noch ne Chance zu bekommen auf Bewährung




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34406 Beiträge, 17796x hilfreich)

Könnt ihr mir helfen wie geh ich jetzt vor? Gegen ein Landgerichtsurteil kann man nur Revision einlegen, und zwar binnen einer Woche. Wann genau war also das Berufungsurteil?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Sadcha86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Urteil war am 29.6 Landgericht Ravensburg ich muss auch dazu sagen das ich sehr aufgeregt war und viele Sachen durcheinander gebracht habe

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Das Landgericht hat ja offenbar die Sozialprognose nicht so positiv gesehen, wie Du sie hier darstellst, oder es hatte -schlicht gesagt- die Schnauze voll. Wenn Du bereits wegen Betrug in Haft warst, wird es da vorher auch schon einiges gegeben haben (Bewährung, Geldstrafen usw.). Da nützt dann auch eine halbwegs gute Sozialprognose nichts. Du warst ja bei der Verhandlung dabei und hast die Urteilsbegründung gehört. Der Vorsitzende wird ja was dazu gesagt haben, warum es keine Bewährung gab.

Wie mümmel schon schrieb kann man gegen das Berufungsurteil noch Revision einlegen, aber die Chance. dass das noch was ändert ist minimal. Denn in der Revision wird das Urteil nur noch mal auf Rechtsfehler überprüft. Es ist keine neue Tatsacheninstanz. Außerdem muss die Revision begründet werden. Und zwar richtig. Wird da was falsch gemacht, kann das schon zur Unzulässigkeit/Verwerfung der Revision führen. Ohne Anwalt wirst Du da nicht weiterkommen, denn die Revionsbegründung muss(!!!) entweder per Anwalt erfolgen oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts. Zu beachten ist aßerdem die Frist von 1 Woche. Bis dahin muss zumindest mal die förmlich Revision eingelegt sein (noch ohne Begründung). Passiert das nicht, ist es eh zu spät.

Aber wie schon gesagt: Dass Du durch die Revision noch um die Haft rumkommst, ist so oder so zieml. unwahrscheinlich.

Das einzige was die Revison -vielleicht- noch bringen könnte, ist Zeit. Möglichweise könnte man die Sache soweit zeitlich strecken (Revisonsentscheidung und folgende Ladung zum Strafantritt) dass man den Strafantritt incl. des 4monatigen Strafaufschubs (der nach § 456 StPO möglich ist) bis Januar rauszieht, so dass die Ausbildung zumindest noch beendet werden könnte. Auch dabei könnte ein Anwalt hilfreich sein. Aber dran denken: Wenn man einen Anwalt beauftragt, muss man den auch bezahlen (können). Ansonsten hat man ggf. gleich das nächste Betrugsverfahren an der Backe.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.07.2017 08:26

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Sadcha86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist es jetzt so zu sagen das Ende?
Gibt es keine Möglichkeiten mehr ?
Bin echt am Ende mein Anwalt hat an der berufung nicht wirklich viel gesagt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Zitat:
Also ist es jetzt so zu sagen das Ende?


So zu sagen: ja

Zitat:
Bin echt am Ende mein Anwalt hat an der berufung nicht wirklich viel gesagt


Also hattest Du dort einen Anwalt? Dann kannst Du davon ausgehen, dass der Dir schon gesagt hätte, wenn es noch eine Chance in der Revision gäbe. Und wenn der bei der Berufung "nicht viel gesagt" hat, lag es vielleicht daran, dass es nicht viel zu sagen gab.

Ich meine, man muss sich ja nichts vormachen: Du bist offenbar zigfach einschlägig vorbestraft. Hast auch schon wegen Betrug gesessen (das wird ja wahrscheinlich auch zuerst mal eine Bewährung gewesen sein, oder es gab andere Bewährungen vorher). Trotzdem begehst Du weiterhin Betrugsstraftaten. Irgendwann haben die Richter halt mal die Nase voll. Und in Ländern wie Baden-Württemberg (weil du was von Stammheim schreibst) geht das auch mal schneller als in Hamburg oder Berlin.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42391 Beiträge, 14730x hilfreich)

In Ergänzung:

Ein Anwalt ist keine Zauberfee. In aussichtslosen Fällen kann er auch nichts zurecktruckeln. Er hat die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass ein faires Verfahren abläuft. Nicht mehr und nicht weniger. Und wenn es nichts zu reden gibt in der mündlichen Verhandlung, dann wird er auch nichts reden.

Abgesehen davon, Weder Freundin noch Führerschein haben ihn abgehalten, fröhlich weiter zu betrügen. Und die Argumente hört doch jeder, wirklich jeder Richter in jeder Verhandlung wie dieser. Die Argumente, nach der letzten, der allerletzten, der allerallerletzten Chance noch eine einzuräumen, sind doch arm.

Rechtsfehler nicht erkennbar, Revision aussichtslos. Und das wars.

wirdwerden

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