8.5g Hash&Gras - erwischt worden

3. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
annamita
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
8.5g Hash&Gras - erwischt worden

Dumme Geschichte..
vor ca 4 wochen wurde ich an der Grenze Venlo mit 5g hash vom Zoll erwischt,hab erst gelogen aber als es offensichtlich wurde hab ich es abgegeben. Mir wurden Fragen gestellt wie - würde ich eine therapie machen..bin brav/blöd und sag ja,es kam bis heute noch kein Brief aber darüber denk ich die ganze Zeit nach.
So.Heute 8.5g in der Vagina verstaut,fast zu Hause, Zivilpolizei.Diesmal sagte ich dass ich nur zum Konsumieren gefahren bin (beide male mit Taxi,habe keinen Führerschein!) aber das hat man mir nich geglaubt,hatte die Wahl aufs Revier mit zu kommen oder zu Hause 'einen Blick hinein werfen lassen' hab mich für zu hause entschieden,in deren auto dann 'sagen sie es lieber jetzt' also zugegeben und im nächsten Wald Hose runter und abgegeben was ich in mir hatte..
Meine Frage: werde ich 2 verschiedene Briefe kriegen,wird die eine Sache Einfluss auf die andere haben ? Hab bei anderen oft gelesen dass hier in NRW 10g okay sind und meistens fallen gelassen wird,das waren meine ersten 2 Male Kontakt mit Polizei..aber weil es knapp 13g in 4 wochen sind oder so,rechnen die das drauf..? Keine Ahnung weiß jemand was dadurch auf mich zu kommt? Wäre beruhigend..
Danke im Voraus fürs Lesen und helfen..

-- Editiert von Moderator am 04.05.2016 00:19

-- Thema wurde verschoben am 04.05.2016 00:19

-- Editiert von Moderator am 04.05.2016 13:47

-- Thema wurde verschoben am 04.05.2016 13:47

Signatur:

anna

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Und das hat jetzt mit dem Grundgesetz was genau zu tun?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Möglicherweise hat es nichtmals mit der Realität zu tun.

Aber nur falls da tatsächlich jemand so "clever" gewesen sein sollte:

Nein! Das ist nicht "okay", weder in NRW noch anderswo. Da wird der eigene Konsum vor-/zugegeben. Da wird das Zeug über die Grenze gebracht. Da passiert das dem Anschein nach regelmäßig. Da geschieht das auch nicht in (vermutlich sorgfältig an der vermeintlichen 10g-Grenze abgemessenen) Kleinstmengen. Mit dem "besonderen" Versteck wird dann auch noch ein kleines Plus an krimineller Energie bewiesen. Vor allem aber hat man sich gleich mehrfach in kurzer Zeit erwischen lassen. Das erste Strafverfahren hat offenbar keinerlei Wirkung entfaltet, als dessen Ausgang noch ungewiss war und es nur möglicherweise eingestellt werden sollte. Und da soll das gegen eine Wiederholungstäterin nun tatsächlich eingestellte Verfahren den gewünschten spezialpräventiven Nutzen bringen. Wohl kaum.

Hier kommt demnächst nochmals Post und dann vermutlich eine kleine Geldstrafe. Kann natürlich am Ende anders aussehen, insbesondere wenn Alter und Vorstrafen nicht so aussehen wie von mir vermutet.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
annamita
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

habe mich hier leider nicht gut genug zurecht gefunden und würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte den Beitrag in den passenden Bereich zu verschieben..

Dort habe ich bisher verständnisvolle Antworten auf die Beiträge anderer gelesen,welche ähnliche Erfahrungen haben.

Findet man in der Navigation einen BTM bereich?habe nichts gefunden..

Signatur:

anna

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ja, das fällt unter Strafrecht.

Habe bei den Mods mal die Verschiebung beantragt



Wichtig wäre noch zu wissen:
Wie alt bist Du?
Gibt es bereits Vorstrafen? Was genau? Wann? Welche Strafe?





-- Editiert von Harry van Sell am 04.05.2016 00:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Mich würde vor allem interessieren, wo beim ersten Mal die Drogen gefunden worden sind? Beim Anhalten im Taxi?

Beim zweiten Fund waren die kompletten Drogen dort, wo Sie angegeben haben? Wie kamen denn dann die Zivilpolizisten darauf?

Im Wald rausgemacht? Halte ich für eine schöne Fantasie, zwar zweckmäßig, aber kaum zu glauben. Was hätten die denn auf der Dienststelle machen sollen? Durchsuchung dort auch mit weiblicher Beamtin nicht erlaubt. Die hätten einen Arzt gerufen, Normalfall = Krankenhaus
2. Wären die sowieso zur Dienststelle gefahren oder hätte der Taxifahrer solange gewartet?

Erklären Sie mal genauer.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
2. Wären die sowieso zur Dienststelle gefahren oder hätte der Taxifahrer solange gewartet?


Ich vermute mal, dass sie zum dem Zeitpunkt bereits in einem TAXI sass, dass blau-weiss war :)

Ansonsten:

Wie die anderen schon sagten, müßte man erst mal Ihr Alter wissen um weiteres sagen zu können.

Vorstrafren gibt es ja anscheinend nicht:

Zitat:
das waren meine ersten 2 Male Kontakt mit Polizei.

1x Hilfreiche Antwort

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