8 Monate ohne Bewährung-Berufung?

22. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
remmuh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
8 Monate ohne Bewährung-Berufung?

Guten Tag,

meine Freundin hat sich mir anvertraut, weil sie vor kurzem zu 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Davor wurde sie wohl schon mal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und während dieser Bewährungszeit hat sie wieder offensichtlich eine Straftat begangen.

Nun bat sie mich ihr zu helfen. Dazu muß ich sagen, daß sie mich nie verärgert hat und ich auch nie Probleme mit ihr hatte. Gerne würde ich ihr helfen, weil sie mir irgendwie leid tut. Natürlich belobige ich nicht ihre Straftaten.

Sie ist alleinerziehend mit zwei Kindern, hat einen Fulltimejob und einen festen Wohnsitz. Will jetzt besser mit Ihrem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und offener zu ihm sein und will psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Ich werde versuchen Sie in ihren Vorhaben zu bestärken und zu unterstützen.

Hat es Sinn, dass sie in Berufung geht? Ich wußte ja von all dem überhaupt nichts, sie konnte es gut verstecken. Aber ich möchte ihr gerne helfen, weil sie ein guter Mensch ist.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich eine Antwort bekommen könnte, damit ich meiner Freundin mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

Vielen Dank im voraus an alle!

-- Editiert von remmuh am 22.08.2006 17:30:19




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 637x hilfreich)

Zunächst mal muss ich mich entschuldigen, dass meine Kristallkugel gerade in der Reparatur ist und ich aus ihren Angaben leider nichts zutreffendes über die Erfolgsaussichten der Berufung sagen kann. Diese käme ohnehin nur in Frage, wenn die Verurteilung nicht länger als eine Woche zurückläge.

Da Ihre Freundin wohl in dem Termin mit einem Pflichtverteidiger versehen gewesen ist, wird dieser am ehesten die Erfolgsaussichten einer Berufung abschätzen können.

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Ist in dieser Allgemeinheit(!!!) auch nicht richtig, wie man nach Lektüre von § 140 StPO , insbesondere auch Abs. 2 dieser Vorschrift, unschwer erkennen kann.

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 513x hilfreich)

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#6
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo remmuh!

Ein paar Informationen mehr wären nicht schlecht ...

Siehe auch Ruhrdriver mit:

quote:
Zunächst mal muss ich mich entschuldigen, dass meine Kristallkugel gerade in der Reparatur ist und ich aus ihren Angaben leider nichts zutreffendes über die Erfolgsaussichten der Berufung sagen kann.



z.B.:
Wie alt ist die Freundin?

Weswegen war die erste Verurteilung?

Welche Straftat hat sie in der Bewährungszeit begangen?

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#7
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>@ thosim
Benenne doch mal die wesentlichen Unterschiede dieser Aussagen. <hr size=1 noshade>


1.) Das Gesetz benennt in § 140 Abs. 2 StPO mehrere Varianten (`oder´) - insgesamt drei - bei deren Vorliegen ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden kann;

2.) Sie, P.P., stellen ersichtlich nur auf Var. 1 ab;

3.) wir alle kennen den Sachverhalt nicht, der der Entscheidung des Geichts zugrunde lag. Vielleicht war der Verurteilte in seiner Verteidigugsfähigkeit eingeschränkt oder vielleicht war die Sache in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht besonders schwierig;

4.) vielleicht wurde ja die Straferwartung(!!!), nicht das tatsächliche Ergebnis ist entscheidend, von dem Gericht, das die zweite Sache zu entscheiden hatte, als `schwer´ im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO eingestuft. Auch das wissen wir nicht.

5.) im Übrigen war die Formulierung

quote:<hr size=1 noshade>dieser Allgemeinheit(!!!) <hr size=1 noshade>


bewußt gewählt.

:)


-- Editiert von thosim am 23.08.2006 00:21:28

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#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#9
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 637x hilfreich)

Jungs, da steht auch noch ein Bewährungswiderruf im Raum. Im hiesigen LG-Bezirk regelmäßig ein Grund, einen Pflichtverteidiger beizuordnen. ;)

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#10
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

@ Ruhrd[r]iver

Für den zweiten Termin sehe ich ja auch kein Problem. Gegenstand des Austausches war der erste Termin und damit verbunden die Frage, ob seinerzeit, Sie haben dies wohl bejaht, ein PV zu bestellen war.

Mit besten Grüßen

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#11
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 637x hilfreich)

Dann haben wir wohl klassisch aneinander vorbeigeredet. ;)

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#12
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 580x hilfreich)

Dem Angeklagten ist in der Regel ein Pflichtverteidiger auch dann beizuordnen, wenn sich der Verletzte auf eigene Kosten eines Rechtsanwalts als Beistand bedient (vgl.Meyer-Goßner, StPO, § 140 RN 31, zuletzt OLG Hamm StrafFo 2004, S. 242.

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#13
 Von 
remmuh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

schon mal herzlichen Dank für alle Einträge.

So weit ich weiß hatte sie keinen Pflichtverteidiger. Die erste Verurteilung war auch wegen Betruges. Meine Freundin hat nun Berufung eingelegt und der Bewährungshelfer hat gesagt, sie sollte sich jetzt einen Anwalt suchen.Da werde ich ihr jetzt auch bei helfen.Ich suche einen Anwalt der meine Freundin vor dem Landgericht Itzehoe verteidigen kann.Das Urteil wogegen jetzt Berufung eingelegt wird wurde in Pinneberg ausgesprochen und der Bewährungshelfer sagte, dass das Verfahren dann vor dem Landgericht in Itzehoe eröffnet würde.Ich hoffe,dass das stimmt, aber der wird es ja wohl wissen...

Kann mir jemand sagen wie gut die Chancen stehen, dass die Freiheitsstrafe evtl. in eine Bewährung gewandelt wird?

Lieben Dank im voraus.

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#14
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 513x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

(es geht von 0,5-15 J),

@ Karl May

Wie kommen Sie beim Betrug auf 15 Jahre?

@ remmuh

Der Bew.h. hat Recht. Der AG-Bezirk Pinneberg gehört zum LG-Bezirk Itzehoe. Dort wird die Verhandlung sein (vor einer kleinen Strafkammer)

@ all

Zum Erfahrungsaustausch:

Bezügl. der Pflichtverteidigergeschichte läuft es bei uns im LG-Bezirk ebenso wie von Ruhrdiver berichtet. Steht ein Bew-Widerruf im Raum, wird beigeordnet.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#16
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Aus welchem Grund bringt sich eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern und Arbeitsplatz in die
Situation eine mehrmonatige Gefängnisstrafe antreten zu müssen.Vor allem in Hinblick auf eine bereits erteilte Bewährungsstrafe. Was wird aus Ihren Kindern und dem Arbeitsplatz und der Wohnung. Sie muss sich doch darüber im klaren gewesen sein alles zu verlieren. Ich wünsche Ihr und vor allem den Kindern ,dass sie noch einmal eine Chance
erhält und einen Richter findet ,der an das Schicksal der Kinder denkt.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 513x hilfreich)

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