Hallo,
haben mit unserem Vormieter einen Ablösevertrag geschlossen, darin hat er falsche ANgaben gemacht u.a. zum Alter der abzulösenden Möbel.
Diese waren nach seinen ANgaben ca. 8 Jahre alt, beim Umbau hat sich herausgestellt, daß die Lieferung 1984 erfolgt (hingen noch einige Lieferscheine an der Rückseite der Möbelstücke).
Vertrag wurde angefochten und es exestiert nun auch ein rechtskräftiger Titel auf die Ablösesumme. Da sich der VK weder auf meine Anfragen noch auf Anwaltsbriefe sowie MB und VB gerührt hat, vermute ich, daß er bewusst uns getäuscht hat.
Würde dies den Tatbestand des Betruges erfüllen ?
Gruß
Michael
ABlösevertrag, strafrechtlich Betrug ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Schaden 1600 EUR.
Hoch genug ?
Gruß
Michael
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--- editiert vom Admin
Unabhängig von der Frage, ob hier eine Strafbarkeit feststellbar ist oder nicht, können Sie sich auch, wenn Sie einen vollstreckbaren Titel haben, auf die Zwangsvollstreckung konzentrieren.
Alles andere ist zwar recht hübsch und vielleicht auch ganz gut für Ihr Ego, ansonsten bei diesem Verfahrensstand nicht unbedingt von unmittelbarem Nutzen.
Ja,
rechtskräftiger VB, erste Vollstreckungsmassnahmen laufen schon.
Es geht nicht um mein Ego, sondern um die Sicherung meiner Forderung im Falle einer Privatinsolvenz des Schuldners. Dann kann ich zwar auch so beantragen, daß meine Ansprüche aus einer böswilligen Handlung entstanden sind und nicht der RSB unterliegen, mit einer Verurteilung wäre ich aber auf der sicheren Seite.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
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